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Meine Eltrn haben heute auf das Kind (Lissy, 6 Jahre) meiner Freundin aufgepasst. Meine Schwester war zu besucht und ging mit mehreren Sachen auf dem Arm zu Auto. Lissy meinte: " Ich schliess Dir mal das Auto auf, Du hast ja die Hände voll"
Gesagt, getan.
Als meine Schwester ihre Sachen im Auto verstaute, so mit dem Kopf im Kofferraum, hörte sie Lissy sagen: " Du hast aber einen komischen Schlüssel!!"
Da sah sie Lissy auf dem Fahrersitz sitzen und im selben Moment startete diese das Auto und setzte es gegen einen großen Blumenkübel.
Schaden hat das Kind, ausser einem riesen Schreck, nicht genommen. Nur der KA meiner Schwester hat einen Schaden an der Stoßstange und der Kübel steht jetzt nen Meter weiter.
Wer muss jetzt für den Schaden aufkommen?

2006-09-30 00:11:59 · 11 antworten · gefragt von Puh 6 in Autos, Transport & Verkehr Versicherung & Zulassung

11 antworten

das kind ist nicht verantwortlich, da es noch keine 7 ist. sofern man eine aufsichtspflichtverletzung der schwester vermuten könnte, was ich in diesem fall nicht annehme, dann wäre die haftpflichtversicherung der schwester dran, um den schaden am auto zu bezahlen. ansonsten muesste die kfz-haftpflichtversicherung bzw. kasko aufkommen, sofern der blumenkübel auch geschädigter ist. lissys mutter bzw. eure eltern sind ohnehin nicht zu verantwortung zu ziehen. aber sicher bin ich mir auch nicht. ich selber habe im rahmen meiner ersten fahrversuche im zarten alter von 8 jahren mal das elterliche auto gegen die garagenwand gesetzt, das wurde dann familienintern abgewickelt.
falls ich mich nicht klar ausgedrückt haben sollte, ich könnte mir vorstellen, die schwester bleibt auf dem schaden sitzen, aber man kann den schaden ja mal großzügig bei ihrer privathaftpflichtversicherung einreichen.

2006-10-02 22:00:29 · answer #1 · answered by tigerle310 4 · 0 1

Tja, ich schätze der Halter des Fahrzeugs. Einem Kind einen Autoschlüssel zu überlassen ist arg fahrlässig. Kann mich aber auch irren.

2006-09-30 00:21:12 · answer #2 · answered by Andreas 4 · 1 0

leider dein Schwester.die kleine trägt auch schaden von,weil sie dies nicht so schnell vergessen wird.

2006-09-30 05:16:56 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

kübel wieder geraderücken...
stoßstange selber bezahlen!

wer sollte auch anderes "haften"

die sollen froh sein das dort der kübel stand
und nicht mehr passiert ist.

Gruß aus der Eifel
Steffen

2006-09-30 04:52:03 · answer #4 · answered by Steffen 5 · 0 0

Ich glaube mal deine Schwester muß für den Schaden selbst aufkommen.Schließlich hat sie Lissy(6) den Autoschlüssel gegeben.Pech für deine Schwester

2006-09-30 04:10:33 · answer #5 · answered by Nicole 4 · 0 0

Glaube auch nicht, dass irgendeine Versicherung dafür haftet. Aufsichtspflicht verletzt... da zahlt keiner!

2006-09-30 01:20:37 · answer #6 · answered by Sabbel19 3 · 0 0

Normalerweise die Privathaftpflicht deiner Freundin,also die Mutter des Kindes.Hat Sie Keine , dann müßt ihr euch irgendwie einigen.

2006-09-30 01:07:02 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

Tja. Da hat die Schwester wohl leider ein wenig Pech gehabt.

Da sie fahrlässig handelte, als sie dem minderjährigen Kind den Schlüssel übergab. Sie musste wissen, dass ein Kind dazu neigen könnte, möglicherweise das Fahrzeug zu starten, ohne sich darüber im Klaren zu sein, welche Folgen entstehen können.
Die Haftung der Mutter entfällt sowieso. Die Eltern, die mit der Aufsicht des Kindes betraut waren, trifft ebenfalls keine Schuld. Das Kind hat den Schlüssel für das Fahrzeug nicht heimlich entwendet, sondern übergeben bekommen, b.z.w wurde die Aussage des Kindes " ich mache dir das Auto auf..." stillschweigend geduldet. Somit hat die Schwester, das Risiko quasi akzeptiert und trägt auch die Folgen des Unfalls.

2006-09-30 00:41:07 · answer #8 · answered by Peter S 2 · 0 0

Hallo,
den Schaden muss leider der Halter des Fahrzeuges übernehmen.

2006-09-30 00:31:22 · answer #9 · answered by Gernuv 5 · 0 0

ggf. die Haftpflichtversicherung der Eltern, weil sie die Aufsichtspflicht über Lissy innehatten, oder die Haftpflichtversicherung von Lissy bzw. deren Eltern.
Vorgehensweise: Forderung vonseiten der Schwester an die Betroffenen stellen (Rechnung) und diese dann der jeweiligen Haftpflichtversicherung vorlegen.

2006-09-30 00:30:44 · answer #10 · answered by Anonymous · 0 0

ich glaube auch, dass deine Schwester den schwarzen peter hat :o(

Aber man könnte es ja mal mit versicheungsbetrug versuchen... (DAS KOMMT NCHT VON MIR, hörst du?!)

2006-09-30 00:25:17 · answer #11 · answered by Anonymous · 0 0

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