Ja man darf! Und bekommt es auch zugelassen beim Strassenverkehrsamt! Bei vorhandenem TüV und Papieren kein Problem! Um dir ganz sicher zu sein, Schau mal in die StVO!
2006-08-29 20:44:31
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answer #1
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answered by casjo1974 3
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Aus Sicherheitsgründen haben manche Länder den Verkauf oder Import von Fahrzeugen mit dem Lenkrad auf der gemäß den Verkehrsregeln in diesem Land falschen Seite verboten. Andere Länder, so auch Deutschland, verlangen keine Umrüstung, aber zumindest eine Umstellung der Frontscheinwerfer, damit der Gegenverkehr nicht geblendet wird. Das Fahrzeug wird zugelassen und darf auf deutschen Strassen auch bewegt werden.
2006-08-30 03:53:56
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answer #2
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answered by Anonymous
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Ja du darfst ,kenne selber ein paar leute mit Englischen Autos ,allerdings erfährst du genaueres beim freundlichen TüV-Mitarbeiter und deinem Straßenverkehrsamt.
2006-08-30 03:48:01
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answer #3
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answered by tomni4 2
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So eine einfache Frage und 13 verschiedenen Antworten
Larry, TÜV-Welpe
2006-08-30 04:06:04
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answer #4
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answered by Anonymous
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Also ich habe auch schon einige Autos mit Rechtslenker gesehen, die ein deutsches Kennzeichen haben, mal von den Kehrmaschinen der Stadt abgesehen - ;-))
2006-08-30 04:04:46
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answer #5
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answered by fridolinbilly 3
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Ja, bekommt man problemlos. Es ist nur für den Fahrer selber unpraktisch, aber verstößt nicht gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung.
2006-08-30 03:46:54
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answer #6
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answered by Anonymous
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Hallo,
genau das habe ich mich letzte Woche auch gefragt, als ich am Flughafen stand und solch ein Auto gesehen habe.
Ich denke schon, dass es zugelassen ist. Bin mir jetzt zwar nicht sicher was für ein Kennzeichen es hatte, aber ich bin der Meinung das es ein Deutsches war.
Ich könnte so nicht fahren, da ich sowie so eine "rechts links schwäche" habe, dann würde ich ja total durch den Tüttel kommen :o)
Liebe Grüße
Stille Quelle
2006-08-30 03:46:49
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answer #7
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answered by Stille Quelle 4
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Ja.
2006-08-30 03:43:18
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answer #8
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answered by Spencer 2
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habe auch schon etliche mit deutschen Kennzeichen gesehen.
2006-08-30 03:41:08
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answer #9
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answered by Don_Isidoro® 7
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Also ick denke mal schon...ist ja auch nen auto. wenn man damit richtig umgehen kann dann schon.musste dich mal auf dem amt erkundigen.
2006-08-30 03:40:58
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answer #10
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answered by Anonymous
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Ja klar darf man das
2006-08-30 07:22:41
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answer #11
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answered by Poseidon 3
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