English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

Ich habe einen Vertrag mit einem Bauunternehmer geschlossen. Ich musste ein Drittel anbezahlen; 8000€. Dann ist niemand zum Arbeiten gekommen, bis heute nicht. Es wurden Fristen gesetzt, Telefonate geführt, alles, was im Vorfeld auszuschöpfen ist. Da ich jetzt kein Geld mehr habe, wollte ich selbst ohne Anwalt vors Gericht ziehen.

2006-08-17 02:09:27 · 13 antworten · gefragt von zslkln 2 in Wirtschaft & Finanzen Sonstiges - Wirtschaft & Finanzen

13 antworten

Also zuerst möchte auch ich smooth_bridget zustimmen. Ab 5.000 Euro muss zwingend ein Anwalt beauftragt werden. Daneben würde ich jemandem ohne Erfahrung aber auch bei geringerem Streitwert immer einen Anwalt empfehlen. Ansonsten kannst Du wegen simpler Formfehler, z.B. weil Du etwas nur behauptest aber nicht beweist, einen Prozess verlieren und auf den Kosten sitzen bleiben.

Wichtig sind Kopien aller Schreiben sowie ein Protokoll der Telefonate mit Inhalt und versäumten Terminen.

Auch zum Punkt Strafanzeige möchte ich noch eingehen:

Erstattest Du jetzt einfach Strafanzeige, nimmst Du Dir selbst ein Druckmittel. Evtl. ist es nämlich erfolgreicher eine Strafanzeige in Aussicht zu stellen, als sie wirklich zu erstatten. Sich wochenlang vera..... lassen bringts natürlich auch nicht.

Aber vorsicht. Wenn Du offen drohst, also z.B.: "Wenn ich bis 1.9. das Geld nicht habe, dann erstatte ich Strafanzeige wegen Betrug.", hast Du selbst eine Straftat begangen, nämlich eine Nötigung. Am besten läßt Du das den Anwalt machen.

2006-08-17 10:12:39 · answer #1 · answered by Sebastian W 3 · 2 0

Wenn der Streitwert über 5000€ liegt kommt die Klage vors Landesgericht und dort ist Anwaltszwang. Alles was unter 5000€ liegt, kann am Amtsgericht verhandelt werden und dort kannst du dich selber vertreten.

2006-08-17 09:17:42 · answer #2 · answered by smooth_bridget 2 · 5 0

Bei der Höhe des Streitwertes ist es ratsam ein Anwalt zu nehmen, aber ich habe folgendes gefunden: Prozesskostenhilfe, das bedeutet Anwaltskosten werden übernommen.

Prozesskostenhilfe

Als Prozesskostenhilfe (PkH) bezeichnet man im früher so genannten "Armenrecht" nach § 114 ZPO eine finanzielle Unterstützung für Bürger, die aus eigenen Mitteln einen Prozess nicht führen könnten. Prozesskostenhilfe wird insbesondere in Verfahren vor den Zivil-, Verwaltungs- und Sozialgerichten gewährt. Opfern von Straftaten, die zur Nebenklage berechtigt sind, kann ebenfalls Prozesskostenhilfe gewährt werden. Prozesskostenhilfe gibt es jedoch nicht für die Verteidigung in einem Strafverfahren; hier kann allerdings u. a. in schwereren Fällen (Straferwartung ein Jahr Freiheitsstrafe oder mehr) ein Anspruch auf einen Pflichtverteidiger bestehen.

Neben der nachzuweisenden Bedürftigkeit in einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erfolgt eine gerichtliche Vorprüfung der Erfolgsaussicht des zu führenden Prozesses, denn die PkH wird nur bei ausreichender Erfolgsaussicht gewährt. Ferner darf die Rechtsverfolgung nicht mutwillig erscheinen, das heißt, eine verständige Partei würde ihr Recht in gleicher Weise auch ohne PKH geltend machen.

Die Prozesskostenhilfe muss beantragt werden. Nach Prüfung und Bewilligung werden die Rechtsanwaltsgebühren durch den Staat entweder vorfinanziert oder in besonderen Fällen auch komplett übernommen; bei einer staatlichen Vorfinanzierung gelten verschiedene, maximal vier Jahre lang zu zahlende Raten zur Rückzahlung, die von Faktoren wie dem eigenen Einkommen, anderen finanziellen Verpflichtungen, der familiären Situation und zahlreichen weiteren Faktoren abhängen. Die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse können bis zu vier Jahre nach Abschluss des Rechtsstreits nochmals überprüft werden; abhängig vom Ergebnis der Überprüfung kann das Gericht die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe widerrufen oder eine Ratenzahlung anordnen bzw. abändern.

Die Prozeßkostenhilfe deckt nur die Kosten des Gerichtsverfahrens und des eigenen Anwalts ab; bei einem Verlust des Prozesses sind dem Gegner in der Regel die ihm entstandenen Kosten zu erstatten, diese bemessen sich wiederum nach dem Streitwert.

Die Bestimmungen zur Prozesskostenhilfe der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO) lösten zum 1. Januar 1981 das frühere Armenrecht ab.

Neben der staatlichen Prozesskostenhilfe gibt es seit 1998 die privatwirtschaftliche Prozessfinanzierung (oder auch Prozesskostenfinanzierung), die es ermöglicht, die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen auf eine geldwerte Leistung finanzieren zu lassen.

