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wie man ein wiederspruch schreibt wenn man keinen bestimmten grund angeben kann ich hab es mir ausrechnen lssen und es kam mehr raus

2006-09-10 21:17:04 · 8 antworten · gefragt von ursi_blume 1 in Wirtschaft & Finanzen Steuern Deutschland

8 antworten

das Ganze nennt sich "Einspruch" und ist schriftlich beim zuständigen FA innerhalb eines Monats nach Zugang einzureichen. Theoretisch kann man den Einspruch auch zur Niederschrift beim FA einrichen, d. h. dort mündlich erklären ud die nehmen den zu den Akten. In der praxis wird das vom FA meist abgelehnt auch wenn das rechtswidrig ist.

Die Erfolgsaussichten, wenn Du schreibst "ich meinte, ich bekäme mehr raus" tendieren gleich Null.

Da mußt Du Dir schon die Mühe machen nachzuschauen, wo eine Abweichung zwischend der Berechnung des FA und Deiner besteht (Kirchensteuer als SA? Spendenabzug?), wenn Du vermeiden willst, das Dein Einspruch einfach als unbegründet abgewiesen wird.

2006-09-10 21:27:14 · answer #1 · answered by herr_aus_roissy 3 · 1 0

1. Der Rechtsbehelf nennt sich "Einspruch"
2. Aussetzung der Vollziehung zu beantragen ist Quatsch. Das macht man nur, wenn man zahlen muß, nicht wenn man eine (höhere) Erstattung begehrt.
3. Bei Einlegung eines Rechtsbehelfes ist das Finanzamt im Wege der Amtsermittlungspflicht verpflichtet, den gesamten Bescheid auf Fehler zu überprüfen. Wenn das Finanzamt einen Fehler zu seinen Ungunsten entdeckt, wird es anraten, den Einspruch zurückzunehmen, da es ansonsten "verbösern" muß (die zuviel erstattete Steuer zurückfordern muß)
4. Ein Einspruch hat bessere Chancen, positiv abgeschlossen zu werden, wenn man diesen auch begründet (Begründung ist nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit des Rechtsbehelfes). Hier sollte man prüfen, in welchen Positionen die Vorausberechnung vom Bescheid abweicht. Erfolgte die Abweichung von der Erklärung zu Unrecht, hierauf in der Begründung hinweisen (z.B. Nichtanerkennung von ....)
5. Die Frage ist, wie ist die steuerrechtliche Qualität desjenigen, der die Vorausberechnung gemacht hat?

2006-09-11 11:58:18 · answer #2 · answered by Advicer 3 · 0 0

Du kannst natürlich einfach so Einspruch einlegen, aber das macht doch keinen Sinn und der Einspruch wird abgelehnt. Der FA-Beamte muss schon wissen, was Du konkret anders siehst!
Sonst wird wegen Unbegründetheit der Einspruch abgelehnt!!!!
Zudem solltest Du eine Aussetzung des Vollzuges beantragen bis zur Klärung des Einspruchs....

2006-09-11 06:20:42 · answer #3 · answered by Michael K. 7 · 0 0

Widerspruch gibt es nur gegen Bescheide von anderen Ämtern, aber beim FA heißt das Einspruch. Einspüche müssen begründet werden, sonst wird dieser als unbegründet abgelehnt. Wäre ja sonst vollkommener Quatsch. Den Bescheid erst prüfen oder prüfen lassen, dann sieht man, ob sich die Mühe rechtfertigt Einspruch zu erheben. Alles andere ist kompletter Unsinn.

2006-09-10 23:15:04 · answer #4 · answered by thogemei 2 · 0 0

du mußt den einspruch begründen....
St.Nr, Name, Einspruch ESt- Bescheid v.
SgDuH,
gegen o.g. Bescheid lege ich fristgerecht Einspruch ein.
Begründung:

Blablabla

Bis zur Entscheidung über meinen Einspruch bitte ich um Stundung und um die Aussetzung der Vollziehung.

Derjenige, der die höhere erstattung berechnet hat, kann seine berechnung mit dem bescheid vergleichen, und wird auch feststellen, welche werbungskosten/ sonderausgaben /a.g. belastungen oder sonstige steuermindernde ausgaben vom finanzamt nicht berücksichtigt wurden. darin liegt dann die begründung:
folgende berücksichtigungsfähige ausgaben wurden nicht berücksichtigt. (ich hab nämlich doch die mittellose tante in ... unterstützt, belege füge ich bei.)
Ich bitte, den bescheid meinen angaben entsprechend abzuändern.

Mit freundlichen Grüßen

Ursi Blume

2006-09-10 21:40:17 · answer #5 · answered by Mercedes 3 · 0 0

von deiner erklärung abweichende entscheiungen sind auf der letzten seite (erläutrungen) aufgeführt. steht da nichts, hast du dich anscheinend verrechnet - steht da etwas, kannst du es überprüfen und ggf dagegen widerspruch einlegen.
dein sachbearbeiter ist aber auf nachfrage verpflichtet, die erklärung zu erläutern.

2006-09-10 21:39:13 · answer #6 · answered by Knut S 5 · 0 0

Einfach einen Widerspruch gegen diesen Bescheid schreiben. Eine Begründung brauchst du nicht.
Aber vielleicht rufst du mal beim Finanzamt an und fragst warum es weniger ist, denn manche Steuerprogramme haben da falsche Ansätze, und die Bestimmungen haben sich mittlerweile geändert, ging mir genauso.
Es kann dir nämlich passiern, da dann die nächsthöhere Instanz den Bescheid prüft, dass dann noch weniger herauskommt. Wohlgemerkt kann, muss aber nicht.
Wenn dich die Antwort deiner Bearbeiter/in nicht zufrieden stellt gehe in den Einspruch.

Gruß
Franky

2006-09-10 21:25:50 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 1

http://www.erwin-ruff.de/einspruch.html


sehe hier vielleicht hilft es ja

2006-09-10 21:25:06 · answer #8 · answered by Nennt Mich Gott 3 · 0 1

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