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Darf.... bzw kann ein Vermieter alle Mieter kuendigen, (alle muessen raus innerhalb drei Monaten) weil er das Haus bzw Wohnungen renovieren will ?

2006-08-07 05:01:28 · 18 antworten · gefragt von Anonymous in Wirtschaft & Finanzen Miete & Wohneigentum

wir wohnen hier nun 5 1/2 jahre und im Mietvertrag steht nichts von einer Kuendigung.....das Haus wurde am 28.7.2006 an einem neuen Eigentuemer verkauft der uns nun das Schreiben heute geschickt hat..... besten Dank fuer die Antworten

2006-08-07 05:24:42 · update #1

18 antworten

Nein,das darf er nicht.Bitte gehe schleunigst zum Anwalt oder Mieterschutzbund

2006-08-07 05:23:16 · answer #1 · answered by Little Moonchild 5 · 1 0

Der neue Eigentümer hat eure Mietverträge "mit" gekauft. Der Mietvertrag gilt unverändert weiter. Lese mal dort nach.

In München sind viele Häuser Luxussaniert worden. Wenn einige Mieter bleiben ,werden sie dann mit Baulärm oder Wasserschäden rausgeekelt, habe ich bei Partygesprächen gehört...

Alles Gute für eine richtige Entscheidung.

2006-08-10 21:57:48 · answer #2 · answered by Sandra 3 · 0 0

nein, rausschmeissen kann er euch nicht, in der zeit wo renoviert werden soll, in der wohnung, muss er euch eine angemessene unterkunft besorgen und diese auch bezahlen

2006-08-10 05:35:23 · answer #3 · answered by schmunzelmonster 2 · 0 0

So viel ich weiß nicht.Der neuer Vermieter will bestimmt sanieren und dann die Wohnungen teuer wieder verkaufen.Geh zum Anwalt für Mietrecht

2006-08-09 02:38:03 · answer #4 · answered by Nicole 4 · 0 0

Ich bin der Meinung daß er das nicht darf. Warum sprichst Du nicht mit den anderen Mietern, ihr könntet Geld zusammen legen und dann zum Anwalt gehen. Gemeinsam ist man Stärker, oder frag doch mal, ob jemand im Mieterschutzbund ist, dann kostet Euch der Anwalt nix.

2006-08-07 06:59:26 · answer #5 · answered by Nadine 3 · 0 0

Ich rate dringend, sie können sich das ja mit den anderen Mietern teilen, einen Rechtsanwalt für MIETRECHT !!!! zu nehmen. ein Vermieter kann aus diesem Grund auf keinen Fall kündigen. Ich vermute er will die Wohnungen verkaufen und ist eine Kündigungszeit von 6 JahrenNotendig und in Ihrem Fall will er das umgehen. Das Mietverhältnis bleibt weiter bestehen; es muß für die Renovierungszeit allen Mieter Hotelkosten ersetzen. Also sofort schriftlich mit Rückschein widersprechen! Übrigens würde jeder Richter, sollte er klagen, sich kaputt lachen und das wei der Vermieter und nutzt Unwissendheit aus! Also sofort zum Rechtsanwalt für Mietrecht kann in jeder Stadt die Anwaltskammer nennen. Viel Erfolg Klaus

2006-08-07 05:56:58 · answer #6 · answered by klaus4044 2 · 0 0

das geht nur,wenn der vermieter eine ersatzwohnung zur verfügung stellt,die mindestens den standard hat wie die eigene.

ich selber hatte das vor paar jahren gehabt. mein vermieter,ein großes wohnungsunternehmen wollte bzw. hat dann auch mehrere blöcke saniert oder renoviert.dafür war es notwendig solange auszuziehen.in einer großbaustelle dann zu wohnen ist auch nicht so prickelnd

man hatte die wahl ganz umzuziehen,dann gabs umzugsgeld und renovierungsgeld für die neue wohnung. war bei mir knapp 1700 euro.oder halt für die sanierungszeit in eine vorläufige ersatzwohnung. dafür gabs dann umzugsgeld.

ich hab das erstere gemacht,weil ich heilfroh war aus dem chaotenviertel wegzukommen und ich nicht mal draufzahlen mußte.

es gab vorher aber auch eine mieterversammlung. also so ganz willkürlich gings nicht zu. aber da der vermieter sich da nicht lumpen ließ und die bewohner die wieder zurückwollten froh waren,das die bruchbuden endlich saniert wurden gabs auch keine probleme.

