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Ich werde wohl demnächst eine größere Summe erben. Es läuft jedoch seit 1 Jahr eine Verbraucherinsolvenz gegen mich, wie kann ich umgehen, dass das Amtsgericht dies erfährt und die geerbte Summe zur Tilgung der Schulden verwendet? Es ist ein Testament vorhanden, weiss das Amtsgericht bei Testamentseröffnung dann Bescheid und gibt es dem Insolvenzgericht automatisch Kenntnis davon?
Kann vorher eine Schenkung erfolgen oder was kann man machen??

2007-12-04 06:37:39 · 12 antworten · gefragt von Daggi M 1 in Wirtschaft & Finanzen Persönliche Finanzen

12 antworten

Da bekomme ich schon wider einen Hals, du hast schulden gemacht dann mußt sie auch abtragen. Glücklicherweise erfährt das Finanzamt sowas, solltest du es verbergen, dann kommt es eh irgendwann raus und wegen Betrug gehst dann in den Knast :).

2007-12-04 06:43:15 · answer #1 · answered by liebes etwas 3 · 15 0

sorry:

bist du noch ganz frisch?
schulden machen und dann abbezahlen. so funktionierts.

eine privatinsolvenz absitzen und danach wie gott in frankreich leben, während deine gläubiger vielleicht pleite gegangen sind? wo simmer denn?

*kopfschüttel*

ich kann nur hoffen, dass solche meldungen über erbsummen direkt ans gericht gehen......

2007-12-04 14:46:17 · answer #2 · answered by Anonymous · 12 0

du befindest dich im moment mit deiner privat-insolvenz
in der sogenannten wohl-verhaltens-phase.

das heisst du hast dich entsprechend des insolvenzantrags und beschlusses "wohl zu verhalten".
tust du dies nicht erlischt automatisch dein antrag auf restschuldbefreiung.

du hast von dir aus das insolvenzgericht von jeder gravierenden änderung zu benachrichtigen.

tust du das nicht machst du dich wegen insolvenzbetrugs strafbar. dein insolvenzverfahren wird aufgehoben und du wirst wegen betrugs verurteilt.

auch eine schenkung kannst du vergessen - strafbar!!

spiel mit offenen karten, geh zum amtsgericht und lege offen, was kommt. vielleicht kannst du über eine schuldnerberatung auch jetzt noch mit den gläubigern vergleiche schliessen um wenigstens etwas von der erbschaft übrig zu behalten.

2007-12-04 14:57:01 · answer #3 · answered by hagewe2222 4 · 7 0

Hast du schon mal an die Leute gedacht, die du mit deiner finanziellen Kompetenz geschädigt hast?
Selbst wenn es dir gelingen sollte, die Erbschaft vor ihnen zu verstecken - du wirst früher oder später auch dieses Geld durchgebracht haben!
Also entschädige gefälligst deine Gläubiger, wenn du die Möglichkeit dazu hast!

Sorry, ich reiße mir den A*rsch auf, um aus eigener Kraft mit meinen Finanzen klarzukommen, und Leute wie du....

Ich nehme mal an, am Ende wirst du dich noch darüber beklagen, wie böse und wie konservativ, wie kleinkariert wir alle sind.

Soll ich dir was sagen?

ICH BIN ES GERNE!

Mögen mir auf meinem Lebensweg Zeitgenossen wie du erspart bleiben!

2007-12-04 14:56:24 · answer #4 · answered by Brian W. Ashed 7 · 4 0

sorry, aber daß du nicht mit geld umgehen kannst, hast du ja schon bewiesen...
warum kannst du nicht mit der erbschaft deine gläubiger zufrieden stellen?
ich faß es nicht...

2007-12-04 14:48:20 · answer #5 · answered by punky 6 · 4 0

du erwartest hier eine anleitung zum betrug? aber du wirst im knast sicher genug zeit bekommen über deine moralische verfassung nachzudenken.

2007-12-06 09:06:07 · answer #6 · answered by old knitterface 5 · 2 0

In der Regel ist es beim Erben ja so, daß man nie so genau sagen kann wann und wieviel. Von daher würde ich mal den Ball flach halten ob Du überhaupt und wenn ja, wieviel Du erben wirst. Das Du hier fragst wie man die Gemeinschaft bescheißt um einen persönlichen Vorteil zu bekommen ist reichlich dreist, oder?

2007-12-05 10:53:23 · answer #7 · answered by feinschmeckerde 5 · 2 0

Wenn die Erbschaft eine gewisse Summe übersteigt, bist Du noch Jahre später zahlungspflichtig - dafür muss nicht mal eine direkte Meldung erfolgen.

Wenn Du sicher bist wegen der Erbschaft, könntest Du "in letzter Minute" versuchen, z.B. von einem Miterben gegen Verzicht auf Erbansprüche im gleichen Umfang Geld zu erhalten als Darlehen. Dann kannst Du den Gläubigern anbieten, ihnen beispielsweise 20% der Summe per Saldo aller Ansprüche auszuzahlen. Viele Gläubiger werden im Hinblick auf die bevorstehende Insolvenz wohl einwilligen in eine solche Vereinbarung.

Für die Abwicklung fragst Du besser einen Experten um Rat, es gibt ja seriöse Beratungsstellen.

2007-12-04 14:48:00 · answer #8 · answered by swissnick 7 · 2 0

Bezahle doch deine schulden von dem erbe,Es erleichtert dich und du schläfst ruhiger.und es bleibt dann noch bestimmt ein Rest erbe mit dem kannst du lernen keine schulden zumachen.,,,,,,du kannst auch das erbe ausschlagen,dann hast du nix ...

2007-12-04 15:11:08 · answer #9 · answered by cindy0576 1 · 1 0

Das wird wohl schwer gehen. Sei doch froh, wenn Du Deine Schulden abbauen kannst.

2007-12-04 14:56:13 · answer #10 · answered by mike molto 1 · 1 0

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