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Hallo ihr lieben,
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Folgendes ist mein Problem:
Ich habe etwas ärger mit dem Arbeitsamt und habe aus der Situation heraus kein Geld mehr von denen bekommen. Das heißt ich konnte die letzten 3 Monate nicht immer pünktlich die Miete bezahlen.
Jetzt in Moment bin ich nur diesen Monat im Rückstand das heißt er hat das Geld für den September noch nicht bekommen alles andere ja.

Situation war im Juli hatte ich auch schon mal einen Miet Rückstand, mein Vermieter hat mich versuch an zurufen und hat mich wohl angeblich nicht errecht. Daraufhin kam er hier bei mir vorbei und klingelte. Ich war an dem Tag zwar Zuhause aber ich hatte mit meiner Schwester einen Abend vorher noch meinen Geburtstag nach gefeiert und lag völlig Ko auf dem Sofa (habe also ohne zu wissen wen ich da vor der Tür stehen lasse nicht aufgemacht)
Bin dann davon wach geworden als er plötzlich vor mir stand. Ich wusste gar nicht dass er einen Schlüssel von der Wohnung hat. Er hat mich mächtig zusammen gefaltet ich konnte vor Schock nichts mehr sagen. Ich hatte ihm mein letztes Geld (Geburtstagsgeld) in die Hand gedrückt und konnte ihn damit erst mal beruhigen.
Rest habe ich dann auch später gezahlt.
Jetzt musste ich beim Arbeitsamt einen neuen Antrag stellen (verstehe auch nicht ganz warum) und weil das ja alles nicht so schnell geht habe ich diesen Monat wieder nicht pünktlich zahlen können. Am 06.09 spätestens rief er schon an er machte wieder druck ( kann ihn ja verstehen) ich erklärte ihm die Situation und sagte ihm das er ende des Monats gleich beide Mieten bekommt da ich davon ausgehe das das beim Amt nicht so schnell geht. Er wollte mir nur zeit bis zum 15.09 geben. Naja ich konnte es nun nicht einhalten und heute hat er wieder versuch bei mir in die Wohnung zu gehen.
Darf er das? Ich finde es eine Frechheit ich könnte doch auch z.b unter der dusche sein
oder so und der kommt einfach rein!?
Außerdem frage ich mich wie oft er wohl sonst schon in der Wohnung war und so.
Nachher räumt er sie mir einfach leer.
Bitte hilft mir was kann ich machen? Darf ich das Schloss austauschen?

2006-09-21 05:46:53 · 21 antworten · gefragt von indra_joys 2 in Wirtschaft & Finanzen Miete & Wohneigentum

21 antworten

das kann ich dir mit einem ganz klaren nein beantworten, er darf nicht einfach in deine wohnung, egal ob du da bist oder nicht. wenn du es ganz nach dem gesetz machen willst, muss er sogar vorher einen termin mit dir vereinbaren, wenn er etwas mit dir besprechen will. das ist ganz klarer hausfriedensbruch. lass dir so etwas nicht gefallen, das hat auch nichts damit zu tun, ob du mit deiner miete im rückstand bist oder nicht, du hast rechte, die auch dein vermieter berücksichtigen muss. weise ihn in seine schranken, schreibe ihm, entschuldige dich für den mietrückstand aber sage ihm gleichzeitig, das du nicht bereit bist wegen dem rückstand dir sachen gefallen zu lassen, die deine freiheiten und rechte als mieter einschränken und weise ihn darauf hin, das du die schlösser auswechseln lassen wirst und das er in zukunft einen termin mit dir vereinbaren soll, wenn er etwas von dir will, und das schriftlich und mindestens 8 tage im voraus.. w3as deinen mietrückstand angeht würde ich ihm eine ratenzahlung vorschlagen. und wenn ich dir noch einen rat geben kann, der mieterschutzbund kostet 75 euro im jahr und ist gold wert. du bekommst zu jeder zeit kostenlos auskunft über alles was mit miete zu tun hat, sie übernehmen alle anwalts und gerichtskosten, wenn es einmal so weit kommen sollte, das du mit deinem vermieter vor gericht gehen musst. das sind auf jeden fall 75 euro die sich lohnen, ich bin seit einigen jahren mitglied und habe es noch keine minute bereut.

2006-09-21 06:34:21 · answer #1 · answered by Irislena123 3 · 1 0

Nein er darf nicht einfach reinschneien. Er muss sich 14 Tage vorher schriftlich anmelden. Wenn er einfach so reinschneit ist das Hausfriedensbruch. Er darf einen vorhandenen Schlüssel nur im Notfall verwenden.

2006-09-21 12:51:11 · answer #2 · answered by Anonymous · 3 0

nein, darf er nicht, notfalls schloß auswechseln

2006-09-21 12:48:46 · answer #3 · answered by old knitterface 5 · 3 0

In deine Wohnung darf er nicht einfach so eindringen, es sei denn es ist ein Notfall. Die Frage ob du das Schloss einfach austauschen darfst kann ich dir nicht beantworten, bevor ich da eine falsche Aussage mache sage ich dazu lieber nichts. Ich könnte mir aber auch vorstellen das du es nicht darfst.

