Gesetzliche Grundlagen für die Ermittlung von Nebenkosten bei gemieteten Wohnflächen gibt es soweit ich weiß keine. Die Abrechnung muß nur für alle Mieter in einem Haus gleich sein. Der Vermieter kann beispielsweise entscheiden, ob er die Kosten für die Müllgebühren pro Kopf, pro Wohnung oder anteilig der Wohnungsgröße umlegt.
Bei gewerblich gemieteten Flächen ist dies anders. Hier gibt es die sogenannten GIF-Normen, nach denen die Ermittlung der Gewerbeflächen und der daraus resultierenden Nebenkosten geregelt werden.
2006-09-18 09:54:56
·
answer #1
·
answered by Martin 5
·
0⤊
1⤋
Natürlich darf er das wer sollte es denn sonst bezahlen??
2006-09-20 01:32:40
·
answer #2
·
answered by susi 4
·
0⤊
0⤋
Es gibt kein wirkliches Dürfen und Nichtdürfen. Wichtig ist, welcher Verteilungsschlüssel im Mietvertrag angegeben ist. An den muß er sich bei der Abrechnung halten. Normalerweise wird aber doch eher nach Wohnfläche oder Personenanzahl abgerechnet. Nach Wohnungen eigentlich nur, wenn es kaum Unterschiede in den Maßen der Wohnungen gibt.
2006-09-19 02:45:55
·
answer #3
·
answered by Wibke K 1
·
0⤊
0⤋
Nebenkosten wie Müll, Versicherung, allgemeiner Strom, Hausmeister, Schornsteinfeger, Garten, Schnee usw werden gem. des Verteilungsschlüssels (1/x von 1/1 des gesamten Hauses) umgelegt. Dieser Verteilungsschlüssel ist im Wesentlichen abhängig von der Größe der Wohnung (oder Anteil am Grundeigentum des gesamten Hauses). Ein Teilen durch die Anzahl der Wohnungen ist nicht richtig, es sei denn, sie sind alle gleich. Anzahl der Personen ist hier egal.
2006-09-18 23:47:40
·
answer #4
·
answered by Tigerente 3
·
0⤊
0⤋
tja, tolle Frage - und brandaktuell.....
bei mir werden die Nebenkosten pro qm umgerechnet. D.h. als Single zahle ich genau soviel Wassergeld z.B. ,als Mieter, die mit 2Personen in der gleichen Wohnung wohnen :-(
Bin aber im Mieterschutzbund, der sich mit solchen Belangen auskennt. Mal sehen, was dabei herauskommt. Auf jeden Fall hast Du das Recht die Kosten der einzelnen Posten einzusehen... wenn arge Bedenken bestehen - sofort Widerspruch einlegen!
2006-09-18 10:06:12
·
answer #5
·
answered by Anonymous
·
0⤊
0⤋
Abfall wird pro Kopf , Versicherung pro Wohnfläche , Schornsteinfeger anteilmäßig auf die Heizkosten . es gibt verschiedene Abrechnungsschlüssel , sie müssen in der Abrechnung ersichtlich sein .
2006-09-18 09:51:49
·
answer #6
·
answered by guardedsecret 4
·
0⤊
0⤋
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Nebenkosten aufzuteilen. Maßgebend dafür zum einen die Größe der Wohnung und zum anderen die Anzahl der in einem Haushalt lebenden Personen. Es sollte so sein, dass verbrauchsunabhängige Nebenkosten (Reinigung des Treppenhauses, Hausmeister, Gebäuedversicherung etc.) auf die Wohnungsgröße und verbrauchsabhängige Nebenkosten (Wasser, Abwasser, Müllabfuhr etc.) auf die Anzahl Bewohner pro Wohneinheit umgelegt wird.
2006-09-18 09:51:12
·
answer #7
·
answered by Paiwan 6
·
0⤊
0⤋
Es wird die Wohnfläche m² und die Anzahl der Personen in die Berechnung einbezogen.
2006-09-18 09:46:34
·
answer #8
·
answered by Anonymous
·
0⤊
0⤋
Die Nebenkosten, die durch Verbrauch entstehen, also z.B. Müll, Abwasser, Allgemeinbeleuchtung, usw. sollten nach Personen umgelegt werden, das ist gerechter. Denn jede Person verursacht einzeln gesehen entsprechenden Kostenanteil
Bei verbrauchsunabhängigen Nebenkosten wie Grundsteuer, Versicherungen u.ä. kann auch nach Quadratmetern abgerechnet werden.
Die Schornsteinfegerrechnung gehört in die Heizkostenabrechnung und wird nach dem mit den übrigen Mietern / Miteigentümern vereinbarten Schlüssel ( oft durch eine Abrechnungsfirma ) umgelegt.
2006-09-18 09:45:30
·
answer #9
·
answered by Anonymous
·
0⤊
0⤋