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Also eine Freundin von mir hat sich ein Haus gekauft. Sie kann bissle was mit Steuer absetzen machen, wenn sie von dem Haus was vermietet. Muss dazu jemand bei ihr wohnen, oder zählt da auch, wenn sie ein Zimmer als "Abstellplatz" vermietet?

Hab tonnenweise, naja halt mega viel Zeugs hier, was ich irgendwann über Ebay verkaufen möcht u gern unterstellen würde.

Zählt sowas auch? Mit Ü-Zweck "Miete für ein Zimmer"?

Kann sie damit auch was mit der Steuer absetzen, oder müsste ich dafür extra auch dort wohnen?

2006-09-11 10:01:15 · 4 antworten · gefragt von shirkychivas 5 in Wirtschaft & Finanzen Steuern Deutschland

4 antworten

Es können eine Wohnung oder auch Teile einer Wohnung vermietet werden. Wichtig ist, dass die Vorschrift "ernsthaft gewollt und tatsächlich durchgeführt" beachtet wird.

Im Verhältnis der m² der Gesamtwohnung zum vermieteten Raum sind dann die Kosten abzugsfähig (incl. Zinsen und Abschreibung); die vereinbarte und vereinnahmte Miete muß als Einnahme gegengerechnet werden.

Wie unter fremden Dritten üblich ist ein Mietvertrag zu schließen. Ob sich das ganze für die Freundin rechnet, ist zweifelhaft. Wenn bspw. ein Kellerraum vermietet wird, ist die Wohnfläche zzgl. gesamter Kellerräume ins Verhältnis zu setzen.

Im Zweifel Steuerberater befragen!

2006-09-11 10:24:22 · answer #1 · answered by Advicer 3 · 1 0

Für was das Objekt genutzt wird ist nicht ausschlaggebend. D.h. ob Du es als Wohnraum nutzt oder eben als Lager ist egal. Allerdings weis ich nicht, ob es einen Zusammenhang zwischen Einnahmen und maximaler Absetzbarkeit gibt.

Daher würde ich sagen Deine Freundin sollte entweder zu einem Steuerberater gehen oder hoffen dass ein wirklich Steuerkundiger sich hier noch meldet.

2006-09-11 17:20:20 · answer #2 · answered by Sebastian W 3 · 1 0

Hallo,

wenn Sie ein Zimmer (oder Wohnung) vermietet, kann Sie die im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche anfallenden Renovierungskosten schon steurlich absetzen.

Allerdings sollte/muss Sie dann auch die im Mietvertrag (wichtig) angegebene Miete in der Steuererklärung als Einkommen aus Kapital und Vermögen angeben, auf welches dann wieder Steuern fällig werden. ob sich das lohnt....ist eine Rechenaufgabe. Ich würde (wie in den Antworten vorher auch erwähnt) einen Steuerberater aufsuchen. Oder Brutto für Netto....vermieten. Ist aber in Deutschland nicht legal.....

2006-09-11 18:24:14 · answer #3 · answered by Udo B 3 · 0 0

Nein, im Steuerrecht ist vorsorglich von der Vermietung von "Wohnraum" die Rede. Das heißt, die vermieteten Räume müssen auch die Voraussetzungen eines Wohnraumes erfüllen, wenn der Vermieter steuerlich etwas absetzen möchte.
Man geht von einer abgeschlossen Räumlichkeit aus, mit Bad, WC und Küche und mindestens einem Wohnraum.
Der Fiskus ist nicht doof :-))
Die steuerliche Behandlung von Lagerräumen ist für deine Freundin uninteressant. Da müssen schon riesige Flächen zur Vermietung kommen, damit es sich für sie lohnt.

2006-09-11 17:22:22 · answer #4 · answered by Scorpio 2 · 1 1

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