Hallo,
ich bin am Anfang des Jahres mit meiner Freundin in eine neue Wohnung gezogen. Diese haben wir dann natürlich renoviert (tapeziert, gestrichen usw.)
Nun ruft mich heute mein Vermieter an und sagt, dass nächste Woche ein Makler sich die Wohnung mit einem potentiellen Käufer ansehen möchte. Ich war natürlich ziemlich erschrocken, klar, denn ich will ja bei einem Verkauf der Wohnung nicht wieder ausziehen.
Nun meine Frage:
Sollte die Wohnung wirklich verkauft werden, muss ich dann eventuell doch ausziehen? Und wenn ja, wann? (Also wie viele Wochen oder Monaten nach dem Verkauf)?
2006-08-10
07:53:57
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15 antworten
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gefragt von
SirBen
3
in
Wirtschaft & Finanzen
➔ Miete & Wohneigentum
Unser Mietvertrag ist unbefristet. Doch bin ich mir nicht im Klaren darüber, was dieses „unbefristet“ genau bedeutet.
Und muss ich die Maklerin überhaupt in die Wohnung lassen?
2006-08-10
08:07:58 ·
update #1
Ja, den Mieterschutzbund werde ich eventuell kontaktieren müssen, doch bekomme ich von dem heute Abend sicherlich keine Antwort mehr. ;-)
2006-08-10
08:10:29 ·
update #2
Danke schonmal für eure schnellen Antworten. Eventuell werde ich heute Nacht doch ruhiger schlafen können als ich vor 20 Minuten gedacht hätte.
P.S. Die Wohnung befindet sich in einem Mehrfamilienhaus. Alter:10 Jahre.
2006-08-10
08:14:26 ·
update #3
Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Theoretisch muss der Käufer erst einmal den Mieter übernehmen. Hat der Käufer allerdings Eigenbedarf, d.h. er kauft die Wohnung, weil er selber oder jemand aus seiner Familie dort einziehen soll, dann kann er euch rauswerfen. Wie da die Fristen genau sind weiß ich nicht, denke aber, dass es gut sein kann, dass er die Kündigungsfrist aus eurem alten Mietvertrag übernimmt. Ansonsten wohl 3 Monate.
2006-08-10 08:04:00
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answer #1
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answered by Puze 2
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wird die wohnung verkauft gilt dein jetziger mietvertrag weiter
der käufer muss ihn übernehmen
er kann dir dann natürlich kündigen allerdings nur nach den
gesetzlichen bestimmungen
aber ich denke du musst dir keine sorgen machen,jemand der ne wohnung kaufen will um dann da einzuziehen sucht sich eine die nicht vermietet ist damit erspart er sich ne menge arbeit
2006-08-10 15:10:28
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answer #2
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answered by kapovaz 6
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Ich bin in dem Bereich nicht wirklich rechtssicher.
Falls und nur falls der Käufer der Wohnung Eigenbedarf anmelden würde, müßtest Du ausziehen.
Aber ganz so schnell geht's dann auch nicht. Du könntest dann in Ruhe Ersatz suchen.
Frag den Käufer doch einfach, was er mit der Wohnung vorhat. Wenn er sie als Kapitalanlage kauft, gibt's für Dich kein Problem.
Evtl. ändert sich für Dich nur die Kontonummer für die monatliche Miete. Toitoitoi
(wie gesagt unter großem Vorbehalt)
2006-08-10 15:03:54
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answer #3
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answered by Schubidu 7
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Bei einem unbefristeten Mietvertrag gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Du musst nur auf Folgendes achten:
Wenn Wohnung verkauft wird, zahlst du deine Miete an den neuen Eigentümer. Wenn dieser die Wohnung für den Eigengebrauch anmeldet, hast du sowieso eine Kündigungsfrist.(1/4 Jahr i.d.R.).
Sollte er mit dir einen neuen Mietvertrag abschließen wollen, lass dir die Zeit, die du bisher da gewohnt hast, mit eintragen. Verlängert mitunter die Kündigungsfrist.
Mit großer Sicherheit wird der neue Vermieter die Wohnung als Anlageobjekt sehen und nicht selbst einziehen.
Immobilien sind momentan günstig zu erwerben, der Markt ist gesättigt.
