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Unser Sohn Lukas geht seit 1,5Jahren zu (los) das ist fast das gleiche wie (Schülerhilfe) zur Nachhilfe in Rechtschreiben.
Dies ist ein auf die Schwäche des Kindes abgestimmter Untericht,der von Deutsch Lehrerinnen und Lehrer für eine monatliche Gebür von 162€ an 2Tagen für 1,5Std. am Tag abgehalten wird.
Kann und wo setze ich diese 162€ x 12 Monate in meiner Steuer Erklärung(Lonsteuer) ein?

2006-08-03 23:25:18 · 7 antworten · gefragt von zorro40402004 3 in Wirtschaft & Finanzen Steuern Deutschland

7 antworten

Leider nein, unser Sohn ging auch mal zum LOS, wir haben tapfer Buch geführt, auch über die Fahrtstrecke dorthin (jedesmal 25km pro Strecke und das 2x wöchentlich ) aber es wurde nicht anerkannt. LRS ist leider keine steuerlich absetzbare "Krankheit"..... :-/

2006-08-04 00:34:02 · answer #1 · answered by Anonymous · 4 0

Hier muss gegenüber dem Finanzamt eine Krankheit oder eine Behinderung durch ärztliche Gutachten (Amtsarzt) nachgewiesen werden. Besonders wichtig, der Nachweis muss vor der besonderen schulischen Maßnahme erfolgen. (BFH Urteil vom 07.06.2000, BStBl. 2001 ll S. 94). Sonst wird es schwer, dass das Finanzamt die Kosten anerkennt.
Die Sache unbedingt mit einem Steuerberater klären.

2006-08-04 08:07:53 · answer #2 · answered by thogemei 2 · 1 0

Im Regelfall nicht, denn die Kosten für Nachhilfe werden von Finanzämtern nicht als steuermindernd anerkannt.

Einzige Ausnahme: Wenn man aus beruflichen Gründen umziehen muss, kann man Nachhilfekosten in Höhe von 1.348 Euro pro Kind absetzen

2006-08-04 06:33:16 · answer #3 · answered by Anonymous · 1 0

Als besondere Aufwendungen für Krankheiten vielleicht?

2006-08-04 06:30:29 · answer #4 · answered by Tigerente 3 · 1 0

versuchs doch einfach mal!

2006-08-04 07:53:56 · answer #5 · answered by Wimmy 4 · 0 1

Ich glaube schon, dass man das absetzen kann - aber bitte, da gibt es Steuerprogramme, wo das klar ersichtlich ist. Es ist ja eine schulische Foerderung und die Gebuehren fuer Privatschulen kann man ja schliesslich auch absetzen.

Probieren wuerde ich's auf jeden Fall - sollte es verkehrt sein, brauchste keine Bange haben, das FA streichts dann schon! ;-)

lg
Haarmonie

2006-08-04 06:42:42 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 1

grundsätzlich ist das nicht absetzbar bei Fortbildungskosten. Du kannst aber versuchen, dass bei aussergewöhnlichen Belastungen unterzubringen. Nachteil: es gibt eine zumutbarkeitsgrenze von 6% vom gesamtbetrag der einnahmen. Aber da kannst du auch arztkosten, brillen und sowas eintragen. vielleicht kommst du ja gut hin!

2006-08-04 06:32:32 · answer #7 · answered by Michael K. 7 · 0 1

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