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16 antworten

bei uns stehe ich im Fahrzeugbrief und Schein und die Versicherung läuft über meinen Mann.

2006-08-31 20:48:14 · answer #1 · answered by kalbskotlett 6 · 0 0

Hi,
ja !
Wird unter 'abweichender Halter' vermerkt.
mfg.
Raziel

2006-08-31 21:10:15 · answer #2 · answered by Anonymous · 2 0

geht auf jeden fall. bin bei uns bei allen fahrzeugen der versicherungsnehmer , und meine frau bei einigen der halter
du musst aber auf alle fälle mit der versicherung reden.
es gibt heut zu tage so viele möglichkeiten.
bei meiner tochter ging es zum beispiel nicht. sie ist fahranfängerin , und wir dachtn sie kann auf meine prozente fahren. ging nicht ganz so
wie gesagt , sprich am besten mit deiner versicherung

2006-08-31 21:01:06 · answer #3 · answered by Anonymous · 2 0

das ist möglich- der Eigentümer eines Wagens, sagen wir der Ehemann steht als Halter in dem Fahrzeugschein, dennoch könnte man das Auto, als Versicherungsnehmer die Ehefrau, die z.B. im öffentl. Dienst arbeitet, also B- Tarif bekommt als Versicherungsnehmenr auftreten. Es ist sogar möglich die SF- Klasse des Ehemanns mit in diesen Tarif zu übernehmen. Wir haben das bei unserem letzten Auto so gemacht.

2006-08-31 20:59:10 · answer #4 · answered by Mu6 7 · 2 0

Ohne Probleme.Fz.Halter u.VN-Nehmer müssen nicht identische sein.

2006-09-01 06:30:47 · answer #5 · answered by ? 7 · 1 0

natürlich ist das möglich. Es gibt hunderttausende von Leasingfahrzeugen. Eigentümer des Fahrzeug ist der Leasinggeber, die Zulassung erfolgt auf den Leasingnehmer. Die Zulassung erfolgt also in sehr vielen Fällen nicht auf den Eigentümer im Sinne des BGB, sondern auf den Besitzer, also denjenigen der über das verfügt. Diese Konstruktion ist bei jeder Versicherung möglich. Natürlich geht das auch bei Privatpersonen. Beispiel: Ich hab von meinen Eltern ihr Fahrzeug über einen Zeitraum von mehreren Monaten geliehen bekommen. Ich hab in dieser Zeit das Fahrzeug auf mich umgemeldet, damit eventuelle Unfälle nicht den Schadenfreiheitsrabatt meines Vaters beeinflussen werden. Die Versicherung interessiert das nur in den Fällen, in denen dann tatsächlich ein Schaden eingetreten ist, dann muss ich als Versicherungsnehmer den Schadenausgleich der Versicherung an den tatsächlichen Eigentümer (meine Eltern) abtreten. Das nennt sich dann Abtretungserklärung!

2006-09-01 02:57:42 · answer #6 · answered by ich bin neugierig 4 · 1 0

Es gibt einige Versicherungen die das machen, Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer abweichend. Du solltest das mit deiner Versicherung klären.

2006-08-31 21:03:32 · answer #7 · answered by gerda b 1 · 1 0

geht jederzeit da gibt keine probleme

2006-09-03 23:50:31 · answer #8 · answered by gismoandy 1 · 0 0

Ja klar, warum denn nicht? Du wirst dann eben nur als Halter genannt. Der Versicherung ist es egal, wer zahlt.

2006-09-01 21:58:58 · answer #9 · answered by Anonymous · 0 0

also bei uns ist es so, das derjenige der das Auto ein löst auch bei der Versicherung der Inhaber ist, erst die Versicherung dann die Autonummer

2006-08-31 21:24:35 · answer #10 · answered by Anonymous · 0 0

Soweit ich weiß steht der Versicherungsnehmer auch im Fahrzeugschein. Du musst ja die Versicherungsdoppelkarte von der Versicherung auf der dein Name steht zur Anmeldung mitbringen. Aber ich könnt mich auch irren...:-)

2006-08-31 20:48:35 · answer #11 · answered by wunschbox 6 · 0 0

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