Dein Finanzamt legt fest, ob du eine Bilanz machen musst oder ob eine E/Ü reicht. Außerdem sagen die dir, wann sie eine Umsatzsteuererklärung haben wolllen: monatlich, vierteljährlich oder jährlich. Und in diesem Rythmus solltest du dann auch deine Geschäftsvorfälle (Ausgaben und Einnahmen) buchen. Dafür gibt es ganz gute PC-Programme, z.B. von Lexware, die man auch als Laie bedienen kann. Je nach dem, was du vorhast, würde ich dir für den Anfang raten, dass du dir von einem Steuerberater helfen lässt, zumindest jemand in deiner Umgebung bittest, der Buchhaltung kann, dir das abzunehmen. Viele kleine Unternehmen gehen nach dem 1. Steuerbescheid den Bach runter, weil sie keine Rücklagen für die Steuer gebildet haben oder ihre Buchungen nicht korrekt gemacht haben. Wenn du dann noch einen Steuerprüfer ins Haus bekommst, ist die ***** am dampfen. Also lieber gleich alles möglichst korrekt machen, denn mit den Jungs vom Finanzamt ist nicht zu spaßen!
2006-08-29 21:36:14
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answer #1
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answered by schokominza 6
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Eine E-Ü-Rechung, auch 4-3-Rechnung genannt, muss machen, wer selbständig ein Gewerbe betreibt oder selbständig freiberuflich tätig ist
und
wer nicht verpflichtet ist, eine Bilanz zu erstellen oder wer nicht freiwillig eine Bilanz erstellt.
(kurz gehalten...es gibt da Vorschriften im HGB und im EStG, die ich jetzt hier nicht alle aufführen will...liest ja dann keiner mehr)
Wie das geht?
Pfffff...also ganz einfach gesagt:
Man nehme ein Blatt Papier, schreibt obenhin die Betriebseinnahmen, zieht unten drunter die Betriebsausgaben ab und erhält als Differenz den Jahresüberschuss bzw. Verlust.
Neuerdings gehört zur ESt-Erklärung eine Anlage, auf der wunderbar ersichtlich ist, wie eine 4-3-Rechnung aussehen sollte.
Aber- um so etwas selbst zu machen - sollte man auf jeden Fall die notwendigen rechtlichen Kenntnisse besitzen, was denn überhaupt Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben sind. Der Laie wird da kaum voll durchsteigen.
Und dafür gibts dann Buchhalter und Steuerberater.
Wenn Du mehr wissen willst.....mail genügt.
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herbertselse da die handelsrechtlichen Vorschriften vergessen, betr. Kaufmann usw.
2006-08-29 21:50:45
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answer #2
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answered by Anonymous
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Alle die nicht von dem Nachfolgenden betroffen sind können einen E/à machen:
1. Umsätze einschlieÃlich der steuerfreien Umsätze, ausgenommen die nach § 4 Nr. 8 und 9 UStG, von mehr als 350.000,00 € im Kalenderjahr oder
2. selbsbewirtschaftete land- und forstwirtschaftliche Flächen mit einem Wirtschaftswert (§ 45 BewG) von mehr als 25.000,00 € oder
3. ein Gewinn aus Gewerbebetrieb oder aus Land- und Forstwirtschaft von mehr als 30.000,00 € im Kalenderjahr
die E/à ist eine einfache Buchführung, Einnahmen abzüglich der Ausgaben = Ãberschuss bzw. Gewinn
2006-08-29 21:46:01
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answer #3
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answered by herbertselse 3
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Es gibt ein sehr gutes Steuerprogramm (das benutze ich z.B.). Das nennt sich "Steuer-Spar-Erklärung für Selbständige" und ist von der Akademischen Arbeitsgemeinschaft.
http://www.selbststaendigentipps.de/?cfid=2623508&cftoken=98895672
Ist super einfach und echt leicht zu handhaben. Ich benutze das seit 2 Jahren und hatte noch nie Probleme mit dem FA - vorausgesetzt, ich habe alles richtig eingegeben ;-)
Ähm, ich gebe Schokominza recht, denn ganz alleine habe ich das auch nicht gemacht, sondern mir das vom Steuerberater gegenrechnen lassen und auch die Erklärung.
Aber die Vorarbeiten kannst Du mit den Buchhaltungsprogrammen hervorragend alleine machen.
2006-08-29 21:43:48
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answer #4
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answered by Anonymous
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Einnahmenüberschuss - Rechnung
Unternehmen, die dem Kleinunternehmerförderungsgesetz unterliegen, müssen ihren Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermitteln. Ab 1. Januar 2004 muss dafür ein spezielles Formular verwendet werden.
Wird auch noch beschrieben was Du noch so machen mußt.
Bürokratie hin, Bürokratie her, hier geht bald garnichts mehr.
mfg Pace
2006-08-29 21:38:40
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answer #5
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answered by Pace 3
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Ich arbeite mit Lexware, die bieten für Kleinunternehmer auch die Einnahme-Überschuss Buchhaltung an (nutze ich aber nicht) und das Programm soll sehr einfach sein. Bei der doppelten Buchführung ist Lexware echt zu empfehlen. Es gibt von denen auch Schulungen bei denen man das dann lernt
2006-08-29 21:32:37
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answer #6
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answered by wunschbox 6
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Jeder Gewerbetreibende ist mind. zu einer E/Ü-Rechnung verpflichtet (Ausnahmen für Landwirte usw. ausgenommen). Ab bestimmten Umsätzen (sofern nicht freiberuflich tätig) ist die Bilanzierung vorgeschrieben.
Eigentlich alles kein Problem, dafür gibt es sehr gute PC-Programme und Tipps von jedem Steuerberater oder sogar beim Finanzamt.
2006-08-29 21:24:28
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answer #7
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answered by Vonge 3
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Es gibt gute Buchhaltungsprogramme zu kaufen.
Man schreibt alle Einnahmen auf und alle Ausgaben. Die Summe davon ist der Einnahmenüberschuß....
2006-08-29 21:21:13
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answer #8
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answered by rolffine 7
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