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Hat jemand von Euch Erfahrungen, was bei einer Teilungsversteigerung passiert? Kann man sich dagegen wehren?
Es ist offensichtlich nicht nur der Teil der Immobilie betroffen, der dem Antragssteller gehört, sondern die komplette Immobilie?

2006-09-22 22:56:49 · 1 antworten · gefragt von Displicentia 6 in Wirtschaft & Finanzen Miete & Wohneigentum

1 antworten

Eine Teilungsversteigerung kenne ich nur zum Zwecke der Auseinandersetzung der (Eigentümer-) Gemeinschaft.

Regelmäßig erfolgt dies, wenn sich die Miteigentümer (bspw. einer GbR oder Erbengemeinschaft) nicht über die Nutzung des gemeinsamen Eigentums einigen können.

Im Rahmen der Teilungsversteigerung wird dann die Immobilie versteigert und der Erlös - nach Abzug der Kosten und grundbuchlichen Belastungen) an die Miteigentümer im Verhältnis deren Anteile ausgekehrt.

Jeder Miteigentümer hat die Möglichkeit, bei der Bieterstunde mitzubieten, um Alleineigentum an der Immobilie zu erlangen.

Zu dem Verfahren als solchem geben die Rechtspfleger beim Grundbuchamt gern Auskunft.

Soweit ich weiß, kann man sich gegen die Anordnung einer Teilungsversteigerung wehren. Die Aussichten sind m.E. aber gering. Sinnvoller ist es, dass sich die Miteigentümer untereinander einigen und der Antrag auf Teilungsversteigerung zurückgenommen wird. Bei einer Versteigerung wird meist nicht das gewünschte wirtschaftliche Ergebnis erzielt.

Wenn die Gemeinschafter sehr zerstritten sind, ggf. Mediator einschalten.

2006-09-23 00:19:31 · answer #1 · answered by Advicer 3 · 0 0

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