English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

ein 8 jähriges kind fährt mit dem fahrad in stehenden pkw und die eltern verweigern schadens regulierung.

2006-08-04 22:46:23 · 7 antworten · gefragt von Wolf. B. 1 in Autos, Transport & Verkehr Versicherung & Zulassung

leider ist keine der antworten richtig denn die haftpflicht zahlt nicht weil das kind erst 8 jahre alt war und die eltern verweisen auf eben diese versicherung.
der wagen stand auf einem einstell platz und war auch nicht in bewegung.

2006-08-05 00:56:42 · update #1

7 antworten

hier werden zwei dinge durcheinander gebracht!
1. Kinder bis zu sechs Jahren können nicht haftpflichtig gemacht werden.
2. Kinder über sechs können haftpflichtig gemacht werden, wenn sie die geistige Reife haben, ihre falsche Handlung erkennen zu können.

Ansonsten sind in beiden Fällen die Eltern dran, aber NUR DANN, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Das hat in der Praxis zur Folge, dass viele Schäden mit kindern als Verursacher an den Geschädigten hängenbleiben, weil zb fahrradfahrende Kinder zum lebensrisiko gehören. Dein Fall ist dafür klassisch! Die einzige Möglichkeit ist, die Versicherung zu verklagen. Allerdings gibt es Urteile, die den geschädigten in diesen Fällen hängengelassen haben. Insoweit: PP= persönliches Pech, auch wenns wehtut...

2006-08-05 01:13:25 · answer #1 · answered by Michael K. 7 · 1 0

Weil das Deutschland ist
hier ist alles etwas anders!

2006-08-08 10:03:05 · answer #2 · answered by Anonymous · 0 0

Die Aufsichtspflicht
Grundsätzlich haften Eltern gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuches (Paragraph 832 Absatz 1 Seite 1) für Schäden, die Ihre Kinder verursachen. Die Eltern können sich nur dann vor der Haftung schützen, wenn sie nachweisen können, dass sie ihrer Aufsichtspflicht genügt haben. Umfang und Inhalt der Aufsichtspflicht hat der Gesetzgeber nicht definiert.

Praktisch gesehen bedeutet Aufsichtspflicht auch Erziehung. Die Eltern müssen also dafür sorgen, dass die Kinder wissen, was sie tun dürfen und was nicht. Sie müssen zum Beispiel den Umgang mit gefährlichen Dingen verbieten und das auch durchsetzen! Von der Aufsichtspflicht sind jedoch nicht nur Eltern betroffen, sondern zum Beispiel auch die Großeltern, wenn das Enkelkind längere Zeit mit Zustimmung der Eltern dort zu Besuch ist.

Das Alter entscheidet
Grundsätzlich gilt: Je älter ein Kind ist, desto mehr eigene Einsicht billigt der Gesetzgeber ihm zu. Das heißt, es kann auch schon mal selbst für seine Taten verantwortlich gemacht werden. Beispiel: Der damals neunjährige Moritz hatte eine Scheune in Brand gesteckt. Laut Gericht musste er haften, denn er war schon alt genug, um beurteilen zu können, was der brennende Strohhalm auslösen kann (VG Koblenz, Aktenzeichen 2 K 2208/03). Zum Glück zahlte die Haftpflichtversicherung.

herkunft : http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_archiv.asp?aid=335
-----------------------------------------------------------------------------------

Haftung [Bearbeiten]
Minderjährige haften für ihre Handlungen bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres nicht (Haftungsprivileg), außer die Haftung ist durch die Grundsätze der Billigkeit geboten. Danach haften Minderjährige bis zur Erreichung der Volljährigkeit nur, soweit sie ihr Unrecht einsehen können.

Eine Haftung der Eltern kommt nur in Betracht, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Sie ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Schaden auch bei richtiger Aufsicht entstanden wäre.

herkunft : wickipedia


hoffentlich hilfts dir weiter ... :-)

2006-08-06 03:57:58 · answer #3 · answered by Alicja 2 · 0 0

Ja wohl wenn keine Haftpflicht vorhanden sind die Eltern dafür haftbar.

Für das gibt es Haftpflicht Versicherung.

Sollte jede Familie mit Kinder abschließen.

2006-08-05 00:07:37 · answer #4 · answered by Don_Isidoro® 7 · 0 0

Hm, den Zusammenhang von Frage und Sachverhalt sehe ich auch nicht. Auch hat das nichts mit Aufsichtspflicht zu tun.

Generell ist es so, dass Eltern für Schäden, die ihre strafunmündigen Kinder (14 Jahre) zu verantworten haben, haften. Für diesen Fall gibt es die Haftpflichtversicherung, die solche Schäden abdeckt. Ist keine Versicherung abgeschlossen, müssen die Eltern den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.

Ich kann mir vorstellen, dass es Grenzfälle gibt, in denen der Geschädigte eine Teilschuld auferlegt bekommt.

2006-08-04 23:16:44 · answer #5 · answered by Paiwan 6 · 0 0

In deiner Frage liegt schon die Antwort.

Eltern, müßen ihre Kinder genügend beaufsichtigen.

Stellen die Kinder etwas an, müßen die Eltern oder Erziehungsberechtigten den Schaden bezahlen.

So will es das Gesetzt.

Ein Jugentlicher 16 Jahre alt, nahm sich das Auto seiner Mutter
und machte eine Spritztour.

Er fuhr mit ca. 70 Sachen in mein parkendes Auto. Die Autoversicherung der Mutter mußte den Schaden bezahlen.

Die Eltern können sich nicht weigern, weil sie bezahlen müssen.

Anne

2006-08-04 23:06:24 · answer #6 · answered by Anne 7 · 0 0

Was hat das Schild "Eltern haften für ihre Kinder" mit diesem Fall zu tun? Diese Schilder stehen auf Baustellen. Ist das Kind in einer Baustelle in den PKW gefahren? Es wurde übrigens schon mehrfach gerichtlich darauf hingewiesen, dass dieses Schild keine Aussagekraft hat. Eltern sind natürlich für ihre Kinder verantwortlich. Aber wenn keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt, bedeutet dieses Schild nicht, dass z.B. der Baustelleninhaber nicht für Schäden am Kind haften muss.
Für deinen Fall wird wohl die Haftpflichtversicherung der Eltern aufkommen müssen. Es sei denn, dein Auto war verkehrswidrig geparkt.

2006-08-04 23:02:58 · answer #7 · answered by Naamah 6 · 0 0

fedest.com, questions and answers