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Wenn Opa&Oma verstorben sind(kein Testament vorhanden)
und es exitierten viele Fotoalbum und der Onkel hat sich die alle unter den nagel gerissen und vieles mehr.Meine Mutter hat nur fuer mein Geschwisterlein die alte Naehmaschiene retten wollen die aber auf geheimnissvolle weise sich in lust aufgeloest hat fuer der Haustuer im treppenhaus(mhhhhhh wer das wohl war nur eine hatte schluessel die Tante)ich wollte nur ein paar Fotoalbums(erinnerungen(schnief) waren schon alle weg wo sie kam.So als Enkelin habe ich irgendein recht fotoalbums einzuklagen(es sind ja auch schlieslich bilder von mir drin).Ich weis das meine Oma und Opa sich im Grab rumgedreht haetten wenn sie gesehen wie 4 von ihren 5 kinder so ueber ihre sachen hergefallen sind.Meine tante hatte zuletzt die vollmachten.Ich will kein Geld,wertsachen nur Erinnerungen die sind unbezahlbar in meinen augen.Der onkel verdient die alben nicht hat meine oma monate vor ihren tot so beleidigt und verletzt vor allen verwanten .

2006-08-21 21:26:39 · 7 antworten · gefragt von Sunshine 4 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

kleine Details........
+meine Mutter ist die Tocher meiner Oma und Opa
+Zu KontaKt mit meinen Onkel ,er hat meine Oma bei einer Familien feier so beleidigt und gedehmuedigt(das war paar monate before sie gestorben ist)das sie bitterlich geweint hat und bis zu ihren Tod keinen Kontakt mehr wolllte.
Obwohl diese bilder so wichtig waeren fuer mich ,anrufen und ihn um etwas bitten nachdem er meine oma so verletzt hat......grieg ich nicht hin.

2006-08-22 03:38:19 · update #1

......es gab nie ein testament...wenn es eins gegeben hat....hat es meine Tante vernichtet Sie war ja die einzige mit einen schluessel..........die vollmacht war fuer bankkonto.......sie hat fuer meine opa geputzt(meine Oma ist als erstes gestorben)und auch noch geld verlangt sowas ist doch unmoeglich oder?.......

2006-08-22 05:07:52 · update #2

7 antworten

Hallo Sunshine,

Erbrecht ist schwierig, es bedeutet meist, daß man ganz schön kämpfen muß, wenn es dreiste Leute in der Familie gibt. Und man kämpft nicht gerne gegen seine eigene Verwandtschaft an.

Beim Erbrecht ist als Grundlage das Testament des Verstorbenen zu sehen, danach sollte sich jeder richten, was dort drin steht kann vor Gericht auch erstritten werden.

Gibt es kein Testament ( stimmt das wirklich??) so haben auf jeden Fall die Kinder des Verstorbenen gleiche Rechte.

Du schreibst, Deine Tante hatte zuletzt Vollmachten. Was ist damit gemeint? Hatte sie die Vollmacht über die Hinterlassenschaften Deiner Großeltern? Hat sie diese vom Gericht erhalten? Bei Mißbrauch kann ihr das auch wieder entzogen werden.

Faktisch ist es so, daß die Kinder gleichbehandelt werden müssen. Und sich auch die Hinterlassenschaften am besten im gegenseitigen Einverständnis aufteilen sollten.

Du kannst als Enkelin nichts beanspruchen, aber Du kannst Deine Eltern bitten dies für Dich zu tun.

Als erstes würde ich es über Deine Eltern mündlich versuchen, achtet darauf, daß immer jemand dabei ist, der später auch als Zeuge aussagen kann.

Du kannst entweder Dich entschliessen den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen und darum bitten lassen, ob Du Dir nicht noch einmal die Alben anschauen kannst, der Erinnerung wegen und ob Du Dir ein paar Bilder von dem Albmen kopieren kannst. Es gibt mittlerweile hervorragede Techniken. Ob Du dann "vergisst" ein Originalalbum zurückzugeben, bleibt Dir unbenommen ;-)

Oder Du rollst die Sache ganz grundsätzlich auf, hierzu brauchst Du aber die uneingeschränkte Unterstützung Deiner Eltern. Wie weiter oben 'arnulf' Dir schrieb, können Deine Eltern eine vollständige Liste der Hinterlassenschaften fordern und auch fordern, daß sie zu gleichen Teilen aufgeteilt werden. Dies können sie 1. mündlich, 2. schriftlich und last but not least 3. über einen Anwalt (sollte unbedingt über viel Erfahrung im Erbrecht verfügen!) einfordern.

Letzteres kostet Kraft und Zeit aber wenn einem das Prinzip ' gerechte Aufteilung' wert ist, ist das der Weg.

