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Wer Schulden bei der Zulassungsstelle hat, kann künftig in Nordrhein-Westfalen kein Auto mehr anmelden.

2006-09-13 09:06:36 · 16 antworten · gefragt von einreiher 1 in Autos, Transport & Verkehr Versicherung & Zulassung

Ein entsprechendes Gesetz hat der Düsseldorfer Landtag verabschiedet. Hintergrund sind hohe Gebühren- und Auslagenrückstände in den nordrhein-westfälischen Gemeinden, die sich in einigen Kreisen auf bis zu 200 000 Euro jährlich belaufen. Ein neues Nummernschild gibt es bei der Zulassungsstelle nur noch, wenn alle Rechnungen aus früheren Zulassungsverfahren beglichen sind. Ein Auge zugedrückt wird bloß bei Rückständen, die weniger als zehn Euro betragen.

2006-09-13 09:19:45 · update #1

16 antworten

Ja ist ok. Sind genug leute die auf kosten anderer leben. Wer keine kohle hat soll das autofahrn bleiben lassen.

2006-09-13 09:14:32 · answer #1 · answered by amando56 3 · 1 0

Finde ich voll ok, wer ´Schulden hat soll die erst mal abstottern.........

2006-09-13 18:27:16 · answer #2 · answered by rolffine 7 · 1 0

Hallo, grüß Dich...
hier in Rheinland-Pfalz ist das schon länger so.
Und ich finde das ehrlich gesagt völlig in Ordnung.
Schau dir doch mal die Zahlungsmoral in hier unsrem Lande an.....ist nicht gerade berauschend.... und Betrügereien wird somit auch stark entgégen gesetzt.
Ich für meine Person habe damit kein Problem...
Für erbrachte Leistungen sollte man zahlen oder wie würde es dir gefallen wenn du für deine Arbeit sprich Leistung nicht bezahlt werden würdest weil dein Arbeitgeber einfach keine Lust hat oder nicht fähig ist?
LG
anna

2006-09-13 16:17:55 · answer #3 · answered by annafr 2 · 1 0

Hallo einreiher,

das ist nicht nur in NRW so. In anderen Bundesländern schon länger.
Persönlich finde ich das völlig legitim. Dabei geht es aber nicht um Schulden bei der Zulassungsstelle, sondern um nicht bezahlte KFz-Steuer. Die Kosten bei der Zulassungsstelle (Anmeldung) werden ja normalerweise in bar bei der Anmeldung fällig. Und wenn man dort kein Geld mitbringt, gibt es eh keine Zulassung. Kennzeichen gibt es dann übrigens auch nicht, die muß man nämlich auch bar bezahlen. Und ohne Kennzeichen auch keine Zulassung.

Warum soll die Zulassungsstelle Fahrzeuge zulassen, wenn bekannt ist, dass derjenige, auf den das Fahrzeug zugelassen wird, seine KFz-Steuern nicht zahlt.

Ein Fahrzeug ist ein Luxusgut, und wer sich eines kauft und dieses zulassen will, kann sich eigentlich vorher Gedanken machen, welche Kosten auf ihn zukommen.
Und wenn sich jemand die KFz-Steuer nicht leisten kann, so kann er sich halt kein Auto leisten.

Wenn man die Stromrechnung nicht bezahlt, gibt es auch irgendwann keinen Strom mehr, oder ?

2006-09-13 16:16:50 · answer #4 · answered by Anonymous · 1 0

Das ist völlig ok. Wenn sich jemand ein (neues) Auto leisten kann, kann er zuvor auch seine Schulden begleichen.

2006-09-13 16:16:31 · answer #5 · answered by queen mary 4 · 1 0

Finde das vollkommen in Ordnung, wo soll das sonst hinführen?

2006-09-13 16:15:48 · answer #6 · answered by herzilein 3 · 1 0

Finde ich auch ok. Denn wer sich ein neues Auto kaufen kann, sollte auch in der Lage sein, die Steuren für das Alte zu begleichen. Es wäre allerdings wünschenswert, wenn der Autofahrer sehen würde, was mit seiner KFZ-Steuer geschieht z.B. Straßenbau und - unterhaltung. Denke dann wären die Rückstände nicht mehr so hoch. Aber leider sieht es der Autofahrer nicht, was mit den Steuern passiert.

2006-09-15 15:14:31 · answer #7 · answered by derliebe1611 4 · 0 0

Klar ist das ok. Ist übrigens nicht nur dort so und soll ab 1.1. 2007 überall eingeführt werden. Wer ein Auto haben will muss zahlen so wie alle anderen auch. War schon lange überflüssig. Das einzig negative ist der ganze Schriftverkehr zur Zulassung.

2006-09-15 01:57:48 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

Aber selbstverständlich ist das OK. Wer Schulden macht, hat diese auch zu begleichen. Es ist doch lachhaft, dass es zum Problem des Gläubigers wird, an sein Geld zu kommen, selbst, wenn der Gläubiger eine öffentliche Einrichtung ist.

Das Gesetz könnte man bundesweit ausdehnen und etwas allgemeiner halten: Jeder, der nachweislich seine Außenstände nicht bedient kann gleich seinen Führerschein abgeben.

2006-09-14 17:11:48 · answer #9 · answered by ramsjoen 6 · 0 0

Finde ich zulässig. Kein Geschäft würde jemandem etwas auf Rechnung liefern, wenn frühere Rechnungen nicht bezahlt werden. Das Recht steht dem Staat auch zu.

2006-09-13 18:18:12 · answer #10 · answered by Sebastian W 3 · 0 0

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