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....... Meinung deutlich zum Ausdruck gebracht!

Möglicherweise "zu deutlich"!

2007-11-28 07:19:03 · 20 antworten · gefragt von Anonymous in Politik & Verwaltung Polizei

20 antworten

Es gibt keine Beamtenbeleidigung, also brauchst du auch nicht für deine freie Meinungsäußerung zu rechtfertigen.

2007-11-28 07:52:24 · answer #1 · answered by Anonymous · 1 4

Hm, kommt ganz drauf an wie der Beamte deine Meinungsäußerung wertet und vorallem wie du ihm deine Meinung deutlich zum Ausdruck gebracht hast!
Es kann höchstens etwas wegen Beleidigung kommen...
Hat denn der Beamte deine Personalien überhaupt aufgenommen???
Hat er dir mitgeteilt, dass er ein Strafverfahren gegen dich einleiten wird???
Also, ich an deiner Stelle würde mich einfach bei dem Beamten entschuldigen, solltest du ihn beleidigt haben!
Wegen einer reinen Meinungsäußerung wird kein Strafverfahren eingeleitet...denn das Recht hat jeder!

2007-11-28 15:26:19 · answer #2 · answered by Anonymous · 4 0

Kommt drauf an wie deutlich.
Wenn Du ihm nicht allzu laut gesagt hast, dass Du seine Meinung nicht teilst - kein Problem.

Wenn Du ausfallend und/oder laut geworden bist, kommt 'ne saftige Anzeige auf Dich zu.

Normalerweise weisen Beamte aber darauf hin, dass man ab einem bestimmten Punkt vorsichtig sein sollte. Erst wenn man das ignoriert wird's gefährlich...

2007-11-28 15:40:18 · answer #3 · answered by Schubidu 7 · 2 0

Solange du nicht beleidigend wurdest, kann man dir nichts nachtragen.

2007-11-28 15:36:22 · answer #4 · answered by Anonymous · 2 0

Das mögen die ja gar nicht....
Waren Zeugen dabei? Wenn der Typ allein war kannst Du ja beim Anhörungsbogen die Sache abschwächen oder abstreiten und vielleicht wirds dann beigelegt. Falls noch einer von seiner Sorte dabei war, wirds wohl teuer....
Kannst unter Umständen versuchen Dich bei dem Kerl zu entschuligen, wenns nicht zuuuu deutlich war.
Man weiß halt nicht was Du gesagt oder getan hast....
Neugierig wie wir hier nun mal sind... vielleicht doch ein paar Details...

2007-11-28 15:29:05 · answer #5 · answered by Bonny 4 · 2 0

Wenn Du gesagt hast "- sie können mich mal "---,-----,------ ist es laut höchstrichterlichem Urteil nicht stafbar, weil das Ende des Satzes nicht ausgesprochen wurde, er kann in mehreren Variationen ausgesprochen werden.

2007-11-29 11:30:23 · answer #6 · answered by Anonymous · 1 0

wenn es so heftig war wie das Abbremsen vor einem Drängler...wahrscheinlich ja...
aber manchmal ist das mit 500 Euro aus der Welt zu schaffen...

2007-11-29 04:13:22 · answer #7 · answered by woko51 6 · 1 0

mein Gott mußt du auch jedem dahergelaufenen deine Telefonummer ins Revers stecken........

nee, mal im ernst, das hätte der dir schon mitgeteilt und dann wüsstest du das auch schon, Polizisten sind doch auch nur Menschen. wenn du mit Charme geschimpft hast bist du höchstends Thema in der Autofahrt. / siehe Plumtree

2007-11-28 15:44:13 · answer #8 · answered by Mimi 7 · 1 0

Deutlich die Meinung sagen und jemand beleidigen, sind zwei Paar Stiefel. Wenn du ihn nicht beleidigt hast, dann musst du nichts befürchten.

2007-11-28 15:35:07 · answer #9 · answered by Provokant 5 · 1 0

Wenn du ihn beleidigende Sprüche an den Kopf geworfen hast schon. Hat er es den gesagt das er es zur Anzeige bringt?

2007-11-28 15:26:46 · answer #10 · answered by Tom 6 · 1 0

Bist Du Persönlich geworden?

2007-11-28 15:24:19 · answer #11 · answered by Knolli 6 · 1 0

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