English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

Meine Freundin wurde im handgeschriebenen Testament als Alleinerbin eingetragen. Der Sohn und die Tochter der Verstorbenen erhielten vor Jahren schon ihre Pflichtteile ausgezahlt, welches auch schriftlich vorhanden ist. Der Sohn der vor ein paar Tagen Verstorbenen räumte danach fast das komplette Haus leer und liess die Mutter unter gerichtliche Betreuung stellen. Das Haus konnte er ja nicht mitnehmen. Es dreht sich in diesem Fall also nicht nur um ein paar Euro, sondern um Hunderttausende von DMark, welche meiner Freundin waren und ihr stehen jetzt das Haus und etwaige Konten (Gelder, Aktien, etc) zu. Ich habe ihr jetzt geraten einen Fachanwalt für Erbrecht aufzusuchen. Wie sieht die Rechtslage in diesem Fall aus? Bedanke mich für jeden Tip schon im Voraus.

2007-12-24 22:47:18 · 6 antworten · gefragt von Freundin der Betrogenen 1 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

6 antworten

Leider schreibst Du nichts zum erwähnten "Unterschlagungsprozess". Wie meinst Du das, wie verloren...? Ist mir nicht ganz klar...

Die Freundin soll sich doch erst mal auf der Kommune melden, dort wird das Verfahren der Testamentseröffnung usw. und der Erb-Feststellung sicher erklärt, wenn das nicht bereits stattgefunden hat.

Ein Anwalt für Erbrecht ist sehr sinnvoll beizuziehen, klar, und zwar sofort!!

2007-12-24 23:15:03 · answer #1 · answered by swissnick 7 · 2 0

Zum Ausschlagen des Erbes hast du 6 Wochen Zeit.Danach gehören die Schulden den Hinterbliebenen.
Ansonsten war dein Rat gut,Anwalt ist auf jeden Fall wichtig in einer solchen Situation.

2007-12-24 22:56:06 · answer #2 · answered by cent06333 6 · 3 0

Man erbt nicht nur Guthaben sondern auch Schulden. Und wenn du nicht genauestens sagst, was du möchtest und das rechtzeitig, gilt das Erbe als angenommen.
Der Sohn von dem du sprichst, hat doch seinen Pflichtteil schon bekommen. Er hatte gar kein Recht, aus dem Haus was raus zu holen, da es dem Erbnehmer zustünde. Und dies wäre dann ja deine Freundinn.
Eines scheint gewiß zu sein, da bahnt sich ein Erbstreit erster Güteklasse an. Denn wenn der Herr Sohnemann, seine Mutter unter Betreuung stellen läst, ist es fragwürdig, inwiefern das Testament noch Rechtsgültigkeit hat. Richte dich da mal auf ein Verfahren ein. So scheint es mir

2007-12-25 05:43:38 · answer #3 · answered by brennermaus2005 4 · 2 0

naja man kann das erbe ja auch ausschlagen sprich ablehnen aber dazu hat man nur begrenz zeit

2007-12-24 22:51:09 · answer #4 · answered by Stone Cold 3 · 2 0

ich glaube auch, dass Deine freundin rechtsrat braucht,- aber jetzt mal soviel: wenn des testament zu einem zeitpunkt vrfasst wurde, an dem noch keine zweifel an der testierfähikeit bestanden, dnn ist es natürlich gültig, ach wenn später eine pflegschaft eingerichtet wurde, dren umfang ich nicht kenne. die entfernung von inventar aus dem haus ist unzulässig und rechtswidrig, wenn das pflicht-teil gezahlt wurde, sind die ansprüche aus dem erbe erloschen, diese handlunen sind wohl auch strafrechtlich relevant!

2007-12-25 06:16:42 · answer #5 · answered by Gerhard S 5 · 1 0

Wenn das erbe nicht ausgeschlagen wird (Frist 6 Wochen) dann müssen sie ggf. zahlen!

2007-12-24 22:55:40 · answer #6 · answered by Anonymous · 1 0

fedest.com, questions and answers