2006-08-11 05:00:32
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answer #4
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answered by bärchi 2
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Auf Deine Frage hin habe ich gerade mal meine Mietervereins-Unterlagen durchgesehen. Das ist eine sehr komplizierte Sache mit einem neuen Käufer.
1. Nur Du kennst Deinen Mietvertrag haargenau. Auch unbefristete Verträge können verschieden gehandhabt werden, kommt auf die Kündigungsgründe an.
2. Ein Kündigungsschreiben ist ja noch nicht da. Erst wenn das kommt, weißt Du, was als Kündigungsgrund/gründe drin steht und musst dann entsprechend reagieren.
3. Im Moment kann Dir da nur der Mieterverein helfen bzw. ein freier Anwalt, der auf Mietrecht spezialisiert ist.
Trotz Muffensausen würde ich es an Deiner Stelle nicht ganz so schlimm sehen. Kündigungszeit ist auf jeden Fall nicht vor 3 Monaten. Und dann musst Du auch erst eine neue zumutbare Wohnung gefunden haben, einer Räumungsklage kannst Du total gelassen entgegensehen, weil grundlos. Aber das erzählt Dir alles der Anwalt. Bzgl. Termin: die Sache dringender als dringend machen, da wirst Du immer einen Termin kriegen, der verdient ja auch an Dir.
Alles Gute!
2006-08-10 20:31:48
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answer #5
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answered by nachtigall 5
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also...das war 1988, aber ich glaube kaum, dass die rechtslage heute anders aussieht: ich in mit meinem freund zusammen in eine wohnung in der düsseldorfer innenstadt gezogen.
ein jahr später hat der vermieter das haus verkauft. wenn jetzt jemand auszog und ein neuer mieter einzog, wurde die miete gewaltig angezogen. aber wir haben auch unter dem neuen vermieter bis 1992 in der wohnung gelebt zu einer kaltmiete von 600,.-DM. als wir auszogen, hat unser nachmieter kalt lächelnd einen mietvertrag unterschrieben, der besagte; 1000,-DM kalt!
aber bis wir auszogen (freiwillig, weil wir ausgewandert sind), waren die alten konditionen massgebend!
ich hoffe für dich, dass es heute noch so ist!
2006-08-10 15:32:53
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answer #6
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answered by WOLF 5
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Eine nicht ganz leichte Frage. Da können mehrere Faktoren aufeinandertreffen, die man jetzt noch gar nicht sicher erkennen kann. Vielleicht benutzt der Käufer die Wohnung ja nur als Anlageobjekt. Dann hast Du weiter nichts zu befürchten. Kannst Dich aber zu Deiner eigenen Beruhigung schon vorab mal schlau machen und beraten lassen beim Mieterbund/Mieterverein deiner Stadt.
2006-08-10 15:22:20
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answer #7
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answered by greyfox 5
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Wenn der Vermieter Eigenbedarf sagt
mußt du leider gehen.
2006-08-10 15:14:37
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answer #8
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answered by Mike 2
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musst du ihn den vertrag gucken aber ich glaube nicht das der vermitter dich einfach so raus schmeißen kann.
2006-08-10 15:06:32
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answer #9
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answered by johnifocus 3
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Ich denke, dass der Mietvertrag über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen wurde, innerhalb dessen keine Kündigung möglich ist.
Im Mietvertrag dürfte auch die Kündigungsfrist festgelegt sein und die Bedingungen hierzu.
Abgesehen davon ist ja noch nicht gesagt, dass der neue Eigentümer die Wohnung selbst nutzen will.
Dessenungeachtet solltest Du sicherheitshalber den Mieterschutzbund kontaktieren.
2006-08-10 15:06:22
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answer #10
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answered by Anonymous
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Hallo, Kauf bricht Miete nicht.
So einfach dich aus deiner Whg rauszubekommen, dürfte es nicht sein, außer der neue Käufer hat vor sämtlche Dinge zu sanieren, Wasserleitungen, Strom etc.
Bei Eigenbedarf müßte er dich rausklagen, das kann dann lange dauern und an deine Nerven zerren.
Viel Glück
2006-08-10 15:05:15
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answer #11
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answered by slyper1 2
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