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2006-09-09 11:24:40 · 7 antworten · gefragt von Anonymous in Wirtschaft & Finanzen Steuern Deutschland

Das der Kinder dürfte keine Rolle spielen, wie ist es wenn der Freibetrag schon durch eine Schenkung ausgenutzt ist, muss jetzt jeder Euro zusätzlich als neue Schenkung versteuert werden?
Bitte bei den Antworten davon ausgehen, dass streng nach Gesetz vorgegangen werden soll.

2006-09-09 11:53:46 · update #1

7 antworten

Das Taschengeld ist weder als Schenkung noch als Erbschaft zu berücksichtigen.

Das Taschengeld wird vom Leistenden aus bereits versteuertem Einkommen an den Empfänger ausgezahlt. Es handelt sich um einen Bestandteil des Unterhaltsanspruch des Kindes gegenüber den Eltern.

Eine ertragsteuerliche Berücksichtigung beim Leistenden erfolgte bereits im Rahmen der Gewährung von Kindergeld. Eine weitere Abzugsfähigkeit ist nur gegeben, wenn der Empfänger das 27. Lebensjahr vollendet (regelmäßige Beendigung des Anspruchs auf Kindergeld) und keine oder nur geringfügige eigene Einkünfte hat (außergewöhnliche Belastung).

Ein Realsplitting (wie unter geschiedenen Ehegatten möglich) ist zwischen Eltern und Kindern (noch) nicht möglich.

2006-09-09 20:59:40 · answer #1 · answered by Advicer 3 · 1 0

Du zahlst doch schon versteuertes Geld, oder? Oder geht der Betrag in die tausende?

Deine Kinder müssen alle Einkünfte in der Einkommenssteuererklärung unter Sondereinnahmen angeben...

Schenke ihnen doch das Geld bar in die Hand...............

2006-09-09 11:29:46 · answer #2 · answered by rolffine 7 · 2 0

Nach meinem Wissen ist Taschengeld rechtlich als Schenkung anzusehen. Der Freibetrag an Kinder liegt da bei 205.000,- Euro (pro Kind). Das sollte eigentlich reichen. Wenn Du mehr Geld zu verschenken hast, dann sollte Dir das das Honorar eines Steuerberaters wert sein. Der findet sicher weitere Optionen.

2006-09-11 10:52:43 · answer #3 · answered by Sebastian W 3 · 0 0

Advicer liefert hier die perfekte Antwort. Taschengeld ist keiner Einkunftsart zu zuordnen. Ist natürlich steuerlich nicht relevant.

2006-09-10 23:08:01 · answer #4 · answered by thogemei 2 · 0 0

gar nicht so dumm Deine Frage.

Sind die Kinder über 18 ? Studieren sie ?
Wie hoch sind die Zuwendungen ?

Einkünfte über 14.800 € im Jahr unterliegen der Einkommensteuer und die Krankenkasse will auch noch ihr Schärflein.

2006-09-09 11:47:05 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 0

Ich würde das Taschengeld in die Kategorie "Schenkung" einordnen. Eine Einnahme setzt normalerweise eine Gegenleistung voraus (Arbeitskraft, Leihgegenstand, etc.). Für Schenkungen an Kinder gilt ein Freibetrag von 205.000 € (Quelle: Focus Finanzen)

2006-09-09 11:36:39 · answer #6 · answered by Martin 5 · 0 0

Sind die Kinder denn überhaupt schon selbst steuerpflichtig?

Wenn nein, hat sich diese Frage ohnehin schon erledigt. Auch die notwendige Unterstützung während des Studiums ist für die Kinder nicht steuerpflichtig.

2006-09-09 11:34:51 · answer #7 · answered by swissnick 7 · 0 0

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