Ein Testament? Ja.
2006-08-22 23:00:18
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answer #1
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answered by Tigerente 3
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Hier steht alles was Du wissen möchtest:
http://www.rechtbekommen.de/erben/testa.html
Das eigenhändigen Testament (§ 2247 BGB) muß der Erblasser handschriftlich schreiben und unterschreiben. Diese Vorschrift soll etwaigen Fälschungen entgegenwirken. Ein handgeschriebener Text erlaubt es auch später den Schreiber zu ermitteln, eine Unterschrift allein wäre viel leichter zu fälschen. Es soll außerdem Ort und Zeit der Testamentserstellung enthalten. Fehlen diese ist das Testament zwar nicht unwirksam, aber jeder der sein Testament macht sollte diese Angaben mit aufnehmen. Nur so kann z.B. beim Vorliegen mehrerer Testamente festgestellt werden welches das zeitlich letzte und somit geültige ist.
2006-08-23 05:59:54
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answer #2
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answered by lacy48_12 7
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Ja aber nur wenn es handschriftlich verfasst ist und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen ist. Aus Sicherheitsgründen kann man es dann auch beim zuständigen Amtsgericht hinterlegen.
2006-08-23 06:08:30
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answer #3
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answered by Anonymous
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Nur ein Gedächtnis ist ohne Notar rechtskräftig!
2006-08-23 15:42:09
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answer #4
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answered by FUTURA 4
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Ein Testament muß vom Erblasser handgeschrieben, mit Datum versehen und eigenhändig unterschrieben sein.
Um auf der ganz sicheren Seite zu sein sollten zusätzlich
zwei Personen des Vertrauens mit unterzeichnen.
2006-08-23 07:04:06
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answer #5
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answered by xxxxxxxx 2
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Im Testament (mit Datum, Namen handgeschrieben oder notariell beglaubigt) kann stehen was will, wenn die zu beerbende Person ein Sparbuch mit einer Eintragung auf einen anderen Namen angelegt hat ohne das der Nutzniser das weiß, fällt demjenigen das Erbe des Sparbuches zu.
2006-08-23 06:28:40
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answer #6
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answered by nate 1
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Wenn es komplett handschriftlich geschrieben und unterschreiben ist, ja.
Übrigens unterscheidet man zwischen "Erbeinsetzung" und "Vermächtnis". Ein Vermächtnis ist nur ein schuldrechtlicher Anspruch gegen die Erben auf Herausgabe einer Sache oder des vermachten Betrages.
Wenn in dem Testament nur ein (echtes) Vermächtnis gemacht wird, ohne daß ein Erbe eingesetzt wird, dann bleibt es bei der gesetzlichen Erbfolge, also erst Kinder / Kindeskinder und der Ehegatte, wenn es die nicht gibt, dann Eltern, Geschwister und deren Kinder, etc.
2006-08-23 06:04:48
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answer #7
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answered by dr.schlau 2
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Wenn du ein Testament schreibst muß selber und Handschriftlich geschrieben mit Datum und Unterschrift versehen werden und in deine Papiere legen oder beim Rechtsanwalt hinterlegen.
2006-08-23 06:01:24
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answer #8
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answered by MAnuela P 1
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