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Verluste aus Vermietung und Verpachtung höher als Erträge aus freiberuflicher Tätigkeit. Verlustvortrag ins nächste Jahr möglich?

2006-09-12 20:56:05 · 7 antworten · gefragt von Jo S 1 in Wirtschaft & Finanzen Steuern Deutschland

7 antworten

Wenn doch manche, die Antworten wollen die Fragen genauer lesen würden ;)

Also: Sowohl Rücktrag als auch Vortrag sind möglich. Das FA trägt automatisch vor, wenn du lieber einen Rücktrag möchtest musst du das bei der Erklärung angeben.

2006-09-12 21:28:42 · answer #1 · answered by Mr S 2 · 2 0

ja, V+V darf mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden und Du kannst sowohl einen Vortrag , aber auch einen Verlustrücktrag machen!

2006-09-13 02:01:31 · answer #2 · answered by Michael K. 7 · 1 0

Muß wohl heissen: Verluste (negative Einkünfte) aus V+V (§ 21 EStG) höher als Gewinn (statt Ertrag) aus selbständiger Tätigkeit (§ 18 EStG). Wobei die freiberufliche Tätigkeit von vielen mit der gewerblichen Tätigkeit verwechselt wird. Aber sei´s drum, die Saldierung der beiden Einkunftsarten führt zum (negativen) Gesamtbetrag der Einkünfte. Dieser kann vor- oder (um ein Jahr) zurückgetragen werden. Hier muss man rechnen, in welchem der Jahre sich dieser Abzugsbetrag günstiger auf die Steuerlast auswirkt. Von Amtswegen wird automatisch vorgetragen. Auf Antrag wird in das Vorjahr zurückgetragen. Man kann den Rücktrag ins Vorjahr auch betragsmäßig begrenzen und den Rest vortragen.

Planung für Folgejahr erstellen und Alternative vom Steuerberater ausrechnen lassen.

2006-09-12 22:36:05 · answer #3 · answered by Advicer 3 · 1 0

Ja, ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte kann in die Folgejahre vorgetragen werden.

2006-09-12 21:05:37 · answer #4 · answered by One-Trick-Pony 3 · 1 0

Das kann bis zu zehn Jahre vorgetragen werden

2006-09-14 02:04:46 · answer #5 · answered by uglyfatboring 5 · 0 0

nein, das ist leider nicht möglich

2006-09-13 02:08:23 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 1

1. Vermietung und Verpachtung ist nie eine freiberufliche Tätigkeit.!!! Wer hat Dir so was erzählt?
2. Verluste sind vortragbar ins nächste Jahr. Verluste aus V + V sind auch verrechenbar mit den anderen Einkunftsarten (z . B. aus nichtselbständiger Arbeit). Als Verlust gilt allerdings nur ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte, nicht das zu versteuernde Einkommen. Steuerberater aufsuchen.

2006-09-12 21:14:03 · answer #7 · answered by thogemei 2 · 0 2

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