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Die polnische Schwiegermutter muss noch zwei Jahre arbeiten um in Polen einen Anspruch auf Rente zu haben. Sie hat einen leichten Behinderungsgrad (weiss nicht ob das relevant ist) und muss in Polen Fabriken putzen für ein Minigeld. Wie wäre es steuerlich, wenn ich sie hier für 400 € einstelle (Minijob) als Kindermädchen bei mir einstelle, weil sie am Wochenende nach Deutschland kommt und aufs Kind aufpasst. Kann ich das absetzen? Wie wäre das mit der Doppelbesteuerung? Wenn Sie hier keine Steuern bezahlt, behält sie trotzdem ihren Rentenanspruch in Polen? Ich will ihr halt einfach helfen, habs aber auch nicht so dicke, dass ich ihr das Geld schenken kann. Wie sehen meine Möglichkeiten aus?

2006-09-05 23:16:58 · 5 antworten · gefragt von maia 4 in Wirtschaft & Finanzen Steuern Deutschland

5 antworten

Wie das mit der Spezialität "Polen" ist möchte ich mal nach hinten stellen.
Aber für die 400 EUR fallen keine 30% an sondern nur 7% da sie mit dem so genannten Haushaltsscheck-Verfahren bei der Knappschaft angemeldet werden.
Was das Polnische Rentenrecht angeht, würd ich deine Frage noch mal in die Rubrik Steuern/Polen einstellen...

2006-09-06 00:55:53 · answer #1 · answered by Mr S 2 · 0 0

Erstmal Arbeitserlaubnis besorgen, sonst ist es eine Ordnungswidrigkeit -vor EU-Beitritt war es eine Straftat.
Es besteht allerdings ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Polen und BRD, wenns um Rentenansprüche geht). Soll sie in Polen fragen, was das für sie bedeutet.

2006-09-06 07:34:15 · answer #2 · answered by kalyptus 2 · 0 0

hmmm, also meine schwester ist steuerfachangestellte und die kennt sich damit aus, ich aber leider nicht. meine schwester macht das aber mit einer deutschen frau, die passt auf das kind auf, auf 400€ basis, und meine schwester sagt, ist nicht so schlimm, denn sie kann das dann von den steuern absetzen...also, die chancen stehen gut, informiere dich einfach noch bei jemandem kompetenten!viel glück!

2006-09-06 06:29:45 · answer #3 · answered by toja_lidia 3 · 0 0

Ich weiß dazu nur, wenn du sie auf Minijob-Basis 400 Euro im Monat anmeldest musst du auch die Pauschalsteuer und Pauschale Kranken- und Rentenversicherung bezahlen. Die liegt seit dem 1.7. bei 30 % zusammen, d. h. wenn du ihr 400 Euro bezahlst kommen noch mal 120,00 Euro dazu. Wenn sie hier einen Rentenanspruch erwerben will muss sie von ihrem Geld noch was dazu zahlen, also wenn du 7% pauschal z.B. Rentenversicherung bezahlst muss sie die Differenz zum vollen Rentenversicherungsbeitrag dazu zahlen, sonst wird ein Mini-Job auf die Rente nicht angerechnet.

2006-09-06 06:22:52 · answer #4 · answered by wunschbox 6 · 0 0

Zuerst mal ist das wohl eine Frage der Arbeitserlaubnis. Das ist eine Frage, die das Arbeitsamt beantworten können müsste. Da polnische Kräfte zur Zeit ungern gesehen sind, taucht eventuell die Frage wie bei den Erntehelfern auf: Können sie dafür keinen Deutschen einstellen?

Dann ist die nächste Frage, ob es ihr für ihre polnische Rente wirklich etwas nutzt. Vermutlich gilt in Polen wie bei uns: Wer nichts einzahlt, bekommt auch nichts. Eventuell kann sie die Beiträge aber selbst einzahlen. Das muss sie in Polen erfragen.

Und was sagt Schwiegermama dazu? Will sie das überhaupt?

2006-09-06 06:25:23 · answer #5 · answered by Tinki G 3 · 0 1

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