2006-08-07 05:45:34 · answer #7 · answered by der schreckliche Sven 2 · 0 0

Lass Dich nicht vom Vermieter bluffen, gehe zum Mieterbund, nimm Deinen Mietvertrag mit, die helfen Dir.

2006-08-07 05:37:07 · answer #8 · answered by Hacki Hase 4 · 0 0

http://www.softnews.de/recht/mietrecht.htm
Ich hoffe du findest was du suchst
LG Michael

2006-08-07 05:31:41 · answer #9 · answered by zorro40402004 3 · 0 0

Der Vermieter kann die Mieter nur gegen Übernahme der Kosten für die Ersatzunterkunft aus dem Haus kriegen. Aber kündigen ist nicht möglich, wenn ihr einen unbefristeten Mietvertrag habt. Auch muss klar sein, was nach der Renovierung an Mehrkosten auf euch zukommt. Ist es eine Sanierung oder eine Renovierung? Das ist nämlich auch noch ein Unterschied. Auch Renovierung ist nicht gleich Renovierung, nicht jede darf eine Mieterhöhung nach sich ziehen. Der Gang zum Mieterverein ist unerlässlich, greift aber nur, wenn die Sache noch nicht im Gange ist. Für Hilfe besteht ein halbes Jahr Wartezeit. Aber wenn ihr in einer Rechtsschutzversicherung seid, könnt ihr einen Anwalt zu Rate ziehen, denn in der RS ist Mietrechtsschutz enthalten.
Zu klären ist - ganz wichtig -, dass ihr als Mieter wieder in die alte Wohnung einziehen könnt. Am besten ist dies mit einer separaten Vereinbarung möglich - incl. eines Vertragsstrafenversprechens für den Vermieter. Besprecht das mit Mieterverein bzw. freiem Anwalt.

Der Deutsche Mieterbund schreibt:
"Die geplante Sanierung"
Kündigt der Vermieter, weil er die Wohnung komplett sanieren will, muss er darlegen, dass die Sanierung wirtschaftlich geboten und dass hierfür die Räumung des gesamten Mietobjekts erforderlich ist. Normalerweise ist es dem Vermieter zuzumuten, die Mieter des Hauses kurzfristig anderweitig unterzubringen, wenn das Haus umfassend modernisiert oder instand gesetzt werden soll. Verzögerungen oder Verteuerungen der Sanierungsmaßnahme muss der Vermieter hinnehmen, dies rechtfertigt keine Kündigung.
Etwas anderes kann gelten, wenn der Vermieter durch den Fortbestand des Mietverhältnisses erhebliche Nachteile erleidet. Um dies zu belegen, muss er eine detaillierte Gegenüberstellung und vergleichende Berechnung für die gekündigte Wohnung vor und nach der angestrebten Sanierung erstellen.
Wichtig: Umfangreiche Reparaturen sind in der Regel kein Kündigungsgrund. Umfassende Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten können erst recht nicht als Kündigungsgrund herhalten, wenn der Vermieter den schlechten Zustand des Gebäudes durch eigenes vertragswidriges Verhalten herbeigeführt hat, weil er in der Vergangenheit keinerlei Verbesserungs- oder Erhaltungsarbeiten durchgeführt hat.
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Jetzt, in eurem Fall, weiß ich nicht, wie evtl. ein vertragswidriges Verhalten des Vermieters anzusehen ist. Wenn, war es ja der frühere Vermieter und nicht der neue.
Hoffentlich kommt ihr gut aus der Sache raus, ihr seid nicht zu beneiden.

2006-08-07 05:30:31 · answer #10 · answered by nachtigall 5 · 0 0

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