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Nur wenn Unterhaltspflicht besteht, sind Unterstützungen abzugsfähig. Diese Pflicht aufgrund Bedürftigkeit muss aber nachgewiesen werden (bei Kindern, Eltern oder Ehepartner). Wenn Du freiwillig jemanden unterstützt, ist das Privatsache.

2006-10-05 04:41:12 · answer #1 · answered by Michael K. 7 · 0 0

nein

2006-10-08 04:23:26 · answer #2 · answered by ҳҲҳŁīŁ ŁāĐŷҳҲҳ 3 · 0 0

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