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Zwei Makler haben zeitversetzt ein Haus angeboten. Mit dem ersten kamen wir preislich nicht klar, aber mit dem zweiten. Der erste will auch Provision. Der zweite Makler will ein Schriftstück aufsetzen, daß wir nur eine Provision zahlen müssen und der erste Makler sich ggfls. an den zweiten wenden soll. Worauf müssen wir achten? Was muß das Schriftstück beinhalten?

2006-07-31 04:02:43 · 4 antworten · gefragt von Wassermann 2 in Wirtschaft & Finanzen Miete & Wohneigentum

4 antworten

da ich selbst in einem immobilienbüro arbeite, kann ich dir dazu folgendes sagen:
1. ihr - als konsumenten - müsst auf jeden fall nur an den makler provision zahlen, der tatsächlich das geschäft mit euch abschließt
2. was den auftraggeber betrifft, kann er durchaus aufgrund eines "einfachen maklerauftrages" auch mehrere makler mit dem verkauf beauftragt haben. provisionspflicht entsteht dann beim erfolgreichen makler (für beide parteien-auftraggeber und käufer).
3. hat der auftraggeber einem makler einen "alleinauftrag" erteilt und verkauft dann doch über einen anderen makler, macht sich der verkäufer gegenüber dem ersten makler schadenersatzpflichtig in höhe der provision und muss somit an beide makler zahlen. das betrifft aber in keiner weise euch als konsumenten!!

somit kann ich dir nur sagen, es ist totaler blödsinn irgendein schriftstück des maklers zu unterschreiben, da ihr gesetzlich ohnehin nur dazu verpflichtet seid, an den verdienstlich gewordenen makler (als an den, der den kaufabschluss zustande bringt) provision zu bezahlen. und selbst diesen provisionsanspruch muss er euch vorher schriftlich mitgeteilt haben, z.b. in form eines angebotes über das objekt.

infos zu maklerverträgen auch beim immobilienverband deutschland: http://www.ivd.net/html/0/172/rubrik/135.html

2006-07-31 04:58:54 · answer #1 · answered by eidexe 2 · 1 0

es gibt nur ein recht auf maklerprovision, wenn die tätigkeit des maklers zu einer vermittlung führt. das ist beim ersten nicht der fall, also keine kohle. ich würd da gar nix unterschreiben, auch nicht beim zweiten. ich würd beiden nix zahlen;-)

2006-07-31 04:43:26 · answer #2 · answered by Michael K. 7 · 0 0

provision kann nur der makler beanspruchen, der das haus erfolgreich vermittelt hat. kommt kein vertrag zustande hat der makler keinen anspruch auf eine provision.
einfach ignorieren

2006-07-31 04:40:50 · answer #3 · answered by kapovaz 6 · 0 0

Unterschreibt am besten gar nichts, die Provision steht i.d.R. dem Makler zu, der mit Euch zum Notar geht. Da steht das dann auch im Kaufvertrag. Wende Dich an den Verkäufer, ob er tatsächlich 2 Makler eingeschaltet hat. Normalerweise kann er nur mit einem Makler einen Vertrag haben.

2006-07-31 04:15:33 · answer #4 · answered by queen mary 4 · 0 0

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