Die Kredite für die Finanzierung des Immobilienerwerbs sind nicht berücksichtigungsfähig, seit die Vermögensteuer nicht mehr erhoben werden darf.
Die Annuitätsleistungen für den Kredit teilen sich auf in Zinsen und Tilgung.
Derzeit ist die Tilgung steuerlich grundsätzlich nicht berücksichtigungsfähig. Es ist derzeit ein Gesetz "in Mache", nach dem evtl. zukünftig Tilgungsleistungen im Rahmen der Altersvorsorge geltend gemacht werden können.
Die Zinsen sind bei voller Selbstnutzung der Immobilie zu eigenen Wohnzwecken nicht steuerlich relevant. Wenn statt/ausser den eigenen Wohnzwecken die Immobilie teilweise/insgesamt auch vermietet wird, werden die Zinsen (wie alle anderen Kosten einschliesslich der Abschreibung) zu Werbungskosten, soweit sie den nicht zu eigenen Wohnzwecken verwandten Anteil betreffen (regelmässig nach m² zuzuordnen). Wird die Immobilie ganz oder teilweise zu eigenen gewerblichen oder freiberuflichen Zwecken genutzt, handelt es sich insoweit um steuerliches Sonderbetriebsvermögen. Die Kosten sind zwar auch nach m² abzugsfähig, aber bei Veräusserung ist der Buchgewinn (Verkaufspreis abzüglich Restbuchwert) zu versteuern. Das ist bei vermieteten Immobilien nicht der Fall, sofern sie länger als 10 Jahre im Eigentum stehen.
Wenn (Teil-) Vermietung oder eigene gewerbliche Nutzung anstehen sollte, bitte vorher!!!! Steuerberater befragen.
2006-08-28 09:46:53
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answer #1
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answered by Advicer 3
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Die Zinsen wirst Du geltend machen können, wenn ein Teil des Hauses für Eure Arbeit genutzt wird: Büro, Lagerfläche für Muster oder ähnliches. Ferner ist der Zins absetzbar, wenn Du Räume vermietest.
Die Zinsen werden dann auf die entsprechende Fläche runtergebrochen und bei der Steuererklärung berücksichtigt.
2006-08-28 07:15:36
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answer #2
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answered by Ichmalwieder 4
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Nein, bei selbstgenutzen Immobilien sind die Schuldzinsen nicht absetzbar!
Falls etwas vermietet oder selbst als Büro o.ä. genutzt wird, ist das aber anteilig möglich.
Bei Fragen Mail
2006-08-29 02:08:40
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answer #3
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answered by Michael K. 7
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Meines bescheidenen Wissens nach kannst du das nur, wenn du die Immobilie vermietest. Dann gelten die Schulden als Verlust aus Vermietung und Verpachtung. Bei Eigennutzung geht das nicht. Viele Selbstständige machen das so, dass sie ihrem Büro, also quasi sich selbst als juristischer Person, einen Teil des Gebäudes vermieten und die Schulden dann auf diesen Teil eintragen lassen (Einliegerwohnung). Würde ich aber auf jeden Fall einen Steuerberater fragen, bevor du das in die Finanzierung einplanst.
2006-08-28 10:51:13
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answer #4
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answered by benno 3
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Die Schulden überhaupt nicht, Tilgung auch nicht, und die Zinsen nur, wenn sie als "Werbungskosten" durchgehen d.h. wenn die Immobilie vermietet oder geschäftlich genutzt wird.
Bei einer privaten Nutzung (eigene Wohnung) ist es sinnvoll, so wenige Schulden wie möglich zu haben bzw. diese schnell abzubezahlen.
2006-08-28 09:15:23
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answer #5
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answered by swissnick 7
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jein - private schulden sind nicht steuerlich absetzbar. habt ihr vor die immobilie gewerblich zu nutzen - vermietung/verpachtung, eigene firma oder büro, lassen sich alle kosten, die damit im zusammenhang stehen absetzen.
z.b.
25% private wohnung, rest vermietet -> 75% aller kosten (zinsen, disagio, grunderwerbssteuer, notariatskosten,... und auch erhaltungsaufwand und betriebskosten,... lassen sich als kosten berücksichtigen) - es muss nur irgendwann eine gewinnerzielungsbsicht erkennbar sein.
2006-08-28 07:23:53
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answer #6
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answered by Knut S 5
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Das wäre ja noch schöner!!!! Selbst schuld, wer Schulden macht, soll auch dafür aufkommen.
2006-08-28 07:13:47
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answer #7
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answered by Anonymous
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