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2006-07-11 04:54:53 · 6 antworten · gefragt von Anonymous in Essen & Trinken Sonstiges - Essen & Trinken

6 antworten

§ 6 Gaststättengesetz v. 13.12.2001: "... mindestens ein alkoholfreies Getränk nicht teurer zu verabreichen als das billigste alkoholische Getränk. Der Preisvergleich erfolgt hierbei auch auf der Grundlage des hochgerechneten Preises für einen Liter der betreffenden Getränke.

2006-07-11 04:58:54 · answer #1 · answered by cleverbrot 5 · 1 0

Das Gaststättengesetz beinhaltet den Paragrafen GastG § 6 - Ausschank alkoholfreier Getränke, der volkstümlich auch “Apfelsaftgesetz” genannt wird. Er besagt, dass das günstigste alkoholfreie Getränk - auf 1 Liter bezogen - günstiger sein muss als das günstigste alkohlische Getränk. Ziel ist die Alkohol-Prävention, insbesondere im Jugendschutz.

Die umfangreiche Testaktion “Saftchecker - der Kneipentest” hat für das Saarland aber ergeben, dass über 61 % von 106 untersuchten Gastronomiebetriebe diesen Paragrafen verletzen. Dies weiß die Saarbrücker Zeitung zu berichten. Oft werden zwar alkoholfreie Getränke günstiger angeboten (Beispiel: Wasser 2,50 Euro / 0,2 l, Bier 4 Euro 0,4 l), aber bezogen auf 1 l ist das Wasser 2,50 Euro teurer als das Bier.

2006-07-11 13:16:24 · answer #2 · answered by jani 2 · 0 0

Das Apfelsaftgesetz besagt, dass jede Gaststätte mindestens 1 Alkoholfreies Getränk anbieten muss, dass nicht teurer ist als das günstigste alkoholische Getränk in gleicher Menge.

2006-07-11 12:36:57 · answer #3 · answered by ichmalwieder 3 · 0 0

Das Apfelsaftgesetz besagt, dass eine Gaststätte mindestens 1 Alkoholfreies Getränk anbieten muß, dass nicht teurer ist als das günstigste Alkoholische Getränk in gleicher Menge.

2006-07-11 12:09:14 · answer #4 · answered by mausi76 5 · 0 0

Was sagt § 6 Abs. 2 Gaststättengesetz?

Mindestens ein alkoholfreies Getränk darf nicht teurer sein, als das billigste alkoholische Getränk. Der Preisvergleich muss auf der Grundlage des hochgerechneten Preises für einen Liter erfolgen.



Die Gesundheitsministerien der Bundesländer haben angekündigt, in den nächsten Monaten die Einhaltung des sog. „Apfelsaftgesetzes“ in der Gastronomie verstärkt zu überprüfen. Grund genug für den DEHOGA, seine Mitglieder an die Einhaltung dieses „Jugendschutzparagraphen“ im Gaststättengesetz zu erinnern.

2006-07-11 12:00:39 · answer #5 · answered by martinsche 3 · 0 0

Jede Gaststätte muss mindestens ein alkoholfreies Getränk anbieten, dass nicht teurer sein darf als ein Glas Bier.

2006-07-11 11:58:27 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

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