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Hallo!
Ich bin vor kurzem in meine neue Wohnung gezogen und jetzt muss ich feststellen, dass es durch die Außenwände schimmelt.
Ich möchte hier so schnell wie möglich raus. Ist Schimmel ein Grund früher aus dem Mietvertrag zu kommen oder muss ich die 3 Monate Kündigungsfrist trotzdem einhalten??

2007-12-23 23:57:11 · 4 antworten · gefragt von Anonymous in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

4 antworten

ist, soweit ich weiß, eine frage des schimmels. außerdem werden dir die meisten vermieter einreden wollen, dass du nicht ordentlich lüftest
ich hatte mal so ein problem mit schwarzschimmel in der bude. das war ein ziemliches gezerre. aber dann hab ich mir eine expertin vom gesundheitsamt kommen lassen, die eine raumluftanalyse gemacht hat. hat zwar 100 dm gekostet, aber den streit mit dem vermieter umgehend zu meinen gunsten beendet.

2007-12-24 00:12:05 · answer #1 · answered by sunn666 5 · 3 0

Du mußt dem Vermieter eine Frist zur Beseitigung geben, danach bist Du berechtigt die Miete zu mindern. Eine fristlose Kündigung ist nur möglich, wenn durch den Schmmel eine erhebliche Gesundsheitsgefahr ausgeht. Dazu brauchst Du eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Wenn dies ist machbar ist hast Du 3 Monate Kündigungsfrist. Vielleicht hat Dein vermieter mit Dir ein Einsehen.

2007-12-24 09:04:40 · answer #2 · answered by Sprendlinger 7 · 0 0

Wir haben auch das gleiche Problem. Du musst das allerdings erst durch einen Gutachter nachweisen lassen, dann erst gilt das Sonderkündigungsrecht, wenn der Schimmelbefall eben für dich als gesundheitsschädlich anerkannt wird. Ich weiß, das klingt total doof, aber der Vermieter kann ebenso ein Gegengutachten erstellen lassen und hinterher steht es dann " Aussage gegen Aussage" und du hast nur Nerven gelassen.
Unser Anwalt ist Fachanwalt für Mietrecht und riet uns von einer Klage ab. Halte einfach deine drei Monate ein und dann hau aus der Bude ab- so machen wir es nun auch.
Viel Erfolg!!!

2007-12-24 08:14:19 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

Du brauchst den Vermieter erstmal informieren und ihm Gelegenheit geben, das Problem innert einer vernünftigen Frist zu lösen.

Welche rechtlichen Möglichkeiten Du in D danach hast, weiss ich leider nicht.

2007-12-24 08:07:07 · answer #4 · answered by swissnick 7 · 0 0

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