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Hallo, hoffe hier kann jemand weiterhelfen, am besten ein Anwalt ;-)).

Situation ist folgende:

Ich habe vor einem halben Jahr ein Haus erworben. Auf dem Dach befindet sich eine Solaranlage und ich habe im Kaufvertrag unterschrieben, dass ich diese Anlage dulde.

Im Nachhinein traten viele versteckte Mängel auf, die mir der Verkäufer wissentlich verschwieg. Inzwischen ist die ganze Sache beim Anwalt.

Meine Frage hier bezieht sich lediglich auf die Solaranlage am Dach. Sie gehört ihm und er führt für sich noch Strom davon ab.

Kann ich im Nachhinein Miete für (meine) Dachfläche verlangen (obwohl ich unterschrieben habe, dass ich die Anlage dulde, mehr aber nicht)?

Danke schonmal.

2006-08-06 06:33:37 · 4 antworten · gefragt von shirkychivas 5 in Wirtschaft & Finanzen Miete & Wohneigentum

werder w, das ist blödsinn.

2006-08-06 11:11:33 · update #1

4 antworten

Wenn im beglaubigten Kaufvertrag die Duldung mit unterzeichnet wurde, dann gilt diese auf jeden Fall OHNE Entgelt.

Es gibt diverse Grundlasten, die üblicherweise ohne Entgelt laufen - und womöglich ist diese Duldung sogar im Grundbuch eingetragen.

Aus meiner Sicht kann man da nichts machen.

2006-08-06 08:05:58 · answer #1 · answered by swissnick 7 · 0 0

die frage wird hier täglich gestellt :o))))

2006-08-06 11:08:05 · answer #2 · answered by Anonymous · 0 0

... wenn das alles schon beim Anwalt ist warum fragst Du dann hier??? Der vertritt Dich doch???

2006-08-06 06:42:59 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

Die Antwort auf deine Frage wäre eindeutig Rechtsberatung, die darf hier nicht gemacht werden.
Da du mit dieser Angelegenheit schon beim Anwalt bist, solltest du das dort klären.
Es nützt dir sowieso nichts, wenn du "ich glaube dass" - Antworten bekommst.
Ausschlaggebend ist, wie der Kaufvertrag und die Duldungsklausel ausgelegt werden, da kommt es auf jedes Wort an. Viel Glück!

2006-08-06 06:41:50 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

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