Habe das schon mal gehabt, daß ich an etwas teilgenommen habe, und im Nachhinein eine Rechnung dafür erhalten habe, die mich mit den Ohren schlackern ließ. Jetzt wollte ich mir ein Filesharingprogramm runterladen, und war am überlegen, ob ich p2p nehme, hatte Daten eingetragen, bis ich gesehen habe, daß das kostenpflichtig ist. Da habe ich abgebrochen, von denen allerdings trotzdem eine Bestätigungsmail und jetzt sogar eine happige Rechnung gestellt bekommen.
Es gibt doch eine Verordnung, die besagt, daß man nur dann etwas in Rechnung stellen kann, wenn der Kunde im Internet durch das Klicken einer speziellen Box sein Einverständnis ausgedrückt hat. Wer weiss, wo diese Artikel stehen?
2006-12-05
19:07:21
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gefragt von
juli
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