Ich hoffe Dir hiermit etwas geholfen zu haben. Alles Gute!

2006-08-22 02:46:10 · answer #1 · answered by tell_it_now 3 · 1 0

Also du hast als Enkelin keinerlei Erbrecht. Die Kinder von deiner Oma, auch deine Mutter/Vater, haben das Recht auf irgend etwas zu klagen. Aber wegen einem Fotoalbum würde ich von den Kosten her keinen Rechtsanwalt bemühen. Versuche es doch einmal im Guten. Dem Onkel oder Tante einfach einen ganz lieben Brief schreiben, dass sie dir doch auch ein kleines Andenken an Oma/Opa geben sollen, zumindest wo du auf dem Foto bist.
Wenn man so freundlich gebeten wird, kann man einfach nicht nein sagen. So hart kann kein Herz sein! Viel Glück!

2006-08-22 04:41:46 · answer #2 · answered by ? 2 · 1 0

Du hast als Enkel zwar keinen direkten Zugriff, weil selbst nicht erbberechtigt, doch kannst Du Dir diesen über Deine Eltern verschaffen, weil sie als Kinder Deines Großvaters erbberechtigt sind. Wenn kein Testament vorhanden ist, kommt das gesetzliche E-Recht nach BGB zum Tragen. Mutter oder Vater erben mit ihren Geschwistern zu gleichen Teilen.

Praktisch muß eine Auflistung aller den Nachlaß betreffenden Dinge + Einigung unter den Geschwistern erfolgen, will man etwas geltend machen, d.h. alle müssen zum Zuge kommen und einverstanden sein. Dies ist im Nachhinein, dann wenn sich andere schon "bedient" haben nur dann möglich, wenn der Mißbrauch eindeutig nachgewiesen werden kann.
Lange und teure Rechtsstreitigkeiten sind meist die Folge, mit wenig Aussichten auf Erfolg.
Als Enkel würde ich zunächst mal meine Aktivitäten bei Familienbesuchen von Onkel und Tante verstärken und nachsehen, was sich dort alles so eingefunden hat, was aus Opas Nachlass stammt, und immer schön die Digitalkamera mitnehmen (Beweissicherung). Des weiteren einen Einigungsversuch herbeiführen. In schweren Fällen ggf. Anzeige erstatten, dürfte in der eigenen Familie allerdings schwierig sein.
Viel Glück!

PS: bei den nachträglich geschilderten Verhältnissen sehe ich nur eine Chance, daß Deine Mutter sich an den Rechtspfleger beim Nachlaßgericht wendet und dieser die Herausgabe der Gegenstände bewirkt.

2006-08-22 08:07:01 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

Da kein Testament vorhanden ist, erben die gesetzlichen erben, in diesem fall die Kinder des Verstorbenen.
Die Enkel haben keinerlei Rechte oder Pflichtteile am Erbe!

2006-08-22 04:41:25 · answer #4 · answered by Michael K. 7 · 1 1

warum sollte es bei euch anders sein, wie anderswo, wenn ein teil stirbt und kein testament vorhanden ist.
es erben die kinder deiner großeltern zu gleichen teilen.
enkeln können dabei keinen anspruch stellen.
wenn irgend jemand sachen verschwinden läßt bevor die abhandlung ist, ist es für die anderen schlicht , pech.
wahrscheinlich ist vom konto auch noch alles geld verschwunden.

2006-08-22 10:06:59 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 1

kenne diese regelungen nur von der schweiz. wenn sich die nähmaschine in lust aufgelöst hat, geniesse sie doch einfach;-)

2006-08-22 05:14:17 · answer #6 · answered by Wimmy 4 · 0 1

Das Verhalten der Geschwister Deiner Mutter (sie ist doch die Tochter und nicht die Schwiedertochter Deiner Oma?) war auf alle Fälle nicht rechtmäßig. Ohne Testament sind alle leiblichen Kinder zu gleichen Teilen erbberechtigt. Deine Mutter könnte vor einem Nachlassgericht ihren Erbteil einfordern. Ob sich das finanziell lohnt, ist natürlich eine andere Frage. Eine Auflistung der Gegenstände, die in das Erbe fallen, wäre natürlich sinnvoll - und könnte evtl. auch eingeklagt werden.

Wenn es Dir nur um ein paar Fotos geht, würde ich Dir raten, mit Deinem Onkel oder Deiner Tante zu reden. Falls sie die Alben nicht hergeben wollen, vielleicht lassen sie sich wenigstens dazu überreden, dass Du einige Fotos nachmachen lassen darfst.

2006-08-22 05:13:15 · answer #7 · answered by Ken Guru MacRopus 6 · 0 1

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