Du hast jedes Recht. Denn ohne vorherige Anmeldung dürfen die gar nicht bei Dir aufkreuzen. Du kannst ihnen also die Tür vor der Nase zumachen und bist auf keinen Fall verpflichtet, sie reinzulassen.
Klar darfst Du die Briefe ignorieren. Kann ja sein, daß Du sie gar nicht erhalten hast.
Auf die Größe des Empfängers kommt es bei den Gebühren allerdings nicht an, sondern auf die Tatsache, daß Du überhaupt die Möglichkeit hast, Radio zu hören.
2006-10-08 00:29:06
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answer #1
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answered by Anonymous
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Reinlassen mußt Du sie gar nicht, es sei denn sie kommen mit einem Durchsuchungsbefehl.
Besuch mal diese Seite:
http://www.pc-protest.de/aktion.php?sid=PCP4527de95bfbd8
Die wollen nämlich immer noch mehr abkassieren.
2006-10-08 00:29:20
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answer #2
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answered by devilredhair 4
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alle rechte die bei jedem anderen unerwünschten besucher auch hast im gegensatz zur geläufigen meinung haben gez-ermittler keine hoheitlichen befugnisse d.h. du musst sie nicht reinlassen wenn du nicht willst
2006-10-08 00:29:19
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answer #3
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answered by Ben 2
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hab vorkurzem nen bericht gesehn, und du musst ihn nich reinlassen, die ham keinerlei rechte, dir die tür aufzubrechen oder so
(bin mir nich gaaaanz so sicher)
2006-10-08 00:28:04
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answer #4
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answered by ranzbulette 4
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Hallo!!Ich hasse die GEZ genauso,habe schon wieder Mahnung erhalten.Die Eitreiber sind nicht direkt von der GEZ,es sind nur Beauftragte,die kein Recht haben deine Wohnung zu betreten.Ich kenne mehrere Leute die mehrfach nicht bezahlt haben,als der Eintreiber vor der Tür stand haben sie nur gesagt das kläre ich nur persönlich mit derGEZ und einfach Tür zu und fertig.Reinlassen mußt du ihn nur wenn in Begleitung von Polizei,Gerichtsvollzieher oder ähnlichen Amtspersonen erscheint,ansonsten haben die Fuzzies keine Sonderrechte
Gruß Nobby
2006-10-08 00:45:28
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answer #5
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answered by Norbert D 2
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Da es sich bei der Gebühreneinzugszentrale um keine Behörde im staatsrechtlichen Sinne handelt, sind ihr bei der Recherche enge rechtliche Grenzen gesetzt. Niemand muss deren freiberuflich tätige Gebührenfahnder in seine Wohnung lassen. Selbst wenn der Fernsehapparat – von auÃen deutlich erkennbar – lärmt und flimmert und der Fahnder in der Sprechanlage darauf verweist: Eine fremde Wohnung bleibt für ihn Tabu-Zone – es sei denn, ihm wird freiwillig Einlass gewährt. Die im Grundgesetz garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung genieÃt absoluten Vorrang vor dem Gebührenanspruch von ARD und ZDF.
Zudem stärken aktuelle Gerichtsentscheidungen tendenziell die Rechte der Bürger. So z. B. ein Beschluss des OVG Niedersachsen (AZ.: 10 PA 118/05), wonach Zweifel an einer Anmeldung immer zu Lasten der Rundfunkanstalt gehen, selbst dann, wenn der Bürger eigenhändig unterschrieben hat. AuÃer Frage steht somit der Beweiswert von Anmeldungen, die vom Gebührenbeauftragten – gegen den Willen des Bürgers – unterschrieben wurden. Derartige Schriftstücke sind das Papier nicht wert, auf dem
2006-10-08 00:31:36
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answer #6
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answered by Diopsid 6
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du musst sie nicht reinlassen. sie haben keinerlei rechte in deine whg zu kommen. und du musst ihnen auch keine auskumpft geben
2006-10-08 00:50:45
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answer #7
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answered by sweethoney270601 3
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Must Du gucken hier:
2006-10-08 00:39:02
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answer #8
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answered by Anonymous
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erkundige dich bei der verbrauchezentrale oder bei einem anwalt.
ohne gerichtsbeschluss, darf gleube ich, niemand in deine wohnung!
2006-10-08 00:33:21
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answer #9
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answered by stephienew 3
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du musst den futzi nicht rein lassen..! den solange er nur hört das z.b der Fernseher läuft oder das Radio.. kann der nichts machen! aber die Affen sind hinterlistig! die hab keine scheu zu sagen das z.b. der Nachbar gesehn hat das die Person ein Fernseher besitzt oder nicht ... du darfst sie oder musst sie dennoch nicht rein lassen ob die es nun höre oder nich! das kann dir ganz egal sein... also die leutedie darauf reinfallen.. muhahahahaha solche hab ich nie gesehn aber sind dennoch zum weg schreien xD
2006-10-08 01:04:06
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answer #10
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answered by yvonnedang65 3
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Die GEZ hat keine hoheitlichen Rechte.
Also, der Typ an der Tür darf nix verlangen. Du kannst ihm einfach die Tür vor der Nase zuschlagen, wenn er aufdringlich wird, kannst Du die Polizei rufen.
Anders sieht es aus, wenn Du Post von ihnen bekommst.
Ignorieren ist so ziemlich das schlechteste, es sei denn, Du hast weder Fernsehen, noch Videogerät oder Radio (es reicht schon ein radiofähiges Handy).
Ab Januar zählen auch Internetfähige PCs dazu.
Die GEZ zieht die Gebühren für die öffentlich/rechtlichen Rundfunksender ein.
Wenn Du eins dieser Geräte hast und nicht irgendwelche Ermäßigungen bekommst, mußt Du, um rechtlich im legalen Rahmen zu bleiben, Rundfunkgebühr zahlen.
Das mag doof sein, ist aber rechtlich leider 100% abgesichert.
2006-10-08 00:57:48
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answer #11
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answered by Schubidu 7
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