2006-08-17 09:27:29 · answer #3 · answered by Don_Isidoro® 7 · 3 0

Was willst du bei Gericht eigentlich erreichen: das angezahlte Geld zurück oder die Ausführung der Arbeiten?
Ab einem Streitwert von 5.000,- € ist das Landgericht zuständig. Dort herrscht Anwaltszwang.
Ein Anwalt weiß meist auch viel besser, worauf es wirklich ankommt. Das "Laienverständnis" stimmt leider nicht unbedingt mit der juristischen Realität überein.
Wenn du kein Geld hast kannst du beim Gericht auch einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Dann werden sowohl die Gerichtskosten als auch deine Anwaltskosten vom Staat übernommen. Falls du den Prozess verlierst, musst du jedoch die Anwaltskosten der Gegenpartei bezahlen. So schrecklich viel ist das meistens aber nicht und zudem kann man meistens mit der Gegenpartei Ratenzahlung vereinbaren.

Viel Erfolg!

P.S.: @ swissnick: Der Versuch, es zuerst außerprozessual zu klären ist an sich eine gute Idee. Leider reicht das erfahrungsgemäß oft nicht bei Baufirmen, weil diese recht uneinsichtig sind.
Eine Fristsetzung kann unter Umständen auch rechtlich erforderlich sein. Inzwischen sind aber schon einige Fristen fruchtlos abgelaufen.

2006-08-17 09:26:23 · answer #4 · answered by zeromantic 3 · 3 0

Smooth_Bridget trifft den Nagel auf den Kopf:

Nur auf Amtsgerichtsebene, bis zu einem Streitwert von 5.000,00 Eurodollar, kannst du ohne Anwalt auftauchen. Darüber geht die Sache vor´s Landgericht und dort ist Anwaltspflicht. Das Gleiche gilt übrigens auch für´s Familiengericht, das nur wegen der Bürgernähe im Amtsgericht ist, in Wirklichkeit aber auf Landgerichtsebene ist.

2006-08-17 09:25:46 · answer #5 · answered by Anonymous · 2 0

smooth_bridget hat vollkommen recht, bzw. ihr freund. bei streitwert über 5000€ ist das landgericht zuständig und dort ist anwaltszwang!

2006-08-17 09:24:44 · answer #6 · answered by tomfighter_2000 4 · 2 0

Auf wieviel willst du klagen?
Wenn Streitwert über 5000EUR liegt,mußt du vors Landgericht und dort MUSST du dich anwaltlich vertreten lassen.
Wenn du nachweisen kannst, dass du das Geld für einen Prozeß nicht aufbringen kannst und Deine Klage Aussicht auf Erfolg hat, kannst Du Prozesskostenhilfe beantragen. Das kann ein Anwalt für dich tun, du kannst dich aber auch beim Gericht diesbezüglich beraten lassen. Die helfen dir dort auch beim Ausfüllen des sogenannten "PKH-Antrag" (du musst dem Antrag Beleg beifügen: Gehaltsabrechnungen; ALG-Bescheid etc.

Was sollte der Bauunternehmer denn tun? Sind durch die nicht ausgeführten Arbeiten Schäden entstanden?? (Feuchtigkeit, Schimmel etc) dann kann ich dir nur empfehlen, dir Rat bei einem Sachverständigen für Bauschäden zu holen.
Wenn du klagst und auch Schäden durch den Verzug an deinem Haus entstanden sind, kann du die Durchführung eines Sachverständigengutachten beantragen.

2006-08-17 11:05:41 · answer #7 · answered by kirasch81 1 · 1 0

Natürlich kannst Du ohne Anwalt Klage erheben, aber ich würde Dir raten, es mit hilfe eines Anwaltes zu versuchen, vielleicht hast Du im Bekanntenkreis eine Rechtsanwaltgehilfin, sie darf Dich zwar nicht vertreten, aber helfen kann Sie Dir, um die Fallstricke im Klagerecht zu umschiffen.

2006-08-17 09:25:02 · answer #8 · answered by Wilken 7 · 2 1

Ja, Du kannst Dich selbst vertreten. Die Frage ist nur, ob sich ein Anwalt nicht trotzdem lohnt. Mit seinem Fachwissen kann er evtl. mehr herausholen als Du selber. Es gibt auch Anwälte, die auf Provisionsbasis arbeiten, d.h. sie erhalten ihr Honorar entsprechend dem Geld, das sie für den Mandanten herausgeholt haben.

2006-08-17 09:13:10 · answer #9 · answered by Bianca 2 · 2 1

Rein theoretisch schon, ich würd's Dir aber nicht empfehlen, da Du dann mit Sicherheit den Kürzeren ziehst.

Wende Dich ans Landgericht oder an die Anwaltskammer. Eventuell kannst Du Prozeßkostenbeihilfe beantragen, denn die Prozeßkosten mußt Du auch vorstrecken. Erst wenn Du Recht bekommst, hast Du eine Chance, diese zurückzuerhalten.

Hast Du eine Rechtschutzversicherung? Wenn ja, frage die, was Du machen kannst.

2006-08-18 05:12:06 · answer #10 · answered by Anonymous · 0 0

fedest.com, questions and answers