Eben kommt der Nachbar mit seiner Hündin vorbei. Sie blutet relativ heftig aus dem Vaginalbereich. Er sagt, er habe beide Hunde hinter der Kirche beim Sexualakt erwischt und wolle wegen der Blutung den Tierarzt anrufen (was ich im Übrigen für angebracht halte).
Nun will er die Hälfte der Tierarztkosten erstattet haben. Die Juristenfrage „Wer will was von wem“ ist insoweit also geklärt. Aber auf welcher Rechtsgrundlage?
Beide Hunde haben sich nicht angeleint auf unseren jeweiligen Grundstücken aufgehalten bis sie sich entschlossen, gemeinsam ihre Zeit hinter der Kirche zu vertreiben. Ich habe eine Hundehalterhaftpflichtversicherung. BertRieke@yahoo.co.uk
2007-12-29
22:20:28
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shalom
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