English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

9 antworten

Ich gehe davon aus, das die Krankenhauszuzahlung damit gemeint ist. Bei schwerwiegend chronisch krank muss man ca. 40,- Euro pro Jahr allgemein an Zuzahlungen leisten, ansonsten 80,- Euro pro Jahr. Damit sind dann alle Zuzahlungen für das Kalenderjahr abgegolten (Praxisgebühr, Medikamentenzuzahlung, etc.)

Ich wundere mich über die Daumen runter. Meine Angaben beziehen sich auf Harz 4 und Grundsicherung und müssten stimmen, wenn sich die Frage auf Zuzahlungen an unser Gesundheitssystem bezieht. Wenn man nur 3 Tage im Krankenhaus ist und dann nicht mehr im Jahr zum Arzt geht, sind es auch nur 30,- Euro. Habe die Höchstzuzahlung angegeben.

2007-12-30 09:18:35 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 2

wir, die wir arbeiten und Steuern zahlen.

2007-12-29 11:33:03 · answer #2 · answered by Anonymous · 1 1

bei Harz VI musst du selber die Kosten für Arzt und Krankenhaus zahlen.

2007-12-29 02:24:19 · answer #3 · answered by manuline5 3 · 1 1

Die Versicherung wenn du eine hast

2007-12-30 07:53:31 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 1

Der Buchhalter des Krankenhauses... und du fühlst das wenn du Rechnung bekommst.

2007-12-29 07:57:07 · answer #5 · answered by Leony 7 · 0 1

Das Krankenhaustagegeld kenne ich nur von meiner Unfallversicherung.
Wenn ich durch einen Unfall stationär aufgenommen werden muß, zahlt mir diese, wenn ich wieder entlassen bin pro Tag eine bestimmte Summe als Krankenhaustagegeld aus... außerdem erhalte ich für eine weitere Woche ein sogenanntes Genesungsgeld.
Aber diese Versicherung habe ich extra abgeschlossen!!

Falls du die Kosten meinst, die im Krankenhaus anfallen ( pro Tag 10 Euro glaube ich), die muß man eigentlich selber tragen!
Ich weiß nicht wie das ist, wenn du bei deiner Krankenkasse von Zuzahlungen befreit worden bist (soziale Härtefälle), dann brauchst du ja auch keine Praxisgebühr zahlen, wenn du die entsprechende Befreiungskarte vorlegst...die könnte dann auch für den Krankenhausaufenthalt gültig sein. Aber das solltest du bei deiner Krankenkasse erfragen... - oder du erkundigst noch lieber nochmal bei deinem Amt!

2007-12-29 03:23:25 · answer #6 · answered by Sonja B 6 · 0 1

Um Krankenhaustagegeld geltend machen zu können, mußt Du eine Krankenhaustagegeldversicherung bei der Krankenkasse abgeschlossen haben. Das Geld zahlt dann die Krankenkasse. Kann man von Hartz 4 die Beiträge für so eine Versicherung überhaupt aufbringen? Ich glaube nicht! Wobei wir wieder bei dem Thema "Ist Geld wichtig?" sind. Ja, es ist in solchen Fällen wichtig, wenn man wegen seines gesundheitlichen Befindens oft ins Krankenhaus muß, ist eine solche Versicherung schon ratsam.

2007-12-29 02:28:47 · answer #7 · answered by BELLA 3 · 1 3

Du,wer sonnst ? Bis Du Deine 1 % vom Jahreseinkommen erreicht hast.

2007-12-29 02:19:40 · answer #8 · answered by Knolli 6 · 1 3

Na der, der auch bei Arbeitnehmern, Beamten und Selbstständigen das Krankenhaustagegeld zahlt, nämlich Deine private Krankenversicherung!

..

2007-12-29 02:20:12 · answer #9 · answered by Anonymous · 0 4

fedest.com, questions and answers