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Ich habe gehört das es in der Rentenversicherung eine Kindererziehungszeit gibt wer kann mir sagen ob die auch wirklich bis zum 10. Lebensjahr des jüngsten Kindes geht?
Und ich dann auch Beitragsfrei bin!

2006-08-12 11:20:20 · 4 antworten · gefragt von Anonymous in Wirtschaft & Finanzen Steuern Deutschland

4 antworten

Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeitragszeiten, für die die Beiträge als gezahlt gelten oder seit dem 1.6.99 vom Bund an die Rentenversicherung tatsächlich gezahlt werden. Für Geburten ab 1.1.92 werden der oder dem Erziehenden die ersten 3 Jahre nach der Geburt des Kindes als Erziehungszeit angerechnet, für Geburten vor dem 1.1.92 ein Jahr. Damit sind jeweils die ersten 36 beziehungsweise 12 Kalendermonate nach dem Geburtsmonat als Pflichtbeitrag belegt. Bei Mehrlingsgeburten wird die Zeit doppelt oder auch dreifach (oder mehr) berücksichtigt. Für die Kindererziehungszeit wird unterstellt, dass ein durchschnittlicher Verdienst erzielt wurde.

2006-08-12 11:35:59 · answer #1 · answered by taadma 5 · 3 0

Kindererziehungszeiten sind zeiten eigener Art.
Voraussetzung für die Anrechnung ist ein Erziehungsurlaub ohne versicherungspflichtige Beschäftigung in dieser zeit!
Pro Kind erhöht sich die Rente in etwa um 20 Euro pro Monat. KiZis unterliegen nicht den sonstigen erfordernissen der Rentenversicherung. Es gibt keine Beiträge dafür.

2006-08-13 04:35:19 · answer #2 · answered by Michael K. 7 · 0 0

Dir werden drei Jahre angerechnet pro Kind, also die Zeit, in der Du normalerweise im Erziehungsurlaub bist.

Deine Zahl von 10 Jahren stimmt nicht - leider

2006-08-12 19:49:51 · answer #3 · answered by Nadine 3 · 0 0

Ich war auf der Seite der BfA.

Wenn ich es richtig verstanden habe, wird ein durchschnittlicher Verdienst für die ersten 36!!! Monate eines Kindes für die Rentenpunkte hergenommen.....

Und die Zeit ist beitragsfrei....


Originaltext siehe beim nächsten "CLEVER" dort unten:

2006-08-12 11:30:01 · answer #4 · answered by Sandra 3 · 0 0

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