Schau mal hier http://www.klicktipps.de/gewerbe.htm da findest du wirklich sehr viele gute Infos zum Thema Selbstständigkeit / Gewerbe /Nebengewerbe zusammengefasst. Mache mich selber grad selbstständig (allerdings hauptberuflich) und muss mich durch den Dschungel kämpfen. Die Seite hilft mir da sehr.
2006-06-24 07:33:19
·
answer #1
·
answered by Michgibtshiernichtmehr 6
·
0⤊
0⤋
Erstmal musst du Umsatzsteuer zahlen, wenn du davon nicht befreit bist wegen zu wenig Umsatz (Glaube 18000€ p.a.) befreit, dann drfst du allerdings auch keine MwSt ausweisen und keine Vorsteuer geltend machen. Die Umsatzsteuer erechnet sich aus der MwSt aus den Einahmen abzüglich der MwSt der betrieblichen Ausgaben. Dafür nutzt du am besten ein kleines Buchführungsprogramm. Hier brauchst du, nach der Einrichtung der Konten, nur noch Ein und Ausgaben einzugeben alles weitere macht das Programm. So nun besorgst Du dir noch Elster (Programm gratis) vom Finanzamt gibst das Ergebnis der Berechnung ein. Auf der ersten Seite trägst du die Einahmen ein auf der 2. Seite die Ausgaben und schickst den Kram zum Finanzamt, die holen sich dann das Geld von deinem Konto
Einkommensteuer? Grundsätzlich ja, natürlich nur wenn du Gewinn machst. Den gibst du einfach unter Einnahmen aus Selbstständiger Arbeit in deine Steuererklärung ein. Eine Einkommenssteuererklärung musst du so oder so machen wenn du selbstständig bist, auch für Angestellte / Arbeiter ist das sehr empfehlenswert.
2006-06-26 06:19:49
·
answer #2
·
answered by jrsouthtexas 3
·
0⤊
0⤋
Ja.
Wieviel, das hängt von Ihrem Einkommen ab. Wichtig eine Steuernummer beim Finanzamt besorgen!
Für viele Tätigkeiten braucht man einen Gewerbeschein!
Wichtig wäre auch ein Steuerberater einzuschalten und ihm die Quitungen für Ein- und Ausgaben bringen!
2006-06-25 12:30:02
·
answer #3
·
answered by emir 4
·
0⤊
0⤋
Wenn du auf die Internetseite des OFD deines Landes gehst, findest du da einen Fragebogen zur Anmeldung eines Gewerbebetriebes (gilt auch für Nebengewerbe). Es sind auch Erläuterungen dabei wie der Fragebogen ausgefüllt werden muss. Z. B. kannst du da angeben ob du Kleinunternehmer bist, dann musst du keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, d. h. du musst keine MWSt in Rechnung stellen, darfst aber auch keine VorSt ziehen. In jedem Fall musst du eine Einnahmen- Überschuss- Rechnung machen, wenn du deinen Lohnsteuerjahresausgleich machst, d. h. du gibst alle Einnahmen an und ziehst alle Ausgaben davon ab. Das Ergebnis unterliegt der Einkommensteuer. Wenn du einen gewissen Betrag überschreitest, musst du auch Gewerbesteuer zahlen.
Wenn dir das nicht weiterhilft, würde ich dir empfehlen einen Steuerberater aufzusuchen, der hilft in jedem Fall weiter, ist aber auch nicht umsonst!
2006-06-25 12:04:32
·
answer #4
·
answered by evahensen 1
·
0⤊
0⤋
Also erstmal zu den vorigen Antworten. Völliger Blödsinn etwas nicht anzugeben bevor man es falsch macht. Alles beides Steuerhinterziehung und strafbar!
Dann ist jedes Einkommen spätestens bei der Jahressteuererklärung zu versteuern. Solltest du einen Gewerbeschein haben, wird das Finanzamt sich von allein melden und eine Steuererklärung verlangen!!!
Insgesamt unterliegt dein gesamtes Einkommen der Steuerpflicht, d.h. auch ein Nebengewerbe ist vollSteuerpflichtig. Wieviel hängt aber vom Einkommen im Hauptberuf, sonstigem Einkommen u.s.w. ab und kann nicht ohne weitere Einzelheiten angegeben werden.
2006-06-24 15:39:13
·
answer #5
·
answered by Jens S 1
·
0⤊
0⤋
Ja das müsstest du tun, aber das machen die Wenigsten!! ;) Es ist besser etwas nicht anzugeben als etwas falsches!!! Das einte ist Steuerhinterziehung und das andere Steuerbetrug.
2006-06-24 14:01:53
·
answer #6
·
answered by Grand Masta Grecco 2
·
0⤊
0⤋
erkundige dich bei deinem finanzamt - wäre auch zu empfehlen
steuern darf jeder zahlen und das auch bei nebengewerbe
2006-06-24 14:00:06
·
answer #7
·
answered by zombiemutti1976 4
·
0⤊
0⤋