abfindungen wegen auflösung des arbeitsverhältnisses sind in zweierlei hinsicht steuerlich besser gestellt nämlich
bis zu einem bestimmten betrag steuerfrei und mit dem übersteigendem betrag steuerbegünstigt nach der sog. fünftelregelung.
neu ab 2006: den freibetrag gibt es nur noch für bis zum 31.12.2005 vereinbarte abfindungszahlungen, soweit sie spätestens bis zum 31.12.2007 gezahlt werden. nach dem 31.12.2005 vereinbarte zahlungen sind dann leider in voller höhe steuerpflichtig. die steuerbegünstigung nach der fünftel - regelung gibt es aber weiterhin.
voraussetzungen für den freibetrag sind: die abfindung wegen der auflösung des arbeitsverhältnisses gezahlt wird und das arbeitsverhältnis vom arbeitgeber veranlasst oder gerichtlich ausgesprochen endgültig aufgelöst wird.
2006-07-30 22:44:19
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answer #1
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answered by thogemei 2
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Das mit der 5-tel-Regelung war schon richtig. D.h. von der Abfindung wird nur 1/5 auf das übrige zu versteuernde Einkommen zugerechnet und die sich daraus ergebende Mehrsteuer wird verfünffacht. Wenn Du ansonsten nur 1/2 Jahr Einkünfte als Arbeitnehmer bezogen hast, werden diese mathematisch auf ein Jahr linear umgerechnet. Das senkt wieder den Steuersatz. Wenn Du aber jetzt noch ALG bekommst, ist das ALG zwar steuerfrei, mit dem sog. "Progressionsvorbehalt" erhöht sich aber der Steuersatz 2006 wieder.
Wenn Dur auswanderst, kannst Du beim Finanzamt eine vorzeitige Einkommensteuer-Veranlagung 2006 verlangen, da Deine Einkommensteuerpflicht mit der Auswanderung grundsätzlich endet.
Vorsicht vor Angeboten mit "steuergünstigen Investitionen", die den Steuersatz bzw. die festzusetzende Steuer senken sollen. In vielen Fällen funktioniert das auch, sollte aber nie ohne einen unabhängigen (Steuer-) Berater gemacht werden (Bei der Steuerberaterkammer oder dem Verband der Steuerberater kann man Dir einen Spezialisten nennen). Das kostet zwar zusätzlich, aber schützt weitgehend davor, dass aus der steuerlichen Verlustzuweisung ein Vermögensverlust entsteht.
2006-07-29 11:08:33
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answer #2
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answered by Advicer 3
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Herzlich Willkommen Abfindung und Steuern,
es ist schon schmerzlich, wenn der Arbeitsplatz verloren geht und das Finanzamt von der Abfindung auch noch Steuern kassieren will, insbesondere da in diesem Jahr die Freibeträge gestrichen wurden. Immerhin kann Ihre Abfindung unter den Voraussetzungen der §§ 24 Nr. 1a, 34 EStG noch ermäßigt besteuert werden (sog. Fünftelungsregelung). Diese Regelung können Sie zu Ihrem Vorteil nutzen...
Gestaltungsmöglichkeiten bei Abfindungen (außerordentlichen Einkünften nach § 34 EStG)
Es gibt Steuerstrategien, wie sich Steuerzahlungen auf Abfindungen gänzlich vermeiden lassen, z. B. mit geschlossenen Fonds (Steuersparmodelle). Die Steuerersparnisse können bis über 100% betragen (Fünftelungsregelung: 5 x 20% = 100%), d. h. die Investition ist ohne Eigenkapital möglich. Sie können die gesparten Steuern z. B. in eine Alterversorgung investieren. Bitte fordern Sie Ihre individuelle Berechnung für eine maximale Steuererstattung unter abfindung@steuerschroeder.de an.
2006-07-29 10:05:37
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answer #3
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answered by Michael K. 7
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Ich denke mal als Einkommen.
Frag doch beim Steueramt
2006-07-29 09:21:22
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answer #4
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answered by Anonymous
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