Der Text:
Benutzung eines in Polen zugelassenen Fahrzeuges Verstoß gegen § 1 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.
Sehr geehrter..........,
nach uns vorliegenden Informationen benutzen Sie seit ca. einem Jahr ein in Polen nicht auf Ihren Namen zugelassenes Kraftfahrzeug mit den amtlichen Kennzeichen xyxxyxy.
Ein dauerhaft im Inland geführtes Fahrzeug ist binnen zwei Wochen nach Einführung bei einer Zulassungsbehörde im Bundesgebiet anzumelden.Da dies nicht geschehen ist,wurde das Fahrzeug widerrechtlich benutzt und gegen den § 1 des Kraftfahrzeugsteuergesetz verstoßen.
Ich gebe Ihnen hiermit bis zum 1.8.06 Gelegenheit,zum Sachverhalt stellung zu nehmen.Weiter bitte ich um Zusendung der kompletten Fahrzeugdaten,um das Fahrzeug rückwirkend versteuern zu können.Bei nichterfüllung werden die daten geschätzt.Gleichzeitig bitte ich um umgehende Um-bzw.Abmeldung des Fahrzeuges.
mfg FA
Was nun?
2006-07-18
00:06:43
·
5 antworten
·
gefragt von
loewe 60
1
in
Autos, Transport & Verkehr
➔ Versicherung & Zulassung