Ich habe bei meiner Versicherung eine jährliche Km-leistung von 12.000 km angegeben.Anfang 06 habe ich einen neuen Job angefangen der viel mit Autofahren zu tun hat.Vor Kurzem dann,hatte ich einen Unfall(meine Schuld).Ich habe den Schaden am Auto über meine Vollkasko laufen lassen(mit 300 € SB).Bei einem Gutachten,stellte der GA fest,das ich die angebenen Km um knapp 23.000 km überschritten habe.Im Arbeitsstress habe ich vergessen,bei der Versicherung anzugeben,das ich jetzt mehr Km im Jahr fahre.Jetzt brummen sie mir eine Strafe auf:
1.Rückzahlung des erhöten Versicherungsbeitrages(1. Jahr rückwirkend)-dafür haben sie mein vollstes Verständnis
2.1000 € Strafe,welche als zusätzliche SB und nicht als Strafe tituliuert wird -da hört dann mein Verständniss auf,zumal sie dem Autohaus 1000€ weniger bezahlen und den schwarzen Peter zuschieben. Ist das rechtens?Autohaus muss für sie das Geld `eintreiben`? Ist 1000€ Strafe (zusätzliche SB) rechtens?
Bin über jede Hilfe/Tip dankbar...LG
2006-09-28
03:16:28
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11 antworten
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gefragt von
Zoey
3
in
Autos, Transport & Verkehr
➔ Versicherung & Zulassung
Also ich hab mir gerade mal Alles durchgelesen und da steht, das die Vers. eine `zusätzliche Leistung an ihren Aufwendungen in Form einer zusätzlichen SB von je 500 € (VK und HP) gegenüber dem VN geltend machen `KANN``. Was mich jetzt wurmt, ist die Tatsache, das Generationen von meiner Fam. da schon versichert sind bzw. waren und das die Vers. da keine Kulanz walten lässt und ausserdem die Tatsache, das sie sich das Geld vom Autohaus nehmen und ich steh jetzt in einem total beschissenen Licht bei denen da, weil sie ein Schreiben der Vers. erhielten, in dem steht: VN hat 1000€ von uns erhalten, die umgehend an Sie zu zahlen sind!...
Ja super, aotuhaus sitzt mir im Nacken und ich steh dumm da... Versicherungsgesellschaft möchte ich nicht unbedingt nennen, sonnst kriegen sie mich da auch noch am Schlawittchen wegen Rufmord oder sonstiges... Immer da, immer nah...gell? Oder wo ist mein Schutzengel wenn ich ihn brauch??? ;-)
2006-09-28
03:39:40 ·
update #1
Um Euch weiter zu nerven ;-) :
Da steht auch noch: `Diese Beträge werden erst dann fällig, wenn der VN schuldhaft gegen seine Verpflichtungen verstossen hat...etc.`AAAAAAber: das war ja gar nicht schuldhaft. Ich hab`s ja nur vergessen und nicht extra gemacht.
2006-09-28
03:43:04 ·
update #2
@Postillion
Kontrollierst du immer schön jeden Monat, ob Du Deine Laufleistung nur ja nicht überschreitest? Hast Du schonmal ne Rechnung vergessen zu bezahlen? Genau das, ist mir passiert. Ich habe VERGESSEN es anzugeben... Standpredigten brauch ich übrigens auch nicht, sondern Hilfe...Ich weiss ja, das es ein Fehler war und beim nächsten mal,achte ich auch drauf...
2006-09-28
04:04:04 ·
update #3
Versicherungen haben keine Strafen zu verteilen oder auszusprechen, da sie nicht hoheitlich handeln. Wenn es sich um eine Vertragsstrafe handelt, so muß diese im Versicherungsschein benannt sein.
Außerdem kann es sich wegen der mehr Kilometer m.E. nach allenfalls um eine Nachversicherung handeln.
Ich würde wegen der Forderung mit der Sache zum Anwalt gehen, um diese ggf. abzuwehren!
