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Muss ich auch was als Zweitwohnsitz anmelden, wenn ich nicht da wohne, sondern mir nur ein Zimmer miete, um Sachen unterzustellen?

Wenn ich dort nicht wohne, ist das doch kein Zweitwohnsitz, oder?

Ich hab außerdem versucht, was über die Zweitwohnsitz-Steuer (blödes Wort!!!) zu finden. Wie hoch kann sowas sein? Kann es stimmen, dass die ca. 10% der jährlichen Miete betrifft?

Danke schonmal!

2006-09-11 10:05:41 · 3 antworten · gefragt von shirkychivas 5 in Wirtschaft & Finanzen Miete & Wohneigentum

3 antworten

Hallo,

meines Wissens zählt jeder Ort an dem man sich mehr als 3 Monate im Jahr aufhält als Zweitwohnsitz. Wenn man ein Zimmer per Mietvertrag für mehr als 3 Monate mietet (kein Hotel, Zweck ist egal) muss man sich im Einwohnermeldeamt der Stadt anmelden. Somit ist dies dann der Zweitwohnsitz. Dies gilt jedoch nur in Deutschland. Beispiel: wenn man in Luxemburg wohnt, kann man keinen Zweitwohnsitz in Deutschland anmelden.

Besondere Steuern werden nicht fällig, im Gegenteil, man kann doppelte Haushaltsführung z.B. bei beruflichen Gründen steuerlich geltend machen. Es kann jedoch zu nachfragen seitens der Behörden kommen. Grund: Die Stadt mit dem Hauptwohnsitz erhält die Personensteuern und muss ein Teil davon an die Stadt des Zweitsohnsitzes abführen. Das wollen die natürlich nicht...:-))

Empfehlen würde ich jedoch einen Anruf bei einem Einwohnermeldeamt, da mein Wissen zu diesem Thema ca. 3 - 5 Jahre alt ist und sich hier einiges geändert hat.

2006-09-11 11:10:00 · answer #1 · answered by Udo B 3 · 1 0

Die Zweitwohnungssteuer ist Ortsrecht. D.h., dass jede Gebietskörperschaft (Stadt/Gemeinde) selbst entscheidet, ob diese Steuer erhoben wird.

Die Zweitwohnungssteuer ist der Ausgleich den die Gebietskörperschaft vom Steuerpflichtigen dafür erhält, dass dieser die Infrastruktur der Stadt/Gemeinde nutzt, ohne dass für ihn eine Landeszuweisung (gibts nur für Einwohner mit erstem Wohnsitz) aus Steuermitteln gezahlt wird.

Die Steuerpflicht, Steuerhöhe und evtl. Befreiungstatbestände ergeben sich aus der örtlichen Satzung. Im Rathaus wird die Kämmerei oder das Steueramt hierüber bei Fragen gerne Auskunft geben.

2006-09-11 12:08:45 · answer #2 · answered by Advicer 3 · 0 0

Also, manchmal zählt auch schon die Möglichkeit, dort wohnen zu können, als Zweitwohnung, auch wenn man die Möglichkeit nicht in Anspruch genommen hat. Das hängt also nicht vom wörtlichen "Wohnen" ab.
Die Steuern dürften auch je nach Gemeinde unterschiedlich sein, wenn die darüber entscheiden dürfen, wie hoch sie sein können.
Am einfachsten ist es, in der betreffenden Gemeinde nachzufragen (per Internet, Telefon, Post oder persönlich):
1. Wie ist die Definition von Zweitwohnung?
2. Wie hoch ist eine eventuelle Steuer?
Das lohnt sich auf jeden Fall, weil dann hast Du eine klare, aussagekräftige Information, auf die Du Dich verlassen kannst.

2006-09-11 11:15:09 · answer #3 · answered by grosse_daus 5 · 0 0

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