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das Auto ist Voll - Kasko versichert.Nun soll ich die Höherstufung und die Selbstbeteiligung bezahlen. Muß ich das wirklich??

2006-09-25 21:55:10 · 11 antworten · gefragt von Anonymous in Autos, Transport & Verkehr Versicherung & Zulassung

Ich sollte noch hinzufügen:
Ich habe keinen Arbeitsvertrag ( jedenfalls nix schrifl.) und fahre einen Schulbus
Ist das irgendwo geseztlich geregelt?? Wäre wohl wichtig zu wissen- für mich

2006-09-25 22:12:04 · update #1

Da stellt sich doch gleich die nächste Frage...wann verursacht man einen Unfall grob fahrlässig? Ich bin z. Bsp. beim vorbeifahren an einem LKW von der Kupplung abgerutscht und habe wohl einen Satz gemacht ( Lenkrad verrissen auch noch) und dabei habe ich den Laster etwas geküsst. An dem ist Gott sei Dank kein Schaden entstanden.War das nun fahrlässig?

2006-09-26 01:52:54 · update #2

11 antworten

Bei einer schadensgeneigten Tätigkeit - und da gehört das Fahren eines KFZ's dazu - trägt der Chef bzw. die Firma die Kosten der Höherstufung, es sei denn du hast den Unfall absichtlich oder grob fahrlässig verursacht.

2006-09-25 22:19:31 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

Grob fahrlässig bedeutet, dass Du "die im Verkehr übliche Sorgfalt im besonders hohen Maß außer Acht gelassen hast". Das Abrutschen von der Kupplung dürfte wohl nicht dafür ausreichen, vielleicht aber doch, wenn Du mit ungeeignetem Schuhwerk, Sandalen usw. gefahren bist; das nur so zur Einordnung.

Ansonsten ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht bei Detailfragen bestimmt kein schlechter Tip. Allerdings könnte das eine Stange Geld kosten, falls Du keine Beratungshilfe (früher "Armenrecht") erhältst oder keine Rechtsschutzversicherung für diesen Bereich besitzt, da die Anwaltskosten wohl von keiner anderen Seite ersetzt werden.

2006-09-26 10:02:18 · answer #2 · answered by Nils 1 · 0 0

Ich empfehle Dir, Dir einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu nehmen bzw. Dir bei dem genaue Rechtsauskünfte einzuholen.

2006-09-26 06:47:32 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

Beantwortung des Nachtrags 'Was ist grobe Fahrlässigkeit'

Populär ausgedrückt: Grob fahrlässig ist ein Handeln immer dann, wenn sich jeder vernünftige Mensch an den Kopf langt und sagt: "Wie kann man nur...!"

Würde ich bei dem, was Dir passiert ist, nicht unbedingt annehmen.

2006-09-26 05:53:18 · answer #4 · answered by Andreas T 3 · 0 0

Solange keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, muß der Chef das bezahlen. Aber hier sieht man mal wieder, wie wichtig es ist, einen Arbeitsvertrag zu haben, in dem alles geregelt wird. Ich würde das noch einmal mit dem Chef besprechen und im Zweifelsfall einen Anwalt einschalten. Problem dabei: Das wird das Arbeitsklima nicht unbedingt verbessern. Aber soll man einfach zahlen, um seine Ruhe zu haben, bzw. um Streß mit dem Chef zu vermeiden? Ich weiß es nicht, das muß eben dann jeder selbst entscheiden.

2006-09-25 22:59:24 · answer #5 · answered by coolcat2307 7 · 0 0

nein, dass ist nicht möglich. Arbeitnehmer können nicht für normale unternehmerische Risiken in Regress genommen werden. Auf keinen Fall für Autounfälle. Das Risiko liegt beim Arbeitgeber, da der Dienstwagen einen geldwerten Vorteil, also Teil der Entlohnung darstellt!

2006-09-25 22:07:56 · answer #6 · answered by Michael K. 7 · 0 0

Blöde Antworten, wer verursacht schon absichtlich einen Unfall

2006-09-25 22:07:43 · answer #7 · answered by sparkasse 1 · 0 0

jein, kommt auf deinen arbeitsvertrag bzw die dienstwagenregelung an.

sorry, hab gerade gelesen firmenwagen - hat dir dein chef das auto für einen bestimmten fahrauftrag gegeben (zb montagefahrzeug, fahrt zur baustelle), hat er pech, es sei denn du hast den unfall absichtlich oder grob fahrlässig verursacht.
da der vertrag höhergestuft wurde, hat die versicherung reguliert, d.h. es war nicht grob fahrlässig/absichtlich (dann zahlen die nicht).

also

chef hat pech gehabt, aber versuchen kann man es mal.

2006-09-25 22:01:53 · answer #8 · answered by Knut S 5 · 0 0

Geh zu deinem Chef und rede mit ihm .Sicher zunächst die beste Lösung

2006-09-25 21:59:50 · answer #9 · answered by fipsus01 3 · 0 0

wenn Du grob fahrlässig gehandelt hast, dann leider ja. Sonst muss es der Chef blechen.

2006-09-25 21:58:14 · answer #10 · answered by Manuel 3 · 0 0

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