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Betreibe Englisch-Sprachschule für Kinder von 3-8 Jahren in Form einer GmbH. Will mich von Umsatzsteuer befreien lassen. Ist das möglich? Falls ja, wie? (§19 nicht möglich!)
Alle großen (Berlitz, Linguarama etc.) haben es. Würde sehr helfen, unsere Existenz zu sichern. Danke!

2006-08-31 00:56:18 · 5 antworten · gefragt von Anonymous in Wirtschaft & Finanzen Steuern Deutschland

5 antworten

hallo,

arbeite auch in einem Schulungsunternehmen, unsere Lehrgänge sind fast alle von der Umsatzsteuer befreit, dass muss das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr entscheiden, ich muss jedes Jahr, anfang des Jahres einen Antrag stellen, um eine entsprechende Bescheinigung von diesem Ministerium zu erhalten, dass alle im vergangenen Jahr durchgeführten Lehrgänge von der UstG befreit werden. Aber vorsicht, wenn man so etwas macht, ist man bei der Umsatzsteuervoranmeldung nicht mehr zu 100 % Vorsteuerabzugsberechtigt, dies wiederum setzt das Finanzamt fest, kommt drauf an, wie das Verhältnis zwischen steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätzen ist....solltest aber als erstes mal beim Ministerium fragen: Tel. 0431-9880

2006-08-31 01:21:46 · answer #1 · answered by herbertselse 3 · 0 0

advicer hat hier wieder mal die korrekte antwort parat, kann mich dem nur anschließen!!

2006-08-31 21:58:41 · answer #2 · answered by thogemei 2 · 0 0

§ 19 UStG befasst sich nur mit der Befreiung, wenn gewisse Umsatzgrenzen nicht überschritten sind.

Ansatzpunkt ist hier § 4 Nr. 21 + 22 UStG. Hier sollte man prüfen, ob man die Voraussetzungen erfüllt.

Wenn eine Umsatzsteuerbefreiung möglich ist (m.E. ist die Umsatzsteuer rechtsformneutral), dürfte der entfallende Vorsteuerabzug wohl nicht mehr so viel ausmachen, da wohl der höchste Kostenanteil Personalkosten (ohne Berechnung von Umsatzsteuern) ist. Evtl. ist eine Vorsteuerberichtigung auf früher erfolgte Investitionen gem. § 15a UStG erforderlich.

Als GmbH hat man doch einen Steuerberater, der das alles weiss. Den bitte fragen.

2006-08-31 11:11:03 · answer #3 · answered by Advicer 3 · 0 0

Das kann nur das zuständige Finanzamt am Ort entscheiden...

2006-08-31 00:59:14 · answer #4 · answered by rolffine 7 · 0 0

Ich gehe davon aus, dass du kein Kleinstgewerbetreibender bist!
Soweit ich weiss, ist die UST-Befreiung nur bei gemeinnützigen Firmen und Verbänden möglich. Ob Du das bist, sei dahingestellt...oder aber bei freischaffenden Lehrern. Das aber hat wieder andere Nachteile (die jetzt zu weit führen)
Aber: Deine Frage zielt ja offenbar darauf, dass Du dann sozusagen 16% billiger bist als jetzt...
Das ist aber nur eine Seite! Die andere Seite ist die Vorsteuerabzugsberechtigung, die dann auch wegfällt!
Ich finde eher, wir sollten darauf hinarbeiten, dass keine Firma mehr diese Sch...s-befreiung hat!

2006-08-31 01:10:33 · answer #5 · answered by Michael K. 7 · 0 1

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