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Unser Haus wurde am 31.07.2006 versteigert:Wir sind schon ausgezogen.Haben aber noch Sachen,wie Möbel,Schmuck,Elektrogeräte,Papiere.Kleidung,und viele andere Sachen im Haus.Aus Platzgründen konnten wir noch nicht alles abholen.Jetzt will der neue Besitzer alles wegschmeißen.Darf er überhaupt nach 2Tagen schon in das Haus? Ist einfach so rein und räumt aus.Will uns die Sachen nicht geben.Es sind für uns große Werte im Haus.Er behauptet,er könnte machen was er will,es wäre sein Haus.Er läßt auch nicht mit sich reden Alle persönlichen Sachen würden weggeschmissen.Nachbarn haben gesehen wie er schon Sachen in sein Auto gepackt hat.Ws sind doch unsere Gegenstände,oder nicht?Wer weiß Rat?Eilt Kann ich eventuell eine einstweilige Verfügung erwirken?

2006-08-02 10:23:18 · 7 antworten · gefragt von astra16si 2 in Wirtschaft & Finanzen Miete & Wohneigentum

7 antworten

Das Eigentum geht erst mit Kaufpreiszahlung auf den Käufer über. Wenn also erst am 31.07. die Versteigerung war, hat er noch keine Rechte, das Haus auszuräumen, da er noch nicht rechtmäßiger Eigentümer ist. Der Verteilungstermin der Gelder ist meistens erst 4-6 Wochen nach dem Versteigerungstermin, dann erst fließt das Geld. Vorher muss der Käufer noch die Grunderwerbsteuer entrichten. Es ist also noch genügend Zeit, um Euere Sachen zu entfernen. Aber was mich interessieren würde: Woher hat er schon den Schlüssel für das Haus? Erkundige Dich beim zuständigen Rechtspfleger beim Versteigerungsgericht, der kann Dir u.U. auch helfen.

2006-08-02 10:44:18 · answer #1 · answered by queen mary 4 · 5 1

da läuft genau, wie man zur miete wohnt. auch der neue eigentümer hat die pflicht, alle gegenstände, die sich zum zeitpunkt des einzugs im haus bzw wohnung befinden, 5 jahre aufzubewahren. bei abholung kann er die entstandenen kosten umlegen. entsorgen darf der eigentümer nur, wenn es offensichtlich sperrmüll oder aufgegeben worden ist. der käufer muß aber eine frist setzen um räumen zu lassen. räumt er selber, macht er sich schadensersatzpflichtig.

2006-08-02 17:48:16 · answer #2 · answered by jens 53121 6 · 0 0

Also ich denke nicht das er das darf, das wäre ja auch ein unding. Ich weis nicht, vielleicht erstmal mit der Polizei antanzen um dieser Person klar zumachen, das er die sagen in ruhe lassen soll und dabei alles schnell Transportierbare wegschaffen, vorallem Schmuckt etc. !!! Falls auch schon dinge weg sind würde ich auch Strafanzeige stellen.

2006-08-02 17:41:59 · answer #3 · answered by Neven 3 · 0 0

Was steht im Kaufvertrag bzw. im vertrag mit dem der das haus versteigert hat. Ich meine da es sich um persönliche gegenstände handelt darf er das nicht wegschmeißen er muss es herausgeben. aber ein gespräch mit dem anwalt hilft ungemein weil die haben die ahnung.

2006-08-02 17:35:42 · answer #4 · answered by schrotty27 2 · 0 0

Du bist bestimmt im Recht. Lass es dir von einem Anwalt bestätigen.

2006-08-02 17:34:50 · answer #5 · answered by ??! 6 · 0 0

Klar, darf er das NICHT!!!

Ich war schon oft in der Situation Wohnungen bzw. Häuser ersteigert zu haben.

Natürlich ist er ab Zuschlag Eigentümer, hat aber dadurch nicht so weitgehende Rechte.

An Ihrer Stelle würde ich als erstes mit dem Rechtspfleger sprechen, der für diese Versteigerung zuständig ist. Der wird Ihnen ganz genau sagen, was in so einer Sache üblich ist und mit dieser Aussage würde ich den Ersteigerer konfrontieren.

Sie werden sehen, dass es nicht so einfach ist, wie sich der Ersteigerer das denkt.

2006-08-02 17:34:24 · answer #6 · answered by ceohiq 3 · 0 0

Hier gibt es nur eine Lösung: noch heute zum Anwalt

2006-08-02 17:30:33 · answer #7 · answered by taadma 5 · 0 0

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