Unsere ehemalige Vermieterin, kommt jetzt, nach 3 jahren und 2 Monaten an und erzählt uns, dass wir noch Mietschulden hätten!? Bislang keinen Ton darüber verloren, sonst hätten wir es ja gewusst und auch bezahlt. darf sie das? Wann is sowas verjährt??
2006-10-07
03:17:02
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8 antworten
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gefragt von
Septera
4
in
Wirtschaft & Finanzen
➔ Miete & Wohneigentum
@ Peter ihr sollt mir hier ja keine rechtsberatung geben!! Vielleicht hatte ja hier auch schonmal jemand das Problem, dann nennt man es Erfahrungsbericht! Und der ist doch wohl nicht strafbar!
2006-10-07
03:42:32 ·
update #1
Rechtsfragen können leider nur von einem Juristen beantwortet werden. Ansonsten könnte es eine nicht erlaubte Rechtsberatung sein, die auch geahndet werden kann!
2006-10-07 03:20:48
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answer #1
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answered by PARLA 6
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Die Verjährungsfristen in D kenne ich nicht, allerdings liegt die Beweislast bei der Vermieterin. Sie muss also ganz genau belegen, welches Geld Du wofür schuldest.
Im Übrigen musst Du auf "erzählen" überhaupt nicht reagieren. Warte ab, bis sie einen Brief schreibt, dann kannst Du Dich damit konkret beraten lassen.
Für einen ersten Brief mit einer Auflistung der Forderungen darf sie im Übrigen nichts verrechnen - erst bei einem Rechtsstreit können zusätzliche Kosten entstehen.
2006-10-08 07:03:36
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answer #2
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answered by swissnick 7
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Wenn sich nichts geändert hat sind Mietschulden nach 3 Jahren verjährt, allerdings 3 Jahre nach der letzen Rechnung bzw Mahnung, d.h. es verjährt niemals, wenn innerhalb 3Jahren erinnert wird.
2006-10-07 11:38:37
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answer #3
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answered by andras_8 6
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Genaue Auskunft bekommst du beim Mieterverein oder bei einem Rechtspfleger beim Amtsgericht .
Nach meiner Meinung ist das verjährt, kann ich aber nicht zu 100% sagen!
Seit ihr anderen hier Hilfspolizisten,dann solltet ihr euch schämen,ihr "Schlaumeier" !!
Das ist hier keine Gebührenpflichtige Rechtsauskunft und auch nicht strafbar !!!
2006-10-07 11:35:58
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answer #4
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answered by Anonymous
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das ist verschieden und sehr kompliziert. vieles endet nach 2 oder 3 jahren. am besten mieterverein fragen.
ps: dies ist keine rechtsberatung ,sondern eine information und das ist nicht verboten!
2006-10-07 10:29:01
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answer #5
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answered by berater_in_lebensfragen 4
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Verjährungsfristen sind unterschiedlich. Dürfte sich um eine private Forderung bei den Mietschulden handeln und die müsste nach 3 Jahren verjährt sein.
Hat sich aber in den letzten Jahren viel geändert, frage einen Anwalt oder bei der Schuldnerberatung nach. Auch der Mieterbund hilft, die wollen aber dass du zuvor Mitglied wirst.
2006-10-07 10:23:05
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answer #6
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answered by ? 3
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Wenn sie nach so langer Zeit damit ankommt , ohne vorher jemals eine Forderung gestellt zu haben , müßte schon ein ganz gravierender Grund vorliegen, meines Wissens nach hat sie keinen Anspruch darauf.
Du kannst dich aber eventuell beim Mieter und Bauverein danach erkundigen,.
2006-10-07 10:23:01
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answer #7
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answered by Anonymous
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Mord nach 10 Jahren
2006-10-07 10:51:38
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answer #8
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answered by *Zuckererbse* 4
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