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ich bin alleinerziehend.. nach der scheidung leben alle 4 kinder bei mir.. der papa zahlt kein unterhalt, bekommt seit geburt des letztens kindes hartz IV und hat auch nicht vor zu arbeiten..

was ich absolut nicht verstehe ist das auf meine steuerkarte (steuerklasse 1) nur 2 kinder eingetragen ist.. mir wurde gesagt das die kids aufgeteilt werden auf die lohnsteuerkarten.. wieso hat mein ex überhaupt das recht auch ohne arbeit 2 von ihnen auf seine karte zu haben ?? ist es evt. doch möglich das zu ändern ??

mein ex und ich teilen das sorgerecht für die 3 grossen.. für den minizwerg habe ich das alleinige sorgerecht..

hoffe da kann mir jemand weiterhelfen..

vielen dank im vorraus..

2006-10-05 04:35:12 · 16 antworten · gefragt von eva ♥ 5 in Wirtschaft & Finanzen Steuern Deutschland

@wimmy meine kinder sind alle wunschkinder gewesen.. sie stehen hier auch garnicht zur debatte.. sie bekommen was sie brauchen.. es geht nur darum das ich es ungerecht finde, das mein ex 2 von 4 kids auf seine steuerkarte hat wenn er nicht in der lage ist arbeiten zu gehen (das ist purer faulheit bei ihn)

2006-10-05 04:48:36 · update #1

16 antworten

Was Michael K geschrieben hat, ist schon richtig. Der Unterschied im Steuerabzug ist minimal bis nicht vorhanden. Soweit Sie einer Tätigkeit als Arbeitnehmer (mit Steuerkarte) nachgehen und auch Lohnsteuern zahlen, ist die Regelung des § 24b EStG für Sie von Interesse:

Begünstigte allgemein
Alleinstehende Steuerpflichtige, zu deren Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das Ihnen ein Freibetrag von § 32 (6) EStG oder Kindergeld zusteht.
Alleinstehend
- kein Splitting (also keine Zusammenveranlagung mit Noch-Ehemann - getrennt lebend)
-nicht verwitwet und
- keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person, es sei denn,
-- für diese steht Ihnen Kindergeld zu oder
-- es handelt sich um ein Kind, das seinen Grundwehrdienst ableistet
Höhe des Alleinerziehenden-Entlastungsbetrags p.a. = € 1.308,00

Der Sonderfreibetrag wird auf der Steuerkarte vermerkt (durch Änderung von StKl I auf StKl II) und kann die Lohnsteuer mindern.

2006-10-05 09:42:18 · answer #1 · answered by Advicer 3 · 1 0

absoluter Schwachsinn, dass die Kids aufgeteilt werden, obwohl nur du finanziell für sie sorgst..
ich würde einen Anwalt für Familienrechte fragen, eine kostenlose Beratung steht dir staatlich zu und wird auch bewilligt und zwar bei Familiengericht..
Ausserdem würde ich nach Steuerklasse II für Alleinerziehende fragen,habe das hier gerade gelesen:

In die Steuerklasse II gehören seit 2004 Arbeitnehmer, bei denen der so genannte Entlastungsbetrag für Alleinerziehende berücksichtigt wird. (Soweit nicht die Steuerklassen III, IV und V in Betracht kommen.) Den Entlastungsbetrag erhalten Alleinerziehende, zu deren Haushalt mindestens ein steuerlich zu berücksichtigendes Kind gehört, für das ihnen die Freibeträge für Kinder oder Kindergeld zustehen

2006-10-05 11:41:21 · answer #2 · answered by ? 6 · 3 1

Franky hat Recht. Geh zum Finanzamt. Dort musst du einen Antrag ausfüllen, indem du bestätigst, das der Kindesvater keinen Unterhalt zahlt und du bekommst alle Kinder auf deine Steuerkarte.

2006-10-05 11:49:32 · answer #3 · answered by ela 3 · 2 1

Geh zu deiner Verwaltung und zeige den fehlenden Unterhalt an.
Wenn die keine Eintragung vornehmen dann spätestens beim Finanzamt bekommst du alle Kinder auf deine Karte angerechnet.
Geh beim ersten Mal direkt hin und rede mit dem/der Bearbeiter/in, das hilft immer. Allerdings musst du das jedes Jahr wieder aufs Neue machen. Die beim Finanzamt wissen aber spätestens nach dem dritten Mal Bescheid, und rechnen es so aus.
Kein Unterhalt, dann auch keine Vergütung für irgend ein Kind, das sehen die beim Finanzamt genauso.

Gruß
Franky

2006-10-05 11:41:38 · answer #4 · answered by Anonymous · 2 1

Also, ich glaube das is korrekt so! Leider!

2006-10-05 11:37:57 · answer #5 · answered by Anonymous · 1 0

Geh mal zum Antwalt, kriegst ja Armenrecht heißt du mußt für eine Auskunft und alles was noch kommt nichts zahlen und mach dich schlau. Ich habe alle drei Kinder auf meiner Lohnsteuerkarte. Der Vater arbeitet nicht und zahlt keinen Unterhalt. Ich arbeite auf Lohnsteerkarte und Lohnsteuerausgleich gemacht. Der Finanzbeamte war sehr nett und hat mir den Tipp gegeben ich soll zum Einwohnermeldeamt gehen und die Lohnsteuerkarte ändern lassen, auf Klasse1 mit 3 Kindern, da sie in meinem Haushalt leben und mein Ex keinen Unterhalt zahlt. hat funktioniert

2006-10-05 13:54:23 · answer #6 · answered by crazzymummy 2 · 0 0

Hallo
solange dein Ex Arbeitslos ist, kann er dir die andere Hälfte der Kinder überschreiben, das muss er schriftlich machen und dann kannst du mit zum Finazamt gehen oder Ordnungsamt und es umändern ging bei meiner Feundin auch

2006-10-05 12:09:10 · answer #7 · answered by delphin 3 · 0 0

da mach dir mal keine Waffel, da die Kinder auf der Steuerkarte keinerlei Auswirkungen haben. Der Kinderfreibetrag, den es früher mal gab, wird auf das Kindergeld per Günstigkeitsprüfung angerechnet. Also:
Es hat keine Auswirkungen, was auf der Steuerkarte steht! Wichtig ist, ob du das Kindergeld bekommst!

2006-10-05 11:53:11 · answer #8 · answered by Michael K. 7 · 2 2

Das Steuerrecht ist ein Formalrecht, da interessieren Deine persönlichen Probleme nicht. Die Vorschriften sind da um Dich abkassieren zu können!

2006-10-05 11:40:39 · answer #9 · answered by ? 3 · 1 1

das kann ich leider nicht beantworten... aber danke für den tipp mal in der schanze nen bierchen zu trinken :) vielleicht sitzen wir mal nebeneinander ;-) LG

2006-10-07 01:09:17 · answer #10 · answered by age 1 · 0 1

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