Aber ehrlich gesagt kann ich verstehen das er Sauer ist auch wenn nicht zu akzeptieren ist das er in deine Wohnung eindringt.

Als Vermieter ist man in solchen Situtionen echt der doofe, man kann nix machen Mieter zahlen einfach nicht. Bei dir mag das ja alles noch in einen bewegen wo man sagt ,.... ok kann ja mal passieren, ... aber der Vermieter kann nun mal nichts für deinen Ärger mit dem Arbeitsamt, du sagst du hast kein Geld zahlst ihm einfach seine Miete nicht, das Geld steht ihm zu, das ist nun mal so. Wenn du wirlich ehrlich zu dir selbst bist, musst du dir doch auch sagen ,... du feierst deinen Geburtstag kostet ja auch Geld und er bekommt das Geld nicht was ihm zusteht. Tut mir leid, wenn ich dir sagen muss das ich es so sehe , das wenn ich jemandem Geld schulde, leiste ich mir nix solange bis die Schulden beglichen sind.

2006-09-21 13:25:51 · answer #4 · answered by hoppsie165 4 · 1 0

So geht es nicht!
Der Vermieter darf deine Wohnung ohne vorherige Ankündigung nicht betreten, auch dann nicht, wenn du mit der Miete im Rückstand bist. Er darf auch nicht ohne dein Wissen einen Wohnungsschlüssel zur eigenen Verfügung halten.
Wenn es sich bei deinem Türschloss nicht um eine Schließanlage handelt, darfst du ( fachgerecht ) ein anderes Schloss einbauen lassen. Darüber solltest du dann aber den Vermieter informieren.
Wenn du 2 Monate mit der Miete im Rückstand bist, kann der Vermieter dir allerdings fristlos kündigen.
Also hau denen beim Amt auf die Finger, dass die Zahlungen ins Rollen kommen, so wie du es beschreibst, hast du Anspruch darauf.

2006-09-21 12:56:39 · answer #5 · answered by Anonymous · 1 0

Du mußt SOFORT das Schloß auswechseln und ihm nötigenfalls mit einer Anzeige drohen..

2006-09-21 12:54:09 · answer #6 · answered by Magenta 5 · 1 0

der darf nicht in die Wohnung. Ich würde sofort zum mieterschutzbund gehen. das kostet zwar auch was aber in deiner situation ist das das einzig richtige, und dem Vermieter würde ich sofort mit polizei drohen da das hausfriedensbruch ist.

2006-09-21 12:52:00 · answer #7 · answered by steffi 4 · 1 0

Klare Antwort, NEIN !!!
Außer wenn Gefahr im Verzug ist, das hisst es läuft Wasser aus deiner Wohnung oder es kommen dichte Rauchschwaden heraus. Kann dir ein Beispiel nennen: Eine Mieterin bei uns im Haus hatte ein undichtes Fenster, der Vermieter sagte ihr sie möchte den Schlüssel beim Hausmeister hinterlegen wenn sie am Freitag früh keine Zeit hat in ihrer Wohnung zu bleiben. Jetzt Achtung , am Donnerstag Abend kam sie nach Hause und musste mit bestürzen feststellen das der Vermieter ohne ihres Wissens die Wohnung betreten hat, sie merkte es daran weil der Vorhang zurück gezogen war. Darauf hin haben wir, die Mieterin und ich die Schlösser von den Wohnungstüren ausgetauscht. Ich möchte wetten das er sich schon jede Wohnung angeschaut hat . Also tausche das Schloss aus je eher um so besser. Denn das was er macht nennt man Hausfriedensbruch und ist strafbar. Nur weil ihm die Wohnung gehört darf er nicht alles tun und lassen was er will.
Es gibt auch bei den Amtsgerichten eine kostenlose Rechtsberatung frage einfach mal nach.

2006-09-21 18:46:17 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

Er darf das auf gar keinen Fall geh sofort zum Mieterschutzbund .Er darf nur nach absprache mit dir in deinem Beisein in die Wohnung aber nicht ohne deine Zustimmung alleine

2006-09-21 18:10:20 · answer #9 · answered by susi 4 · 0 0

Der Schutz der Wohnung ist durch das Grundgesetz gewährleistet. Außer auf richterlichen Durchsuchungsbefehl darf prinzipiell niemand in jemandes Wohnung.

Ungeachtet dessen: Komme Deiner vertraglich vereinbarten Pflicht nach und zahle Deine Miete. Deine Miete nicht zu begleichen ist nicht minder rechtswidrig. Hierzu rechtzeitig an das notwendige Geld zu kommen ist Dein Problem, nicht das Deines Vermieters.

2006-09-21 16:16:21 · answer #10 · answered by ramsjoen 6 · 0 0

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