Also ich kann jetzt nur aus meinen Erfahrungen sprechen. Das kann man gar nicht rausfinden, jedenfalls nicht als Privatperson. Fällt unter Datenschutz. Wenn Du bei der Polizei etc. bist auch nur unter Umständen. Du musst dann nämlich ein berechtigtes Interesse haben bzw. ein laufendes Verfahren gegen den Beschuldigten. Aber warum willst Du das überhaupt wissen?
2006-08-17 01:01:45
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answer #1
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answered by Anonymous
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als privatperson kannste das gar nicht.
2006-08-16 04:45:21
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answer #2
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answered by greencastle 2
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Als Otto-Normal-Verbraucher hast Du da überhaupt keine Möglichkeit.
Jetzt stell Dir nur mal vor, Dein Nachbar würde herausfinden, daß Du eine Vorstrafe hast, weil Du Deine Strafzettel permanent ignoriert hast? Und dann? Du hättest womöglich einen Spießrutenlauf sondergleichen und die Gerüchteküche würde hochkochen bis zum "Mord" (viele Menschen sind nun einmal so).
In manchen Bereichen ist das sicherlich notwendig, darüber informiert zu werden. Aber ich begegne einem Menschen lieber erst einmal vor(ver-)urteilsfrei.
Also sei froh, daß es diese Möglichkeit nicht gibt, auch in Deinem eigenen Interesse.
2006-08-16 04:18:56
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answer #3
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answered by Anonymous
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Hintenherum gar nicht
Fragen.
Vielleicht bekommst du eine Antwort.
2006-08-16 04:19:20
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answer #4
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answered by Buffy 4
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Gar nicht
2006-08-16 04:13:21
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answer #5
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answered by Nicole 4
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Das geht nur auf freiwilliger Basis der anderen Person, die einem
Arbeitgeber oder einem Vermieter ein polizeiliches Führungszeug-
nis auf Anforderung vorlegen müßte.
Als Privatperson hat man aus berechtigten Datenschutzgründen
keine Möglichkeit an solche Auskünfte zu gelangen.
2006-08-16 09:42:47
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answer #6
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answered by Berni 7
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Ich würde ein Führungszeugnis abfordern.
2006-08-16 08:02:52
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answer #7
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answered by lustigtrockendunkelhaarig 2
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michael k. da kiegst du aber sehr daneben, ich kann NICHT das führungszeugnis meines nachbarn anfordern und NICHT schufaeinsicht in seine akten bekommen, wo hast du denn den bären her??
2006-08-16 06:01:31
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answer #8
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answered by moonmoon 2
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Ein Leumundzeugniss verlangen. Die Person muss denn das Leumundzeugniss dir Abgeben. Wenn Nicht weisst du was los ist. Das Leumundzeugniss darf jede Person Persönlich anfordern beim Staat, und wird nur Ihm ausgestellt. Wenn du Glück hast darfst du es einsehen.
Doris
2006-08-16 04:49:04
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answer #9
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answered by doris l 3
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Das ist sehr schwer, wenn du nicht gerade bei der Polizei arbeitest.
Du kannst ihn fragen, seine Familie und Leute die ihn schon länger kennen und du kannst auf deinen Instikt hören.
2006-08-16 04:37:34
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answer #10
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answered by Anne 7
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