Grundsätzlich unterliegst du keiner Verpflichtung als Privatperson Kontoauszüge aufzuheben.
Ich habe hier immer wieder gelesen, dass du Kontoauszüge mindestens 2 Jahre aufheben solltest. Das würde ich mit Vorsicht genießen, denn im neuen Schuldengesetz gibt es andere Fristen. Angenommen an dich tritt ein Inkasso-Unternehmen mit einer Forderung heran, sei sie jetzt berechtigt oder nicht. Sie fordern dich auf, eine Schuld vom 5. Februar 2003 zu begleichen. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre unter Anrechnung des Jahres in dem die Forderung gestellt wurde. Das heißt, du bist erst aus dem Schneider, wenn das Jahr 2006 abgelaufen ist.
Aus diesem Grund solltest du Rechnungen aus Vertragsverhältnissen, Mietverhältnissen nebst den belegenden Kontoauszügen mindesten 4 Jahre aufbewahren.
Hier mal ein Link mit Info:
http://www.forum-schuldnerberatung.de/service_ratgeber/faq/verjaehrung.htm
2006-08-17 22:18:33
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answer #1
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answered by Paiwan 6
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Ich würde die Kontoauszüge aufbewahren falls man später diese mal als Beweis bei Umstimmigkeiten braucht oder als Nachweis in Rechtsfragen. Außerdem nehmen diese bei guter Ablage nicht viel Platz weg. Die Kreditkartenbelege würde ich auch für eine bestimmte Zeit aufbewahren.
2006-08-18 04:56:51
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answer #2
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answered by bjoern677 4
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musst du wohl nicht, aber wenn irgendwer behauptet, du hättest kein Geld überwiesen, kannst du es mit den Auszügen beweisen.Auch für den Fall, dass du arbeitslos werden solltest, brauchst du sie fürs Amt. Ich hebe sie immer 2 Jahre auf.
2006-08-18 04:58:29
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answer #3
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answered by Andrea E 2
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Soweit ich weiß 2 Jahre für spätere Reklamationen aber letzendlich ist es deine Entscheidung.
2006-08-18 04:57:10
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answer #4
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answered by tomni4 2
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2 Jahre, komplette Kalenderjahre gerechnet. Bis dahin könntest du u.U. in Beweisnot kommen wegen irgendwelcher Transaktionen - wenn die nicht mehr da sind, dannach müssen die anderen dir beweisen das da etwas nicht OK war.
2006-08-18 04:57:01
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answer #5
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answered by Mu6 7
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fridolinbilly hat auf jeden Fall Recht. 10 Jahre sollte auch eine Privatperson Ihre Auszüge aufbewahren. Das ist zumindest auch die Frist, welche Banken einhalten müssen. Das Problem ist ganz einfach, wenn man eine Zahlung aus der Vergangenheit nachweisen muss, wissen die meisten nicht in welchem Monat des Jahres sie erfolgt ist - das erhöht die Kosten für die Nacherstellung umso mehr. Es wird oft stundenweise abgerechnet. Zeit sollte man natürlich dann auch mitbringen.
Und ganz ehrlich - man hebt so viele Sachen auf, da kann ein kleiner Karton mit Kontoauszügen doch nicht weh tun?!
2006-08-18 14:54:24
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answer #6
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answered by Josie 1
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Hebe sie 3 Jahre auf, und Du bist aus dem Schneider. Länger zurück verlangt niemand von Dir einen Zahlungsnachweis. Also am 1.1.07 schmeißt Du das Jahr 2003 weg. Es passieren die außergewöhnlichsten Geschichten, und Du brauchst dafür einen Nachweis. Bei 3 Jahren bist Du auf der ganz sicheren Seite und brauchst Dir nie Vorwürfe zu machen.
2006-08-18 05:30:08
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answer #7
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answered by nachtigall 5
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ja solltest du man sollte generell seine kontobewegungen überprüfen insbesondere wenn du längere zahlungen hast...
so kannst du bei unstimmigkeiten auch was vorlegen das gleiche gilt für erlagscheine und diverse andere rechnungen ..
2006-08-18 04:58:07
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answer #8
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answered by Anonymous
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Im allgemeinen sollte man die Auszüge 10 Jahre aufheben, falls das Fiamt nachfragen hat. Wenn diese bereits von dir weggeworfen wurden, mußt du bei deiner Bank die Auszüge neu anfordern und das kostet natürlich! Also alles was älter als 10 Jahre ist, weg damit.
2006-08-18 09:09:08
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answer #9
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answered by fridolinbilly 3
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Prinzipiell kannst du deine Auszüge als Privatperson sofort wegwerfen. Ich würde aber empfehlen, sie doch mindestens sechs Wochen aufzubewahren.
Wenn du dann doch mal einen Auszug brauchst, der nicht mehr aufzufinden ist: Die Bank kann dir eine Kopie davon machen, die Banken archivieren die Auszüge nämlich.
Für wirklich sichere, langfristige Archivierung ist auch heute noch die Mikroverfilmung die Methode der Wahl, daher kann es durchaus 10 Euro kosten, sich eine Kopie von einem alten Auszug herstellen zu lassen.
2006-08-18 05:02:27
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answer #10
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answered by karlkiste 4
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