Meine Meinung: Nein!
hier ein Auszug aus den Richtlinien für Mieterhöhungen:
Mieterhöhung muss schriftlich erfolgen und von allen Vermietern unterschrieben werden. Textform ist zulässig.
Jahressperrfrist muss eingehalten werden. Frühestens 1 Jahr nach dem Einzug oder der letzten Mieterhöhung darf der Vermieter eine neue Vergleichsmietenerhöhung zuschicken.
Kappungsgrenze ist zu beachten. Innerhalb von 3 Jahren darf die Miete höchstens um 20 Prozent steigen. Die Miete darf dabei aber nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus gehen.
Vergleichsmietenerhöhungen sind ausgeschlossen, wenn ein Staffel- oder Indexmietvertrag oder ein Zeitmietvertrag mit „Festmiete“ abgeschlossen ist.
Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete müssen immer begründet werden.
Ist die Miete für alle Mietparteien erhöht worden? Wenn ja, dann setzt euch zusammen und legt Widerspruch ein. In jedem Fall würde ich euch empfehlen, mal den örtlichen Mieterschutzbund aufzusuchen. Da gibt es für solche Fälle eine kostenlose oder sehr günstige und kompetente Rechtsberatung. Solltest du eine Rechtsschutsversicherung haben, hole dir Deckungszusage von deiner Versicherung und beauftrage eine Anwalt.
Hier noch mal der Link, aus dem die obigen AUszüge stammen:
http://www.mieterbund.de/verlag/br_mieterhoehung.html
2006-09-09 23:26:59
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answer #1
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answered by Paiwan 6
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Soweit mir bekannt ist, gehören Sanierungen in den Bereich der Erhaltung und sind keine Verbesserungen, die den Mietwert erhöhen.
Ich kenne die heutige Gesetzgebeung nicht, aber früher durfte man innerhalb von 2 Jahren nur maximal 20 % erhöhen.
Besser aber du holst dir Rat bei einem Mieterverein, denn ich bin nicht befugt und kompetent um Rechtsauskünfte zu geben
2006-09-10 06:20:42
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answer #2
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answered by ottizuber 5
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Da solltest Du Dich sicherheitshalber mal beim Mieterschutzbund erkundigen. Die haben die genauen Paragraphen, wann, in welcher Höhe und wie oft das erlaubt ist.
Es gibt, meines Wissens, ein Limit für die Höhe. Dann darf auch mehrmals erhöht werden, bis eben zu dem Limit. Genaue Zahlen habe ich jetzt aber nicht im Kopf.
2006-09-10 06:18:18
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answer #3
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answered by Anonymous
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nein as darf er nicht schau doch mal in deinen mietvertrag.Ansonsten kann ich dir nur empfehlen zu einer verbraucherberatungsstelle zu gehen findest diese Im Telefonbuch für deine Stadt
2006-09-11 08:10:32
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answer #4
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answered by susi 4
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Nein, wegen einer Sanierung darf der Vermieter die Miete nicht erhöhen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, würde ich mal zum Anwalt gehen, denn Streiten mit Vermietern ist anstrengend und geht tierisch ins Geld. Aber Achtung, erst auf Deckungszusage der Versicherung warten, sonst bleiben Sie selbst auf den Kosten sitzen.
Wenn nicht, gehen Sie wirklich mal zum Mieterschutzbund und werden da Mitglied.
2006-09-10 12:52:20
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answer #5
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answered by Anonymous
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@paiwan hat das schon ausführlich erklärt.
Die Argumentation, die Balkone würden saniert, dürfte m.E. nicht ziehen, soweit es sich hierbei um eine Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmassnahme handelt. Wenn der Balkon bisher nicht mitvermietet war, jetzt erstmals vermietet wird (was ich mir nicht vorstellen kann), könnte darin evtl. eine Begründung liegen, dass mehr Wohnfläche zur Verfügung gestellt wird.
Eine energiesparende Modernisierung liegt wohl auch nicht vor.
Falls nicht schon erfolgt, empfehle ich, unverzüglich Mitglied des Mieterverbandes zu werden, die dann die formalen Voraussetzungen prüfen und die rechtliche Vertretung gegenüber dem Vermieter übernehmen.
2006-09-10 09:51:12
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answer #6
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answered by Advicer 3
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Innerhalb von drei Jahren darf der Vermieter die Miete um 20 Prozent erhöhen.
2006-09-10 06:47:46
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answer #7
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answered by Anonymous
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NEIN... das darf er nicht !!!
2006-09-10 06:23:25
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answer #8
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answered by eva ♥ 5
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