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Der Text:
Benutzung eines in Polen zugelassenen Fahrzeuges Verstoß gegen § 1 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.

Sehr geehrter..........,
nach uns vorliegenden Informationen benutzen Sie seit ca. einem Jahr ein in Polen nicht auf Ihren Namen zugelassenes Kraftfahrzeug mit den amtlichen Kennzeichen xyxxyxy.
Ein dauerhaft im Inland geführtes Fahrzeug ist binnen zwei Wochen nach Einführung bei einer Zulassungsbehörde im Bundesgebiet anzumelden.Da dies nicht geschehen ist,wurde das Fahrzeug widerrechtlich benutzt und gegen den § 1 des Kraftfahrzeugsteuergesetz verstoßen.
Ich gebe Ihnen hiermit bis zum 1.8.06 Gelegenheit,zum Sachverhalt stellung zu nehmen.Weiter bitte ich um Zusendung der kompletten Fahrzeugdaten,um das Fahrzeug rückwirkend versteuern zu können.Bei nichterfüllung werden die daten geschätzt.Gleichzeitig bitte ich um umgehende Um-bzw.Abmeldung des Fahrzeuges.
mfg FA

Was nun?

2006-07-18 00:06:43 · 5 antworten · gefragt von loewe 60 1 in Autos, Transport & Verkehr Versicherung & Zulassung

5 antworten

Entweder bringst du das Auto wieder nach Polen oder meldest es an. Nach hiesigen Gesetzen (aber auch anderen Ländern) ist es mal so, dass ein Kraftfahrzeug dort anzumelden ist wo es überwiegend eingesetzt wird. Dabei ist es egal, wem das gehört.

Wenn du nicht nachweisen kannst, dass das Fahrzeug auch in Polen gefahren wird (etwa 50:50), kommst du um die Anmeldung nicht rum.

Und wenn du noch ein fremdes Fahrzeug fährst, kanns auch sein, dass der Halter des Fahrzeugs Probleme kriegt, denn meines Wissens, darf ein ausländisches Fahrzeug nur vom Halter im Ausland gefahren werden.

2006-07-18 00:21:40 · answer #1 · answered by Carmen P 4 · 0 0

Wenn die Rechtslage wie in dem Anschreiben des FA ist- dann bleibt nur folge zu leisten, sonst wird es teuer. Sie bieten dir ja eine Stellungnahme an, nimm das wahr, geh hin red mit den Leuten. FA ist nicht so schlimm wie sein Ruf!

2006-07-18 08:53:12 · answer #2 · answered by Mu6 7 · 0 0

Da du dich nicht gegenteilig zu dem geschilderten Sachverhalt äusserst, gehe ich mal davon aus, das dieser der Richtigkeit entspricht. Ergo würde ich den Aufforderungen der Behörde gaaaaaaanz schnell Folge leisten, weil sonst ziemlich unangenehme Dinge auf dich warten - wobei der Vorwurf der vorsätzlichen Steuerhinterziehung noch der mildeste ist! Es sei denn - jemand hat dich "************" und die Vorwürfe entsprechen nicht der Wahrheit - dann musst du ebensoschnell reagieren, aber diesmal mit einem Widerspruch gegen das Schreiben und den darin geschilderten Sachverhalt, am besten mit einer Bestätigung des ausländischen Fahrzeughalters.

Leider hast du zum genauen Sachverhalt wie oben schon erwähnt keine Angaben gemacht, daher ist es schwer, dir genau zu sagen was du jetzt am besten machst!

2006-07-18 07:54:14 · answer #3 · answered by me22042004 3 · 0 0

Na Widerspruch einlegen, wenn es nicht dein Auto ist. Wenn es doch dein Auto, dann würde ich ganz schnell bezahlen, mit dem Finanzamt ist nicht zu spaßen...

2006-07-18 07:20:59 · answer #4 · answered by eigen_sinn 2 · 0 0

Ja was tun, steht ja eigentlich alles in dem Schreibe drin, oder? Du hast wahrscheinlich den Wagen von jemandem gekauft aus Polen und der hat ihn nie abgemeldet. İch würde hier aber schnellstens reagieren, die Behörden können sehr ungemütlich werden. Vielleicht hat der Typ auch den Wagen als gestohlen gemeldet.

2006-07-18 07:25:33 · answer #5 · answered by martinsche 3 · 0 1

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