2006-09-28 03:27:57
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answer #1
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answered by Anonymous
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das hat so alles seine richtigkeit.
1.)der vertrag wird rückwirkend zur hauptfälligkeit auf die neue fahrleistung umgestellt.
2.) in den meisten agb ist im schadensfall eine erhöhte selbstbeteiligung (strafe) von 500€ angegeben -
da du zum einen einen haftpflichtschaden, zum anderen einen kaskoschaden hattest -> 2*500€ = 1.000€
blöd gelaufen, aber 200% mehr an fahrleistung kriegst du nicht wegdiskutiert.
2006-09-28 03:38:19
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answer #2
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answered by Knut S 5
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wenn du das irgendwann mal so unterschrieben hast, ist das rechtens. aus sicht der versicherung hast du ja ein geringeres risiko (fahrleistung) angegeben, als du in wirklichkeit hattest.
aber es gibt doch viele versicherungen?! vielleicht reicht der hinweis, dass du wechseln möchtest, dir irgendwas zu erlassen! der konkurenzkampf unter den versicherern ist gross! online gibts die besten tarife! nach einem schaden kannst du deinen vertrag ja beenden! möglicherweise findest du sogar ein wesentlich günstigeres angebot.
2006-09-28 03:29:38
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answer #3
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answered by Anonymous
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also, meine kenntnisse sind nicht sehr fundiert, aber wenn du die angegebene km-leistung über 23.000 km überschritten hast und der versicherung einen schaden meldest, machst du dich des betruges an der versicherung schuldig. du hast nämölich eine prämie auf viel weniger nutzung gezahlt bzw der versicherung per antrag erklärt, das sie von einem geringeren risiko bei dir ausgehen muß ( wenigfahrer, anstatt vielfahrer).
dafür ein beispiel: du fährst jährlich mit deinem auto 15.000 km, gibst aber nur 9.000 km an, um eventuell an der prämie zu sparen ( ist verständlich, da jährlich um 5 % erhöht wird und man 5 % bei den meisten als " schadensfreiheitsrabatt" bekommt). da bescheißt du die versicherung locker um 6.000 km pro Jahr. in zwei sind es schon 12.000 km und so weiter und so fort.
es ist rechtens, das die versicherung dich bestraft und dir eine erhöhte prämie plus nachzahlung der fehlenden beiträge dir aufdrückt. die erhöhte sb legt die vs aber willkürlich fest.
abschließend, nehm dir einen anwalt und laß das ganze überprüfen. die meisten vs gehen nämlich gern bei sowas auf dummenfang, drohen gern, nur um noch mehr geld einzusacken. da sind sich alle gleich, kassieren, aber nicht zahlen wollen. egal, ob" immer da und immer nah", oder ob sie" dir immer helfen" wollen. beim geld ausgeben sicherlich. sie versichern dir nur eines, das du an sie zahlen darfst.
2006-10-02 22:04:27
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answer #4
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answered by blueeyeddevilslf 4
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Guten Abend
welche Strafe? sollst Du zahlen,
die bekommen ja durch mehr KM auch mehr €uros von Dir!
gehe zum Verbraucherschutz, Ombudsmann oder
erkundige Dich bei WISO.
Ich habe sehr gute Erfahrung gemacht bei einer Konkurrenz-Versicherung (HDI). Ich habe einfach das Problem dargelegt und diese haben mir dann 2 Möglichkeiten genannt.
Versuchs einfach - toi toi LG Willy.
2006-09-28 08:28:50
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answer #5
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answered by willy 2
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Grundsätzlich ist es einfach so, dass die Gesellschaft im Recht ist, wenns im Vertrag steht! Auch eine Vertragsstrafe ist üblich! 23000 km drüber ist auch hart, da haben die keinen Humor...
10 % werden immer geduldet...tja, mir fällt da nix wirklich ein!
