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Wird dabei die Afa beeinflusst und was hat es mit der Sonderafa zu tun bzw. wie funktioniert die?

2006-09-25 21:29:51 · 3 antworten · gefragt von Bianca 1 in Wirtschaft & Finanzen Steuern Deutschland

3 antworten

kleine und mittelständische Unternehmen können eine Ansparrücklage bilden für anzuschaffende Wirtschaftsgüter des bewegelichen Anlagevermögens dessen Anschaffung für die Bildung einer Ansparrücklage glaubhaft gemacht werden müssen. Es kann eine Rücklage bis zu 40 % der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten max. aber 154.000 € gebildet werden (ausgenommen von diesen Regeln sind Existenzgründer, die können Sonderregelungen in Anspruch nehmen) . Obendrein hat der Unternehmer die Möglichkeit, im Jahr der Anschaffung- bzw. Herstellung eine Sonderabschreibung vorzunehmen, die darf max. 20 % der Anschaffungskosten betragen neben der normalen AfA. Dies darf er auch in den folgenden vier Jahren. Die Sonderabschreibung darf nur vorgenommen werden, wenn 1. vorher eine Ansparrücklage gebildet wurde und 2. das angeschaffte Wirtschaftsgut mindestens zu 90% betrieblich genutzt wird und dem Betrieb mindestens für 1 Jahr zur Verfügung steht, im Gegensatz zur Ansparrücklage, die auch gebildet werden darf, wenn das Wirtschaftsgut nach der Anschaffung kein ganzes Jahr dem Betrieb zur Vervügung steht, dann allerdings darf keine Sonderabschreibung vorgenommen werden. Hat jemand eine Ansparrücklage gebildet und diese dann nicht für den Kauf neuer Güter investiert, so ist diese Rücklage wieder aufzulösen zzgl. 6 % Gewinnzuschlag pro Jahr des bestehens der Rücklage

2006-09-25 21:53:17 · answer #1 · answered by herbertselse 3 · 3 0

http://www.steuern-online.de/gratis-info/bfp/pdf/ansparruecklage.pdf#search=%22ansparr%C3%BCcklage%22

2006-09-25 21:42:36 · answer #2 · answered by Diopsid 6 · 0 0

ein Ansparrücklage ist eine ins passive gesetzte Summe (für Investitionen), die als Betriebsausgabe gilt. Sie wird wieder aufgelöst und aktiviert, wenn die Investition getätigt wird. Es hat keinen Einfluss auf die AFA. Du kannst natürlich immer die Höhe der AFA auflösen, so dass die Sache insgesamt bilanzneutral bleibt. Genau genommen ist die Rücklage ein steuerliches Steuerungsinstrument!
Ich werde zB in 2006 eine auflösen und eine neue bilden...

2006-09-25 21:41:51 · answer #3 · answered by Michael K. 7 · 0 0

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