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Eben kommt der Nachbar mit seiner Hündin vorbei. Sie blutet relativ heftig aus dem Vaginalbereich. Er sagt, er habe beide Hunde hinter der Kirche beim Sexualakt erwischt und wolle wegen der Blutung den Tierarzt anrufen (was ich im Übrigen für angebracht halte).

Nun will er die Hälfte der Tierarztkosten erstattet haben. Die Juristenfrage „Wer will was von wem“ ist insoweit also geklärt. Aber auf welcher Rechtsgrundlage?

Beide Hunde haben sich nicht angeleint auf unseren jeweiligen Grundstücken aufgehalten bis sie sich entschlossen, gemeinsam ihre Zeit hinter der Kirche zu vertreiben. Ich habe eine Hundehalterhaftpflichtversicherung. BertRieke@yahoo.co.uk

2007-12-29 22:20:28 · 4 antworten · gefragt von shalom 3 in Wirtschaft & Finanzen Versicherung

4 antworten

Ruf doch am Besten mal bei Deiner Versicherung an und frag, ob sie die Kosten übernehmen. Das ist denke ich von den Versicherungsbedingungen abhängig und kann so pauschal nicht beantwortet werden.
Ansonsten würde ich sagen, zahl einfach die Kosten. So teuer wird es schon nicht werden. Sonst gibt es nur Streit mit dem Nachbarn und das willst Du doch nicht, oder? Ob es da wirklich eine rechtliche Grundlage für seine Forderung gibt, weiß ich nicht. Schließlich hätte er seine läufige Hündin nicht einfach so drausen rumspringen lassen sollen... Aber wie schon gesagt: lass es nicht auf einen Streit ankommen. Das ist die Sachen nicht wert.

2007-12-29 22:31:00 · answer #1 · answered by Anonymous · 2 0

Klär bitte warum die Hündin so blutet!! Es scheint mir so, dass der Herr die Hund gewaltsam getrennt hat!!

Geht also bitte erstmal zu Arzt und lasst das klären.

Stellt sich heraus, dass er die Hunde gewaltsam getrennt hat, hat er grob fahrlässig gehandelt und somit die Verletzung seiner Hündin selbst provoziert.

Hund kann man nämlich nicht so einfach beim Geschlechtsakt trennen wie Menschen!!

2007-12-29 22:31:13 · answer #2 · answered by Puh 6 · 2 0

Die Haftpflichtversicherung ist übrigens nicht nur da, Ansprüche zu decken, sondern auch unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Diese Versicherung beizuziehen, ist also in jedem Fall ratsam.

Ich kann mir jedoch aufgrund meiner Rechtskenntnisse hier nicht vorstellen, dass Du bzw. Deine Versicherung in irgend einer Art verpflichtet werden können. Denn beide Hunde waren frei laufend, und das war bestimmt auch nicht das erste Mal. In solchen Fällen gilt "jeder trägt seinen Schaden selber".

Ob Du dann freiwillig einen Beitrag leisten willst, ist eine persönliche oder moralische Frage. Womöglich kann der Tierarzt Auskunft geben, wie es überhaupt zu einer solchen Blutung kommen konnte.

2007-12-30 02:31:08 · answer #3 · answered by swissnick 7 · 0 0

Ich denke da kommt die Haftpflichtversicherung net für auf!!!!Das müßtest wenn,zur hälfte aus deiner Tasche zahlen!!Aber so schlimm kann es gar net sein,sonst wäre dein Nachbar net erst zu dir gekommen,um das mit dem Geld zu klären!!!!!
Und soweit mir bekannt ist,ist eine Hündin zweimal im Jahr läufig und das Blutet dann halt und auch nur in dieser Zeit läßt sie einen Rüden dran!!!!
So und da ist es denk ich auch von Hündin zu Hündin verschieden,die eine ein bissel mehr,die andere ein bissel weniger!!!
Nachtrag:Und wo ich gerade das von Puh gelesen habe,da hab ich gar net dran gedacht,das könnt sogar noch eher hinkommen!!Und da könntest du noch was verlangen,wenn dein Rüde nun was an der Pfeiffe hat!!!!!

2007-12-29 22:36:27 · answer #4 · answered by Zack da bin Ich!!!!!DIE ERSTE!!! 5 · 0 0

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