2006-09-28 04:49:03
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answer #6
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answered by Michael K. 7
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Du hast einen Vertrag mit Deiner VS. Danach hast Du bei Vertragsabschluß gesagt, daß Du nicht mehr als 12.000 Km pa
fahren würdest. Auf Basis dieser Angabe hat die VS das Risiko für Dich kalkuliert und Deine Prämie festgesetzt.
Jetzt stellt sich heraus, daß Du bis zum Unfallzeitpunkt schon 3 x soviel gefahren bist, als Du der VS für das ganze Jahr genannt hattest ( um 23.000 überschritten = 12.000 plus 23.000 = 35.000 ).
Das sind keine peanuts und da kann man schwerlich auf Kulanz hoffen...
Du bist volljährig und mußt Dir zurechnen lassen, was Du mal unterschrieben hast und daß Dir bekannt war, was die Konsequenzen sind, denn die stehen bestimmt im sog. Kleingedruckten....
Sei froh, daß die VS noch nicht den Begriff "VS-Betrug" verwendet hat...
2006-09-28 03:55:41
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answer #7
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answered by Anonymous
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Schau mal in den Bedingungen Deiner KfZ-Police nach.
Normalerweise wird für die Zeit in der die vereinbarte Fahrleistung überschritten wurde, nacherhoben. Das ist auch rechtens, da sich Dein Beitrag auf eine vereinbarte niedrigere Fahrleistung bezog.
Das zweite ist eine evt. Vertragsstrafe, die ebenfalls vereinbart worden sein kann. Wobei ich bei der von Dir angesprochenen "zusätzlichen" SB davon ausgehe, dass es die Vertragsstrafe i.H.v. 1000 € ist, die man der auszuzahlenden Lesitung gleich mit abgezogen hat. Aufrechnung nennt sich das und wäre ebenfalls rechtens.
Welche Versicherungsgesellschaft ist das denn ?
@ahso
das Problem ist: Verschulden ist fahrlässigkeit und Vorsatz. wenn man etwas vergiÃt zu tun, ist das im rechtlichen sinne eben fahrlässig. Es ist nicht der Versicherung ihr Problem wie du dich organisierst. Sie hat mit dir einen Vertrag geschlossen und Verträge sind einzuhalten. Manche Gesellschaften verschicken einmal im Jahr einen Fragebogen, in dem das nachgefragt wird (ähnlich wie das Stromwerk).
Du hast mit der Gesellschaft vereinbart im Jahr nur so und so viel zu fahren und so wurde auch Deine zu zahlenden Prämie kalkuliert. Das gilt sobald und solange wie das zutrifft. Wenn sich daran etwas ändert, hast Du als Vertragspartner dies Deiner Versicherung mitzuteilen. Und wenn du das vergiÃt, ist das eben Deine Sache.
Rede mal mit Deiner Versicherung und bitte Sie darum, ob du die Sache mit einer Ratenzahlung begleichen kannst. So verlierst du nicht den Versicherungsschutz. Denn das würde nochmals sehr teuer werden...
lg
2006-09-28 03:32:33
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answer #8
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answered by Anonymous
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Du musst mal nachschauen was in den Bedingungen steht. Diese unterteilen sich in den allgemeinen Teil (AKB) und die speziellen Tarifbestimmungen. In den Tarifbestimmungen werden auch die Vertragsstrafen für die Verletzung von sogenannten weichen Tarifmerkmalen (jährliche km-Leistung) aufgeführt. Am besten Du wendest an denjenigen bei dem Du die Versicherung abgeschlossen hast.
2006-09-28 03:22:54
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answer #9
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answered by PM 3
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Hört sich alles schlimm an, falls du eine Rechtschutzversicherung hast würde ich sagen RA einschalten.
Vorher nochmal mit Versicherung sprechen und erklären das durch Übermässigen Arbeitseinsatz versäumt bescheid zu geben.
2006-09-28 03:29:02
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answer #10
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answered by Don_Isidoro® 7
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