in der steuergesetzgebung gibt es viele Pauschalen. Diese P. stehen jedem Betroffenen in der Einkommenssteuererklärung als steuermindernd zu. Es gibt werbungskostenpauschalen, Arbeitnehmerpauschalen, Alterspauschalen usw
Die AN Pauschale ist eine Sonderausgabe in Höhe von 920 €
2006-08-10 01:56:52
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answer #1
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answered by Michael K. 7
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Die Arbeitnehmerpauschale, oder besser gesagt der Arbeitnehmer - Pauschbetrag (§ 9a Nr. 1 Einkommensteuergesetz) ist keine Sonderausgabe!!!!!
Den AN - Pauschbetrag (auch bekannt als Werbungkostenpauschale) erhalten Sie immer, wenn Sie keine Werbungskosten geltend machen oder wenn Ihre nachgewiesenen WK niedriger als der Pauschbetrag sind. Können WK über den Pauschbetrag nachgewiesen werden, wird natürlich der höhere Betrag berüksichtigt. Der AN - Pauschbetrag beträgt 920,-- € jährlich. Dieser Betrag wird nicht gezwölftelt. Es ist daher ohne Belang ob man nun 12 Monate im Jahr oder 3 Monate im Jahr gearbeitet hat.
2006-08-10 11:50:12
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answer #2
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answered by thogemei 2
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>>>> Sie soll die Aufwendungen des Arbeitnehmers, die er zur Ausübung seines Berufes und zur Erhaltung seines Arbeitsplatzes braucht, abdecken z.B. die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die Berufskleidung, Arbeitsmittel, Mehraufwand für Verpflegung usw.
Dafür ist vom Gesetzgeber eine Pauschale von 920 € im Jahr vorgesehen. Dieser Betrag bleibt ohne Nachweis steuerfrei. Der Freibetrag ist in die Lohnsteuertabellen mit 76,67 € monatlich (1/12 von 920 €) eingebaut, das heiÃt beim Nettolohn schon berücksichtigt.
Wenn man aber mehr als 920 € Ausgaben(steuerlicher Begriff = Werbungskosten) hat, dann kann man mehr von der Steuer absetzen, vorausgesetzt, man weist dem Finmanzamt diese Mehrausgaben nach. Dazu ist die Abgabe einer Einkommensteuererklärung erforderlich. Das macht zwar Arbeit, kann aber von Vorteil sein, insbesonbdere dann, wenn man ausser den höheren Werbungskosten auch höhere Sonderausgaben (Versicherungen etc) und/oder aussergewöhnliche Belastungen geltend machen kann. Dann gibt es Geld zurück vom Finanzamt!
Mein Tip:
Lassen Sie sich evtl. von einem Steuerberater beraten oder werden Sie Mitglied eines Lohnsteuerhilfevereins. Es könnte sich lohnen.
Freundliche Grüsse
Hans
2006-08-14 06:19:03
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answer #3
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answered by Anonymous
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Wenn du z. B. im Büro arbeitest, brauchst du eigentlich wenige Dinge kaufen, um deine Arbeit zu machen .
Arbeitet aber jemand, z. B. immer auf verschiedenen Baustellen, so hat er mehr Kosten um seine Arbeit zu machen.
Früher mußte jeder dafür viele Belege sammeln und beim Finanzamt einreichen. Dieses ist nun vereinfacht worden, jeder erhält einen Freibetrag von 920,-- Euro. Wenn man mehr hat , kann man dafür Belege einreichen.
Manche sind da sehr findig und reichen z. B. Urlaubsrechnungen ein und sagen, sie hättten eine Sprache gelernt. Oder bei Arbeitskleidung wird jede Waschmaschinenladung mit Wassergeld und Waschpulver genaustens angesetzt.
2006-08-11 05:10:15
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answer #4
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answered by Sandra 3
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