Dies ist in den Bundesländern unterschiedlich. 15 Jahre müssen es schon sein, bei manchen auch bis zu 22 Jahren. Nur in wenigen Fällen verurteilen die Richter die Schuldigen zu anschließender Sicherungsverwahrung, die dann auch wirklich bis zum Lebensende dauert.
2006-07-03 01:16:29
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answer #1
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answered by gummibaer37 2
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Leider war :-)
deshalb geben die 1,2,3 u.s.w.facher lebenslängliche Freiheitsstrafe. So kann sich das verlängern.
ich wünsche das aber niemanden!!!
2006-07-16 01:18:55
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answer #2
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answered by MrCxy 2
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Ja, in Deutschland bedeutet Lebenslang, bei guter Führung tatsächlich nur 15 Jahre. Konnte ich zwar nie verstehen, aber es ist die Realität!
2006-07-16 00:07:19
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answer #3
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answered by hexen_mum2 4
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Sage ich auch oft war das schon alles aber 15 Jahre ist richtig wie ich weiß
2006-07-15 22:33:57
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answer #4
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answered by ??pussi ?? 6
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Manchmal nicht lang genug- wie wir ja bei den Kinderschändern in der letzten Zeit gesehen haben.
Hierzulande haben wir den Täterschutz- nicht den Opferschutz. Haben das durchgemacht- meine Frau wurde auf einem Autobahnparkplatz überfallen- und mit einem Messer am Hals vom Täter schwer verletzt auch der Kiefer war gebrochen.
Ihr könnt euch nicht vorstellen was für Abstruse Gedanken die Richter entwickelten- so sinngemäß sie hätte den Täter (er hatte im Gebüsch auf Opfer gewartet) animiert - Also wer lässt sich freiwillig die Gurgel aufschneiden und den Kiefer brechen? So läuft das hierzulande.
2006-07-13 16:01:24
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answer #5
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answered by Mu6 7
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Meines Wissens nach mindestens 25 Jahre.
2006-07-10 14:05:34
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answer #6
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answered by ? 5
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15 Jahre ist schon richtig.Gibt noch die Möglichkeit auf mehrmals Lebenslänglich und auf Sicherheitsverwahrung,Therapien etc.
2006-07-09 06:20:44
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answer #7
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answered by mosi 6
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nein, lebenslänglich ist konzipiert als lebenslänglich.
Die 15 Jahre haben ihren Ursprung in der Tradition der Resozialisierung, die unser Strafrecht zwingend vorschreibt und bedeuten, dass der Verurteilte nach 15 Jahren das recht hat, einen Antrag auf Begnadigung zu stellen und eine Aussetzung des Vollzugs zur Bewährung zu erreichen.
Dieser muss vom Ministerpräsidenten oder jeweiligen zuständigen Minister abgezeichnet werden.
Lebenslänglich im eigentlichen Sinne bedeutet bei uns unter der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.
Shalom
Lars
2006-07-03 08:45:20
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answer #8
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answered by Anonymous
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soviel ich weiß nach 15 jahren ist man wieder frei
2006-07-03 05:04:31
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answer #9
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answered by barbara s 3
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Im Schnitt bedeutet "lebenslang" in Deutschland 20 Jahre. Entlassung frühestens jedoch nach 15 Jahren.
Es kommt immer darauf an, wie das Urteil formuliert ist, ob zum Beispiel "die besondere Schwere der Schuld" festgestellt wurde.Dann ist eine Entlassung frühestens nach 18 Jahren möglich.
Wird eine anschliessende Sicherheitsverwahrung angeordnet, greift diese erst nach Ablauf der lebenslangen Strafe und dauert in der Regel mindestens 10 Jahre.
2006-07-03 03:52:13
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answer #10
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answered by birkenmaus 3
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Genaueres über die Länge der Freiheitsstrafen und anschliessenden Bewährungsfristen kann Dir wohl nur ein Richter, Staatsanwalt oder ähnliches sagen. Dazu muss man sicherlich auch Einzelheiten der jeweiligen Straftat kennen.
Für notorische Wiederholungstäter gibt es da noch die anschliessende Sicherheitsverwahrung, also Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt .
Ob, und unter welchen Voraussetzungen man vorzeitig entlassen werden kann ? Ich denke die Psychologen und Psychiater haben da ein ernstes Wort mitzureden........ ist vermutlich auch individuell, und nicht so global zu beantworten.
Wie die Erfahrung allerdings zeigt, ist grade bei Triebtätern schon der eine oder andere "als geheilt" entlassen worden und hat grad kurze Zeit später das nächste Kind umgebracht....
Resozialisierungsprogramme gibt es sicherlich, aber wie gut oder schlecht die sind.... da müsste wohl einer was dazu sagen, der Erfahrungen damit gemacht hat. Aber auch hier ist das wohl unterschiedlich, immerhin muss ja auch erst mal der Wille vorhanden sein, sich "resozialisieren zu lassen."
2006-07-03 03:16:33
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answer #11
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answered by excelchecker 2
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